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THÜRINGEN/101: Thüringer Landtagskurier Ausgabe 7/2019


THÜRINGER LANDTAGSKURIER - Ausgabe 7/2019

Aus dem Plenum und den Ausschüssen


Tag der Offenen Tür im Landtag

Auch in diesem Jahr war das Programm zum Tag der Offenen Tür im Thüringer Landtag am 22. Juni 2019 wieder umfang- wie abwechslungsreich. "Heute war der Landtag ein offenes Bürgerhaus für die vielen Thüringerinnen und Thüringer aus nah und fern. Ich freue mich sehr über die große Resonanz. Sie zeigt, der Thüringer Landtag ist spannend, bürgerfreundlich und wird von den Menschen gerne besucht", sagte Präsidentin Birgit Diezel über den Tag, der etwa 7800 Besucher anzog. In diesem Jahr standen besonders die Themen Ehrenamt, Familie, Jugend und Sport im Mittelpunkt. Neben den Ständen der Fraktionen, die über die politische Arbeit im Landtag informierten, waren auf der Politikmeile wieder Vereine, Verbände und Stiftungen vertreten. Eine erste politische Debatte gab es am Vormittag im Plenarsaal zu sehen, als die sportpolitischen Sprecher der Fraktionen mit dem Geschäftsführer des Landessportbundes, Rolf Beilschmidt, und Moderator Sascha Mönch vor dem interessierten Publikum zur aktuellen Sportpolitik in Thüringen diskutierten. Im Rahmen des Formats "Landtag im Dialog" fand im Anschluss eine Diskussionsrunde mit den Fraktionsvorsitzenden der im Parlament vertretenen Parteien und den Bürgerinnen und Bürgern statt. Zudem rundete ein großes Kinder- und Aktivprogramm im Beethovenpark vor dem Parlamentsgebäude den Tag ab. Offizielle Medienpartner waren die Mediengruppe Thüringen, der MDR, Landeswelle Thüringen, Antenne Thüringen und Radio TOP 40. Unter den Sponsoren waren in diesem Jahr die Sparkassenfinanzgruppe Hessen-Thüringen, die Carl Zeiss AG, die Thüringer Energie AG (TEAG), die AOK Plus, die Stadtwerke Erfurt sowie die Erfurter Verkehrsbetriebe AG.

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AUS DEM LANDTAG

"Demokratie lebt vom Mitmachen und einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung"
Start der Wahlkampagne zur Landtagswahl 2019

Gemeinsam mit einer Kommunikationsagentur hat der Thüringer Landtag eine Mobilisierungskampagne für die Landtagswahl am 27. Oktober konzipiert. Ziel der Kampagne ist es, die Menschen in Thüringen zu motivieren, sich mit den Themen Demokratie und Wahlen auseinanderzusetzen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Um die Kampagne einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, setzt der Thüringer Landtag auf Partner und Unterstützer aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft. "Das Wahlrecht ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Daher ist es wichtig, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Die jüngsten Wahlen in den Kommunen, im Bund und in Europa haben positive Trends bei der Wahlbeteiligung gezeigt. Das ist ein Grund zur Freude. Und wir möchten diese positive Entwicklung auch in Thüringen verstärken." Das erklärte Landtagspräsidentin Birgit Diezel bei der Vorstellung der Kampagne "Demokratie: Gute Idee!" am 19. Juni 2019 im Foyer des Landtages. "Die Kampagne wird", so Diezel weiter, "parteineutral, humorvoll, aber auch provokant und kritisch auf die wichtige Landtagswahl am 27. Oktober 2019 hinweisen. In den letzten Wochen haben sich bereits über 30 wichtige Partner bereit erklärt, die Kampagne zu unterstützen und die Botschaften entsprechend ihren Möglichkeiten in das Land zu tragen. Ihnen allen gilt mein großer Dank für die weitreichende Unterstützung und das wichtige Engagement für unsere Demokratie." Neben Unterstützern aus Mittelstand, Medien, Kultur und Sparkassen beteiligten sich auch Verkehrsbetriebe, z.B. aus Erfurt und Gera, am gemeinsamen Wahlaufruf.


Neue EU-Vereinbarung präsentiert

Am 3. Juli 2019 präsentierten Landtagspräsidentin Birgit Diezel und Ministerpräsident Bodo Ramelow die neue Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Abgeordneten des Landtags hatten hierzu im Europaausschuss die bislang bestehende Vereinbarung für den Zeitraum der letzten vier Jahre evaluiert und im Maiplenum eine überarbeitete Vereinbarung beschlossen.

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Landesregierung dem Landtag künftig zusätzliche Informationen übermittelt, die es dem Europaausschuss ermöglichen, sich schon in der Phase der Erarbeitung eines europäischen Gesetzgebungsvorschlags zu positionieren und diese Beschlüsse auf den mittlerweile eingespielten Wegen direkt an die Organe der Europäischen Union zu übersenden. Die Landtagspräsidentin wertete die Vereinbarung als wichtiges Signal nach außen wie nach innen: "Ich freue mich, dass wir mit diesen Änderungen unserer Verantwortung gegenüber den Thüringerinnen und Thüringern im Rahmen der europäischen Integration noch besser gerecht werden können. Von nun an werden wir Abgeordneten noch früher und noch detaillierter über die Initiativen aus Brüssel informiert. Für die parlamentarische Arbeit ist dies von großer Bedeutung. Denn nur mit einer klaren Faktenlage über geplante Neuregelungen der EU können wir im Thüringer Landtag rechtzeitig und angemessen reagieren."


