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AGRAR/279: Bundesverwaltungsgericht zum Kükenschreddern - Armutszeugnis für Landwirtschaftsministerium


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Juni 2019

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Bundesverwaltungsgericht zum Kükenschreddern - Armutszeugnis für Landwirtschaftsministerium


Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher;
Susanne Mittag, zuständige Berichterstatterin:

Die SPD-Bundestagsfraktion hält nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur vorübergehenden Fortsetzung des Kükenschredderns den Druck auf das Bundeslandwirtschaftsministerium aufrecht.

"Die Frage, die das Gericht zu klären hatte, war im Grunde, ob es bereits praxistaugliche Alternativen zur Kükentötung gibt. Offenbar sah das Gericht den aktuellen Stand als noch nicht ausreichend an, auch wenn es in näherer Zukunft damit rechnet, dass eine Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sein wird. Das ist ein Armutszeugnis für die bisherigen Bemühungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, entsprechende Verfahren auf den Weg zu bringen, zumal selbstgesetzte Fristen immer wieder verschoben wurden.

Es ist endlich an der Zeit, dass dieser langanhaltende Tierschutzverstoß der Vergangenheit angehören soll, zumal dies sowohl im Koalitionsvertrag als auch in einem ergänzenden Entschließungsantrag seitens der SPD gefordert und vereinbart wurde.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist nicht bereit, eine erneute zeitliche Verschiebung zu dulden, nur weil Brütereien sich nicht schnell genug auf ein Ende des Kükenschredderns eingestellt haben. Wir brauchen einen konkreten Zeitpunkt und Vorgaben von der Bundeslandwirtschaftsministerin, wie genau der Umstellungsprozess gestaltet werden soll. Nur so können sich große und kleine Brütereien darauf einstellen. Die Technik sowie alternative Haltungsmethoden gibt es bereits. Sie müssen nun auch genutzt werden."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Juni 2019
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2019

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