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BILDUNG/1130: Anhebung der Altersgrenze beim Mindestlohn auf 21 Jahre nicht Linie der SPD


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. März 2014

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Haltung des Bundesbildungsministeriums zur Anhebung der Altersgrenze beim Mindestlohn nicht Linie der SPD



Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat laut Medienberichten im Rahmen der Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird erneut eine Anhebung der Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre, ab der der gesetzliche Mindestlohn erst greifen soll, gefordert. Dies ist und bleibt nicht die Position der SPD.

"Bundesbildungsministerin Johanna Wanka lässt sich von der Arbeitgeberlobby treiben und führt schwächste Argumente an, warum die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erst ab 21 Jahren gelten sollte.

Junge Erwachsene entscheiden sich nicht zwangsläufig für einen besser bezahlten Job als für eine Ausbildung oder ein Studium. Ansonsten würde es nicht 2,4 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen in 2013 geben und nicht etwa 1,4 Millionen Auszubildende in 2011. Es gibt bereits heute - auch ohne Mindestlohn - einige Berufsfelder, in denen Azubis deutlich weniger verdienen als ungelernte Fachkräfte. Dennoch ist die Nachfrage nach Ausbildungen in diesen Branchen keineswegs gesunken.

Das eigentliche Problem ist nicht der Mindestlohn, sondern die Stagnation der Auswahl, Qualität und Attraktivität des dualen Ausbildungssystems in Deutschland. Wir müssen die Berufsausbildungsgarantie im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung in dieser Legislaturperiode umsetzen. Debatten über Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn führen hier nicht weiter."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 167 vom 27. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2014