Grund- und Aufwandsentschädigung angepasst

Das Thüringer Abgeordnetengesetz (ThürAbgG) regelt in § 26 die Steigerung der Grundentschädigung der Abgeordneten des Landtags auf der Grundlage der allgemeinen Einkommensentwicklung im Freistaat. Darin enthalten ist auch die Entwicklung beim Arbeitslosengeld II. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Anpassung der Aufwandsentschädigung sich an der Preisentwicklung bemisst. Diese Daten erhebt das Landesamt für Statistik (TLS) und gibt sie an die Landtagsverwaltung zur Ermittlung der neuen Grund- und Aufwandsentschädigung weiter.

Nach der aktuellen TLS-Ermittlung werden die allgemeine Einkommensentwicklungsrate mit 3,2 Prozent und die Preisentwicklung mit 1,8 Prozent beziffert. Laut ThürAbgG erhöht sich demnach mit Wirkung vom 01. Januar 2019 die zu versteuernde monatliche Grundentschädigung um 179,93 Euro auf 5802,86 Euro.

Die Aufwandsentschädigung für allgemeine Kosten, insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises (z.B. Bürokosten, Porto, Telefon und sonstiges) steigt um 23,49 Euro auf 1328,70 Euro. Die Entschädigung für Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtags steigt um 7,34 Euro auf 415,24 Euro. Die Entschädigung für Fahrten in Ausübung des Mandats steigt - in Abhängigkeit von der Entfernung des Wohnortes bzw. Abgeordnetenbüros zum Sitz des Landtags - mindestens um 4,41 Euro auf 249,14 Euro und maximal um 18,36 Euro auf 1038,09 Euro. Im Gegenzug für die Gewährung der steuerfreien Entschädigungen können Mitglieder des Landtags ihre mandatsbedingten Kosten nicht steuerlich geltend machen.


"Geschichte stiftet Verbundenheit"

Am 9. Juli 2019 waren König Philippe und Königin Mathilde von Belgien zu Gast in Thüringen. Auf dem Programm standen verschiedene Besuche, so auf Schloss Friedenstein in Gotha, in der Gedenkstätte Buchenwald und im Neuen und BauhausMuseum in Weimar. Am Abend nahm Landtagspräsidentin Birgit Diezel als Vertreterin des Parlaments an einem festlichen Empfang im Weimarer Schloss Belvedere teil. Der belgische König Philippe ist ein Nachkomme Leopolds I., der Prinz des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha war und 1831 zum ersten König der Belgier berufen wurde. Bis heute gehört die belgische Königsfamilie zum Haus Sachsen-Coburg und Gotha. Mit Blick auf die thüringischen Wurzeln des Königshauses und die Zusammenarbeit des Thüringer Landtags mit dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, u. a. im Rahmen der regelmäßigen Landtagspräsidentenkonferenzen, erklärte die Landtagspräsidentin: "Ich freue mich über den Besuch von König Philippe und Königin Mathilde und wünsche ihnen viele spannende Einblicke in die facettenreiche Kultur unseres Freistaats. Für uns ist dieser Besuch eine große Ehre, bekundet er doch die tiefe Verbundenheit des Königshauses mit der einstigen thüringischen Heimat. Er zeigt auch, dass historische Verbindungen vielfältige Anknüpfungspunkte bieten, um die aktuelle Zusammenarbeit im gemeinsamen europäischen Haus weiter zu intensivieren."


Vorstellung neuer Digitaldatenbank

Am 3. Juli 2019 stellte Landtagspräsidentin Birgit Diezel gemeinsam mit dem kommissarischen Leiter des Landesarchivs Thüringen, Dieter Marek, die digitale Datenbank "Thulex - Thüringen - legislativ & exekutiv" vor. Die Datenbank steht für ein vom Freistaat Thüringen gefördertes Kooperationsprojekt des Landesarchivs und der Thüringer Landes- und Universitätsbibliothek Jena (ThULB). Seit Sommer 2009 werden in der Datenbank relevante amtliche Druckschriften - Parlamentaria, Amts-, Regierungs- und Verordnungsblätter sowie Staatshandbücher - mikroverfilmt und damit dauerhaft gesichert. Im Anschluss werden die Mikrofilme digitalisiert, wissenschaftlich aufbereitet und über die Publikationsplattform Universal Multimedia Electronic Libery (UrMEL) online öffentlich gemacht. Ergänzt wird das digitale Angebot durch historische Thüringer Gesetzessammlungen, u.a. Amtsdrucksachen zum Preußischen Thüringen (1815 - 1945) sowie aus den DDR-Bezirken Erfurt, Gera und Suhl (1952 - 1989). Das Projekt "Thulex" schließt damit die Lücke zu www.parldok.thueringen.de mit der Gesetzgebung ab der Wiedergründung des Landes Thüringen (14. Oktober 1990) sowie den aktuell im Freistaat geltenden Gesetze auf www.landesrecht.thueringen.de.

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NEUE GESETZE

Im Juliplenum beschlossene Gesetze
Elf Gesetzgebungsakte des Landtags im Überblick

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/6682)

Mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften wurden die Regelungen überarbeitet, nach denen öffentliche Einrichtungen Aufträge erteilen oder Waren einkaufen können. Neben Anpassungen an die Vergaberegelungen des Bundes wird unter anderem das Bestbieterprinzip eingeführt. Damit soll bei der Beschaffung ein stärkerer Fokus auf Qualitätskriterien gelegt werden. Eine weitere zentrale Änderung ist die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Höhe von 11,42 Euro. Ferner können öffentliche Auftraggeber künftig auch entscheiden, ob sie soziale und umweltbezogene Aspekte im Vergabeverfahren festlegen wollen. Diese Aspekte sind dann bei der Entscheidung über den Zuschlag ausschlaggebend, wenn sonst gleichwertige Angebote vorliegen. Zudem wird die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen erleichtert, indem diese künftig bis zu einer Wertgrenze von 1000 Euro (statt bisher 500 Euro) direkt ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden können.

[Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.]


Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts (Drucksache 6/6500)

Mit dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts werden die Natura-2000-Stationen im Gesetz verankert, die als Betreuungseinrichtungen für Natura-2000-Gebiete den behördlichen Naturschutz im Freistaat Thüringen unterstützen und ergänzen. Des Weiteren werden für die neue bundesrechtliche Schutzgebietskategorie "Nationales Naturmonument" ergänzende Regelungen aufgenommen. Das für Naturschutz zuständige Ministerium als Oberste Naturschutzbehörde soll künftig jeweils einmal während der Legislaturperiode einen Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen veröffentlichen. Mit dem neuen Naturschutzgesetz werden zudem zum Schutz der Alleen künftig deren Beseitigung sowie Handlungen, die den Charakter als Allee auf Dauer ändern können, verboten. Im Zuge dessen wurde auch der Begriff einer Allee definiert. Zudem wurde den Mitarbeitern von Behörden ein Betretungsrecht von Grundstücken zur Umsetzung ihrer gesetzlich festgelegten Aufgaben eingeräumt.

[Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend davon tritt Artikel 1a am 1. Dezember 2019 in Kraft.]


Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung (Drucksache 6/6356)

Die Thüringer Fernwasserversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben sind unter anderem die Unterhaltung und der Betrieb von Talsperren bzw. Stauanlagen, die Trinkwasserversorgung und Brauchwasserbereitstellung sowie der Hochwasserschutz. Mit dem Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung werden die Aufgabenfelder der Anstalt um gewerbliche Tätigkeiten im Bereich der Solar- und Windenergie sowie der touristischen Nutzung der nicht mehr für Roh- und Brauchwasserbereitstellung benötigten Talsperren erweitert. Zudem wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, als Überwachungs- und Kontrollorgan, geändert. So entsendet die Personalvertretung der Thüringer Fernwasserversorgung zum Beispiel künftig einen Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied in den Verwaltungsrat. Ferner muss die Thüringer Fernwasserversorgung das aktuelle Verzeichnis über die Stauanlagen einschließlich der zugehörigen Überleitungen und Nebenanlagen, die sich in deren Eigentum befinden, erstellen und öffentlich zugänglich machen. Dieses Verzeichnis ist einmal jährlich den für Finanzen und Fernwasserversorgung zuständigen Ausschüssen des Landtags zuzuleiten.

[Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.]


Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts "ThüringenForst" (Drucksache 6/7418 - Neufassung)

Zur Bewältigung der durch Dürre, Sturm und Borkenkäferbefall entstandenen außergewöhnlichen Sondersituation erhält die Landesforstanstalt mit der Gesetzesänderung vom Land zusätzliche Zuführungen in Höhe von 4.000.000 Euro im Jahr 2019 und weitere 4.000.000 Euro im Jahr 2020. Bei Fortbestand dieser Sondersituation können darüber hinaus auch in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche Zuführungen in Höhe von bis zu 4.000.000 geleistet werden.

Diese zusätzliche Finanzzuführung soll dazu dienen, Personal- und Sachressourcen zu schaffen.

[Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.]


Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes (Drucksache 6/6686)

Mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes wird insbesondere für Menschen mit Behinderungen der Zugang zu den Websites und mobilen Angeboten der öffentlichen Stellen einschließlich der Angebote im Intranet einfacher gestaltet. So sollen zukünftig eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitgestellt und ein Feedback-Mechanismus eingerichtet werden. Zudem wird beim Thüringer Finanzministerium eine Stelle eingerichtet, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit überwacht und beim Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen eine Durchsetzungsstelle, an die sich die Nutzer wenden können.

[Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.]


Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes (Drucksache 6/6825)

Mit dem Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes werden insbesondere die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufgriffen. Dabei werden unter anderem die Definitionen der Begriffe "Menschen mit Behinderungen" sowie "Benachteiligungen" an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst. Des Weiteren wird eingeführt, dass die Träger der öffentlichen Gewalt unter anderem bei Neu- und Umbauten der von ihnen genutzten landeseigenen Gebäude die barrierefreie Gestaltung sicherstellen und über den Stand der Barrierefreiheit an das für Bauwesen zuständige Ministerium berichten. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Menschen mit Sprachbeeinträchtigungen soll gegenüber den Trägern der öffentlichen Gewalt das Recht eingeräumt werden, in Gebärdensprache oder mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Zudem wird der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fortan vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen und des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen gewählt und beim Landtag angesiedelt.

[Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.]


Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers (Drucksache 6/6826)

Mit dem Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers wird das Eingangsamt des Laufbahnzweigs des Regelschullehrers von Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage auf die Besoldungsgruppe A 13 angehoben. Zuvor war das Eingangsamt bereits zum 1. Januar 2018 von der Besoldungsgruppe A 12 auf die Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage angehoben worden. Die nun beschlossene Anhebung gilt auch entsprechend für die Diplomlehrer, die an den Gymnasien tätig sind. Darüber hinaus werden künftig bei der Festsetzung des Erfahrungsdienstalters die Zeiten einer vorherigen Tätigkeit als Lehrkraft an einer Ersatzschule berücksichtigt.

[Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Abweichend davon treten einige Bestimmungen, wie etwa die Berücksichtigung der Tätigkeit an einer Ersatzschule in freier Trägerschaft, mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft.]


Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes - Thüringer Carsharing (Drucksache 6/6827)

Der Bund hat mit dem am 1. September 2017 in Kraft getretenen Carsharinggesetz (CsgG) bereits Regelungen getroffen, die jedoch im Hinblick auf das stationsbasierte Carsharing auf Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen beschränkt sind. Mit dem vorliegenden Gesetz wird durch eine Änderung des Thüringer Straßengesetzes auch für Straßen nach Landesrecht, also Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen, eine Regelung für das stationsbasierte Carsharing geschaffen. Den Gemeinden ist es künftig möglich, innerhalb der geschlossenen Ortslage geeignete Flächen zur Nutzung für stationsbasiertes Carsharing zu bestimmen.

[Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.]


Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes - Einführung der paritätischen Quotierung (Drucksache 6/6964)

Das Thüringer Landeswahlgesetz regelt die Landtagswahlen im Freistaat Thüringen. Der Landtag besteht, vorbehaltlich etwaiger Abweichungen bspw. durch Überhangmandate, aus 88 Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Davon werden 44 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 44 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Mit dem nun verabschiedeten Änderungsgesetz müssen die Landeslisten der Parteien und politischen Vereinigungen künftig abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden Damit soll eine paritätische Vertretung von Frauen im Thüringer Landtag erreicht werden. Personen, die im Personenstandsregister als "divers" registriert sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren. Wahlvorschläge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen oder nur bis zu dem Listenplatz zugelassen, mit dessen Besetzung die Vorgaben noch erfüllt sind.

[Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 und somit erst nach den diesjährigen Landtagswahlen in Kraft.]


Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts (Drucksache 6/6961)

Mit dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts können Thüringer Beamte zukünftig wählen, ob sie sich gesetzlich krankenversichern wollen. Auf Antrag wird der beihilfeberechtigten Person dann eine pauschale Beihilfe gewährt. Die Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung ist unwiderruflich. Darüber hinaus wird dem Dienstherrn die Möglichkeit eingeräumt, den Anspruch eines verletzten Bediensteten gegen den Schädiger auf sich übergehen zu lassen, wenn oder soweit die Vollstreckung beim Schädiger erfolglos geblieben ist. Eine weitere Neuerung betrifft das Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte. Danach wird Landesbeamten ein Übernahmeanspruch gegenüber ihrem früheren Dienstherrn eingeräumt, wenn sie für den Zeitraum von maximal zwei Amtszeiten ein kommunales Wahlamt hauptamtlich wahrgenommen haben.

[Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Abweichend davon tritt die Regelung zur pauschalen Beihilfe am 1. Januar 2020 in Kraft.]


Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes (Drucksache 6/7140)

Das Passwesen ist Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Das Personalausweisgesetz des Bundes regelt das Personalausweisrecht daher abschließend. Mit dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes werden nun die erforderlichen Anpassungen an die bundesgesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Das Gesetz enthält die landesrechtlichen Ausführungsvorschriften zum Pass- und Personalausweisrecht. Das bisherige Thüringer Personalausweisgesetz wird aufgehoben.

[Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.]

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Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
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Vergabegesetz bremst öffentliche Investitionen aus

"Die Linkskoalition betreibt eine völlig widersprüchliche Investitionspolitik: Während sie sich für die Steigerung der Investitionsquote im Haushalt feiert, beschließt sie gleichzeitig Gesetze, die öffentliche Investitionen ausbremsen." Zu dieser Bewertung ist der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Mario Voigt, nach der Verabschiedung des Thüringer Vergabegesetzes gekommen. Mit Blick auf den vergabespezifischen Mindestlohn von 11,42 Euro sagte Voigt: "Nimmt man den Baumindestlohn, der bei 12,20 Euro liegt, stellt sich schon die Frage: Wo bleibt da das Lohnabstandsgebot? Wie bildet ein Abstand von 78 Cent den Unterschied zwischen einem Facharbeiter und einem Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung ab?" Auch ansonsten gilt laut Voigt für das neue rot-rot-grüne Gesetzeswerk: "Mehr Paragrafen als vorher, mehr Bürokratie durch mehr Kriterien und dadurch auch längere Prüfvorgänge."


Rot-Rot-Grün will Lauinger-Bericht erst nach der Wahl

Der Bericht des Untersuchungsausschusses "Möglicher Amtsmissbrauch" zur Lauinger-Affäre soll erst nach den Landtagswahlen fertiggestellt und am 8. November 2019 über das Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt werden. Das hat der Untersuchungsausschuss mehrheitlich beschlossen. Ein von der CDU vorgelegter alternativer Zeitplan, der einen rechtzeitigen Abschluss vor den Wahlen ermöglicht hätte, fand keine Mehrheit. "Dies ist machbar, doch die Linkskoalition will nicht. Rot-Rot-Grün versucht diesen Skandal mit allen nur denkbaren Tricks unter der Decke zu halten", sagte der Ausschussobmann der CDU-Landtagsfraktion, Volker Emde, nach der jüngsten Sitzung. Der Obmann sieht das Recht auf Seiten der Union. "Der Untersuchungsausschuss schuldet dem Plenum des Landtags einen Bericht. Die Vorlage muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass er noch zur Kenntnis genommen werden kann und die Arbeit des Ausschusses durch eine Debatte im Plenum abgeschlossen wird", so der Abgeordnete wörtlich. Verzögerung warf er der Ausschussmehrheit auch mit Blick auf einen Beweisantrag der CDU-Fraktion zur Herkunft eines Papiers vor, auf dem eine Formulierung vermerkt ist, die sich wortgleich auf dem Zeugnis des Lauinger-Sohnes findet. Durch eine kriminaltechnische Untersuchung will die CDU-Fraktion klären lassen, ob das verwendete Umweltpapier aus dem Thüringer Justizministerium stammt.


Parität widerspricht Wahlrechtsgrundsätzen

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat Rot-Rot-Grün seinen Gesetzentwurf zur paritätischen Quotierung (Drucksache 6/6964) verabschiedet. Durch Änderung des Landeswahlgesetzes soll erzwungen werden, Landeslisten paritätisch und alternierend mit Frauen und Männern bzw. Diversen zu besetzen. "Der Gesetzentwurf der Linkskoalition beeinträchtigt elementare demokratische Wahlrechtsgrundsätze. Rot-Rot-Grün in Thüringen meint es nicht gut mit der parlamentarischen Demokratie", erklärte dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Mike Mohring. "Der Landtag wird so zum Opfer linker Identitätspolitik. Demokratische Wahlen sind frei, geheim und gleich. Sinn ist aber nicht, per Gesetz vorzugeben, diverse soziale Gruppen im Parlament abzubilden. Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, und so soll es bleiben", so Mohring weiter.


Regelschullehrergehälter zu spät angehoben

Die CDU-Fraktion begrüßt die Anhebung der Regelschullehrergehälter auf die Besoldungsgruppe A 13. Nach Ansicht ihres haushaltspolitischen Sprechers Maik Kowalleck kommt dieser Schritt jedoch sehr spät und kann die rot-rot-grüne Politik zu Lasten der Regelschulen nicht wirklich ausgleichen. Kowalleck warf der Landesregierung vor, den Regelschulen Personal zu entziehen und völlig unzulängliche Ausbildungskapazitäten vorzuhalten. Für den bildungspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, ist die Höhergruppierung schon allein durch den Aufgabenzuwachs der Regelschullehrer gerechtfertigt, die unter anderem mit der Inklusion und Integration verbunden ist. Die CDU hatte bereits im Januar 2017 eine Einstellungsgarantie für Lehramtsstudenten im Regelschulbereich gefordert, eine erfolgreiche zweite Staatsprüfung vorausgesetzt.


CDU kritisiert fragwürdigen Immobilienkauf

Für 70 Millionen Euro kann man in Thüringen rund 46.000 qm Wohnraum neu bauen. Darauf hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, in der Aktuellen Stunde zum Kauf von Anteilen an der GWB "Elstertal" in Gera durch die Landesregierung hingewiesen. Kowalleck äußerte Verständnis für die Nöte der Stadt, hält das Immobiliengeschäft zu Lasten der Thüringer Steuerzahler jedoch für einen schweren Fehler. "Die Begründung Bodo Ramelows, 5000 Wohnungen vor irgendwelchen vermeintlichen Immobilienhaien retten zu wollen, ist angesichts des Geraer Wohnungsmarktes grober Unfug. Durch diesen Kauf entsteht nicht eine neue Wohnung. Dabei wäre ein größeres Angebot auch das wirksamste Mittel gegen steigende Mieten", so Kowalleck. Wie der Haushalts- und Finanzpolitiker sagte, stehen in Gera zurzeit nach einschlägigen Immobilienportalen 700 Wohnungen leer, die Mieten sind unterdurchschnittlich. "Es gibt alles Mögliche, aber ganz sicher keine Wohnungsnot in Gera", sagte der Abgeordnete.


Begleitetes Fahren ab 16 erlauben

Per Modellversuch sollen schon 16-jährige Jugendliche unter Aufsicht eines erwachsenen Begleiters Auto fahren dürfen. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen entsprechenden Antrag in das Parlament eingebracht. Bislang ist das begleitete Fahren erst für 17-Jährige möglich. "Statistische Auswertungen von Unfällen zeigen jedoch, dass gerade nach Erwerb der Fahrerlaubnis die größte Gefahr im 'Allein-Fahren' besteht", so der CDU-Verkehrspolitiker Marcus Malsch. Ebenfalls statistisch belegt: Wer als Anfänger Begleitung hatte, baute 20 Prozent weniger Unfälle als andere Fahranfänger.

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Fraktion.DIE LINKE im Thüringer Landtag
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Unterschiede
Von Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende

Die Unterschiede zwischen Ost und West bei den Löhnen und Arbeitszeiten sind immer noch immens. Beschäftigte in Thüringen arbeiten mit am längsten und verdienen dafür mit am wenigsten. Diese anhaltende Benachteiligung ist mehr als beschämend. Auch die Rentenungerechtigkeit besteht fort, u.a. bei in der DDR geschiedenen Frauen und bestimmten Berufsgruppen. Sonntagsreden werden genau nichts daran ändern, dass sich Ostdeutsche als Menschen zweiter Klasse fühlen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn die Bundesregierung fast 30 Jahre braucht, um Pläne zu einer geordneten Politik für die ostdeutschen Bundesländer anzukündigen. Jüngstes Beispiel für das Ausblenden Ostdeutschlands ist die Bevorzugung eines westdeutschen Standortes für ein Batterieforschungszentrum. Mit solchen Entscheidungen wird der, Ostdeutsche und ihre Lebensleistung diskriminierende und demütigende Umgang fortgesetzt. Die LINKE legte im vergangenen Jahr den Aktionsplan Ost vor mit Initiativen u.a. zur Tarifbindung in den ostdeutschen Ländern, Erhöhung des Mindestlohns und Angleichung der Arbeitszeiten. Rot-Rot-Grün in Thüringen hat in den letzten fünf Jahren Wesentliches erreicht, um Benachteiligung abzufangen, und deutliche Verbesserungen auf den Weg gebracht: das Vergabegesetz sorgt für höhere Entlohnung und Tariftreue, Familien werden mit zwei beitragsfreien Kita-Jahren finanziell entlastet, Thüringen investiert massiv in bessere Bildung und mehr Lehrereinstellungen. Gleichzeitig wird Vorsorge getroffen, um der Klima- und Waldkatastrophe zu begegnen.


Die Regelungen sind ein Novum für die Bundesrepublik

Mit dem am 5. Juli vom Landtag beschlossenen Vergabegesetz "geht Thüringen einen wichtigen Schritt, um für die Beschäftigten die Entlohnung deutlich zu verbessern. Die Regelungen zur Tariftreue in allen Branchen sind ein Novum für die Bundesrepublik. Damit wird Thüringen Vorreiter für ein modernes Vergaberecht", erklärte Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, und hob hervor: "In der Koalition haben wir uns für den Vergabemindestlohn auf 11,42 Euro geeinigt. Das ist ein guter Kompromiss, weil er deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt und weil wir vereinbart haben, dass der Vergabemindestlohn jährlich entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung erhöht werden wird."

In der Debatte hatte auch der Wirtschaftspolitiker der Linksfraktion, Dieter Hausold, das Wort ergriffen und gesagt: "Dieses Gesetz ist ein Schritt in Richtung Umdenken, Stärkung der Tarifpartner und Wiederherstellung einer sozialen Marktwirtschaft." In seiner Rede betont hatte er die Bedeutung der sozial-ökologischen Kriterien und der Stärkung der regionalen Kreisläufe.


Paritätsgesetz für umfassende Gleichstellung von Frauen in der Politik

"Das Paritätsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu umfassender Gleichstellung von Frauen", so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, zur am 5. Juli beschlossenen gesetzlichen Pflicht der paritätischen Quotierung von KandidatInnen-Listen für die Landtagswahlen. Damit sollen auch Parteien, die bisher frauen- und gleichstellungspolitisch nicht so aktiv waren, motiviert werden, auf verstärkte Suche nach politisch engagierten Frauen zu gehen. Die Quotierung ist zudem ein Anstoß, sich um die Beseitigung diskriminierender Strukturen und Politikstile verstärkt zu kümmern.

Der Thüringer Landtag sei im Bundesvergleich gar nicht so schlecht aufgestellt hinsichtlich seines Frauenanteils, aber zu einer paritätischen Quotierung fehle noch ein ganzes Stück, sagte Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung. "Es geht um die angemessene Selbstvertretung von Frauen und darum, dass es der Politik gut tut, wenn der bliche Blickf die gesellschaftlichen Realitäten mehr Einfluss bekommt. Artikel 2 Absatz 2 der Landesverfassung gibt dem Gesetzgeber den Auftrag, noch bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen.

Mit dem Beschluss des Paritätsgesetzes kommt Rot-Rot-Grün diesem Verfassungsauftrag nach."


Regionale Integrationsprojekte für Langzeitarbeitslose sind unverzichtbar

"Eine engagierte Arbeit wird in den regionalen Integrationsprojekten für Langzeitarbeitslose geleistet", sagte Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, auf deren Einladung kürzlich im Landtag ein Treffen mit Projektleitern stattfand.

Es gehöre zur Bilanz der Politik von Rot-Rot-Grün in Thüringen, dass besonderes Augenmerk auf die in 23 Kommunen an 47 verschiedenen Orten bestehenden Integrationszentren gerichtet wurde. Die hier tätigen 93 Beschäftigten haben 14.550 Menschen, davon 80 Prozent Langzeitarbeitslose, beraten und sachkundig begleitet - oberstes Ziel, sie auf eine dauerhafte Integration in Arbeit vorzubereiten. Das ist bei knapp einem Drittel der betroffenen Frauen und Männer erfolgreich gelungen, 3.839 kamen in Arbeit oder machten sich selbständig.

"Aber auch sonst sind die Bemühungen nützlich und sinnvoll. So konnte die berufsspezifische und persönliche Situation bei drei Viertel der betroffenen Menschen deutlich verbessert werden", betonte die Abgeordnete und verwies darauf, dass mehr als 1000 junge Leute bis 25 Jahre die guten Möglichkeiten der individuellen Beratung und Begleitung aussichtsreich nutzen konnten. Dies sei nicht zuletzt "ein Beitrag zur Gewinnung und Heranbildung von Facharbeitern, die wir in Thüringen brauchen. Die Arbeit in den Integrationszentren, die auf ihr zehnjähriges Bestehen zugehen, sollte auch in Zukunft fortgesetzt werden".

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Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag
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Wertschätzung für Regelschullehrer

"Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit war immer eine Kernforderung der SPD. Deshalb ist es nur logisch, dass wir die Besoldung der Regelschullehrerinnen und -lehrer auf ein gleiches Niveau, wie die der Kolleginnen und Kollegen auf Gymnasialebene anheben", sagt der Finanzpolitiker der SPD-Fraktion Dr. Werner Pidde.

Rot-Rot-Grün hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Regelschullehrerberufes ein zentrales Wahlkampfversprechen, Lehrer*innen an Regelschulen und Gymnasien gleich zu entlohnen, erfüllt.

Durch diese Erhöhung auf die Besoldungsgruppe A13 erhalten Lehrkräfte an Regelschulen ab 2020 pro Monat circa 600 Euro mehr. Außerdem werden Diplomlehrerinnen und -lehrer, die ein Fach unterrichten mit den Zwei-Fach-Lehrer*innen gleichgestellt. "Das ist die richtige und gebotene finanzielle Aufwertung des Berufes Regelschullehrer und ein klares Signal der Wertschätzung. Unsere Lehrkräfte, egal welchen Schultyps, unterrichten jeden Tag mit vollem Einsatz, deshalb haben sie auch alle die gleiche Entlohnung verdient. Daher ist es unser Ziel, ab 2020 die Besoldung der Grundschullehrer*innen schrittweise auf A13 zu erhöhen", so Pidde. "Diese Maßnahmen sind nicht nur wichtig, wenn wir im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte mit den anderen Bundesländern mithalten wollen, wir steigern auch die Attraktivität des Lehrerberufs nachhaltig."

Abgesehen von der Erhöhung der Besoldungsgruppe wurden weitere Verbesserungen vorgenommen. So können beispielsweise Lehrer*innen ihre Tätigkeit an Schulen privater Träger zukünftig so anrechnen lassen, wie die Arbeitszeit an öffentlichen Schulen.


Vergabegesetz setzt neue Maßstäbe

Der Thüringer Landtag hat die Weichen für ein modernes, soziales und ökologisches Vergabegesetz gestellt. Dazu Eleonore Mühlbauer, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: "Mit dem Gesetz setzen wir Maßstäbe für Tariftreue und Tarifbindung. Damit soll kein einziges Bieterverfahren künftig zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgeführt werden. Mit unserem Vergabegesetz wird es in Thüringen kein Lohndumping bei staatlichen Aufträgen geben. Mit dem vergabespezifischen Mindestlohn von 11,42 EUR schaffen wir ein soziales Auffangnetz für die Beschäftigten, die nicht von einem Tarifvertrag profitieren."

Dabei berücksichtigt das Gesetz nicht nur soziale, sondern verstärkt auch ökologische und nachhaltige Kriterien. Dazu Mühlbauer weiter: "Künftig werden staatliche Aufträge nur dann vergeben, wenn die Unternehmen mindestens einen ökologischen Aspekt bei der Auftragsausführung umsetzen, zum Beispiel einen möglichst CO2-neutralen Transport sicherstellen. Damit und mit der Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips senden wir ein starkes Signal für den Klimaschutz." Mit dem Gesetz kommt der Freistaat Thüringen seiner Vorbildfunktion für soziale und ökologische Vergaben nach. Dazu Mühlbauer: "Ich bin überzeugt, dass die kommunale Familie die staatlichen Vergaben und die Anwendung der sozialen und ökologischen Aspekte künftig auch stärker in den Blick nimmt. Jede kommunale Vergabestelle kann weiterhin aufgrund ihrer Möglichkeiten selbst entscheiden, welche Aspekte sie bei der Vergabe anwenden will."


Paritätsgesetz

Das sogenannte Paritätsgesetz ist eine Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes. Dieses wird um eine Regelung ergänzt, wonach Landeslisten paritätisch und alternierend mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. "Im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung ist klar geregelt, dass Frauen und Männer nicht nur gleichgestellt sind, sondern der Staat diese Gleichstellung auch aktiv fördern und garantieren muss. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist eine tatsächlich gleichberechtigte, das heißt paritätische Vertretung von Frauen in Parlamenten immer noch nicht erreicht. Stattdessen ist sie sogar rückläufig.

Dies wirkt sich auch auf den Inhalt politischer Entscheidungen und die gesellschaftliche Wirklichkeit aus, etwa durch schlechtere Bezahlung von Frauenarbeit. Für uns bedeutet das: Wo Frauen dauerhaft schlechter gestellt sind und Appelle nicht gereicht haben, braucht es verbindliche Regeln, um zur gleichberechtigten Vertretung zu kommen", so die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dorothea Marx.


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Am ersten Juli-Wochenende wurde Themar wieder Veranstaltungsort für ein Rechtsrock-Konzert. Die SPD-Fraktion unterstützte das Bürgerbündnis für Demokratie und Weltoffenheit vor Ort und nahm am Demokratiefest teil. Außerdem übergab der Fraktionsvorsitzende Matthias Hey eine Spende der Fraktionsmitglieder an Hauptorganisator Thomas Jakob, um das Bürgerbündnis bei ihrem Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Dort soll geprüft werden, ob Rechtsrock-Konzerte mit Eintritt noch unter das Recht politischer Demonstrationen fällt. Im Bild von links: SPD-Mitglied und Organisator des Demokratiefestes Thomas Jakob, stellv. Fraktionsvorsitzende Eleonore Mühlbauer, Fraktionsvorsitzender Matthias Hey, stellv. Fraktionsvorsitzende Diana Lehmann und SPD-Landesvorsitzender Wolfgang Tiefensee.

- Mit einer gemeinsamen Aktion machten die Thüringer Regierungsfraktionen im Rahmen des Plenums auf die desolate Menschenrechtssituation vor den Toren Europas aufmerksam. Bereits Anfang Juni hatte die Koalition einen Antrag eingebracht, der Thüringen zum "sicheren Hafen" machen soll und Kommunen unterstützt, die sich zur Aufnahme aus Seenot geretteter Menschen entscheiden. Thüringen soll sich deshalb dem "Osterappell" der 223 Bundestagsabgeordneten anschließen und sich auf Bundesebene u.a. dafür einzusetzen, dass sich die Bundesregierung für die Aufnahme aus Seenot geretteter Menschen stark macht, selbst die Aufnahme Geretteter anbietet und von den europäischen Partnern und Partnerinnen verlangt, dass Schiffe mit geretteten Personen an Bord uneingeschränkt an europäischen Häfen anlanden dürfen und die Kriminalisierung der Seenotrettung beendet wird, forderte der SPD-Flüchtlingspolitiker Dr. Thomas Hartung.

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AfD-Fraktion im Thüringer Landtag
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Haushalt ist rot-rot-grüne Luftnummer

Der Rechnungshof hat Anfang Juli den Jahresbericht 2019 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und Haushaltsrechnung 2017 in Thüringen vorgelegt. Darin sieht Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, die Position seiner Fraktion bestätigt: "Wieder einmal hat der Thüringer Rechnungshof das rot-rot-grüne Luftschloss abgerissen. Die dem Haushalt zu Grunde liegenden Annahmen sind viel zu optimistisch. Dieses Ergebnis war absehbar und die Annahmen wurden deshalb von Seiten der AfD auch bereits im April kritisiert." Nur weil die rot-rot-grüne Koalition die Rücklage für ihre ideologischen Projekte plündert, kann dieser aufgeblasene Rekord-Haushalt von erstmals über elf Milliarden überhaupt aufgestellt werden. Rot-Rot-Grün hat es nun Schwarz auf Weiß, ihre Haushaltsführung ist eine Luftnummer.

Darüber hinaus hängt über diesem Haushalt weiterhin das rechtliche Damoklesschwert, resümiert Olaf Kießling: "Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken zum Zustandekommen bleiben erhalten. Diese Koalition hat nicht das legitime Recht, den Haushalt für das nächste Jahr so aufzustellen!"


Bürgerkontakt im Landtag

Der Tag der offenen Tür war ein voller Erfolg für die AfD-Fraktion. Beim Format "Landtag im Dialog" machte Björn Höcke deutlich, wofür die AfD steht. Wir bedanken uns für die vielen klugen Fragen der Gäste zu Themen wie Rente, Treuhand, Windkraft und Pflege. Bei bestem Wetter war auch unser Stand gut besucht und unsere Abgeordneten und Mitarbeiter kamen mit vielen Bürgern ins Gespräch. Wie immer kamen unsere Infomaterialien, Geschenkartikel und auch unser Eis gut an. Wir freuen uns auf den Tag der offenen Tür im nächsten Jahr.


GWB-Skandal in Untersuchungssauschuss aufklären

Die Thüringer Landesregierung geht von einem Rückkaufpreis von 70 Millionen Euro für den Mehrheitsanteil an der Wohnungsbaugesellschaft GWB Elstertal in Gera aus. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfDFraktion, Stefan Möller, erklärte dazu: "Wenn eine rot-rot-grüne Landesregierung Geschäfte macht, wird der Freistaat über den Tisch gezogen. Schwere Zweifel kommen uns schon, weil Anteile an der Wohnungsbaugesellschaft, die vor wenigen Jahren von der Stadt Gera noch auf ca. 30 Millionen Euro taxiert wurden, nun für 70 Millionen Euro mit Steuergeldern von einem Finanzinvestor zurückerworben werden sollen." Dass die Landesregierung auf die übliche sorgfältige Bewertung der Wohnungsgesellschaft verzichtet habe, sei naiv. Die AfD-Fraktion hatte sich bereits vor Monaten mit einer Kleinen Anfrage nach dem Kaufpreis erkundigt, aber keine ausreichende Antwort von der Landesregierung erhalten, was Stefan Möller wie folgt kommentierte: "Wenigstens verstehen wir nun, warum die Landesregierung das parlamentarische Fragerecht des AfD-Abgeordneten Rudy missachtete und den avisierten Kaufpreis um jeden Preis verheimlichen wollte. Hier kündigt sich ein skandalöser Umgang mit Steuergeldern des Freistaats an, der es wert ist, in einem Untersuchungsausschuss aufgeklärt zu werden."


Ärztemangel im ländlichen Raum bekämpfen

Bei der Jahreshauptversammlung des Thüringer Landseniorenverbandes wurden die verschiedenen Ansätze der Parteien zur Bekämpfung des Ärztemangels diskutiert. Die an der Diskussion beteiligte gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Corinna Herold, sagte dazu: "Nach zweieinhalb Jahrzehnten CDU-Regierung und einer rot-rot-grünen Legislaturperiode fühlen sich die Senioren alleingelassen. Die heutige Diskussionsveranstaltung hat gezeigt, dass die Lösungsansätze der Altparteien nicht fruchten." Die AfD-Fraktion hingegen geht einen anderen Weg: Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze. In Verbindung mit einem Landeskinderbonus wollen wir die medizinische Ausbildung Thüringer Absolventen fördern. Auch für den Generationenübergang in Landarztpraxen müssen effiziente Lösungen gefunden werden, so Corinna Herold.

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag
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Barrieren weiter abbauen

Der Thüringer Landtag hat das "Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" verabschiedet. Damit werden die Vorgaben der "UN-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" umgesetzt. Babett Pfefferlein, behindertenpolitische Sprecherin für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zeigt sich nach dem Beschluss erfreut und sieht darin einen weiteren Schritt für gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe. "Es war ein langer und intensiver Prozess", erklärt sie. "Nun liegt die Novelle dieses wichtigen Gesetzes endlich vor", erklärt die Abgeordnete. "Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer inklusiven Gesellschaft wird dadurch erleichtert." Aus Sicht der Bündnisgrünen sollen alle Menschen die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie brauchen, um in allen Lebensbereichen selbstbestimmt entscheiden und handeln zu können. "Ich freue mich besonders, dass in diesem Gesetz Verständlichkeit und Leichte Sprache direkt festgeschrieben sind", so Babett Pfefferlein weiter. Träger der öffentlichen Gewalt werden verpflichtet, mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in einfacher und leicht verständlicher Sprache kommunizieren sollen. Auf Verlangen müssen beispielsweise Bescheide oder Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einfacher und leicht verständlicher Art und Weise zur Verfügung gestellt werden. "Bei der Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe gibt es gerade für Menschen mit Behinderungen viele Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken", so Babett Pfefferlein. "Mit dem Gesetzentwurf sind wir dem Abbau dieser Barrieren ein gutes Stück näher gekommen."


Paritätsgesetz beschlossen

"Vor 100 Jahren waren Frauen in Parlamenten so ungewöhnlich, wie es heute noch paritätisch mit Männern und Frauen besetzte Parlamente sind", so der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, Dirk Adams, in seiner Rede zum Paritätsgesetz. Mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition hat der Landtag das Gesetz beschlossen. Damit sollen die Wahllisten bei Landtagswahlen künftig zur Hälfte aus Frauen und zur Hälfte aus Männern bestehen. Thüringen ist damit das zweite Bundesland nach Brandenburg, das ein solches Gesetz beschließt. Für Dirk Adams, demokratiepolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, ist dieser Schritt längst überfällig. "Frauen sind in den Parlamenten in Deutschland nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Thüringen nimmt hier sogar mit rund 40 Prozent unter den Bundesländern einen Spitzenplatz ein. Durch das jetzt beschlossene Paritätsgesetz sorgen wir dafür, dass alle antretenden Parteien paritätische Listen vorweisen müssen und sich der Frauenanteil somit erhöhen wird. Diese Regelung soll bei der Landtagswahl 2024 angewandt werden", erklärt Dirk Adams.

"Lange haben wir Bündnisgrüne dafür gestritten", so der Fraktionsvorsitzende weiter. "Umso mehr freuen wir uns, dass dieser Schritt nun gegangen wurde." Mittelfristig will die Fraktion auch die Direktkandidaturen in den Blick zu nehmen. "Erste Vorstöße, die Direktkandidaturen in Tandems aus Mann und Frau antreten zu lassen, wurden in dem Entstehungsprozess des aktuellen Paritätsgesetzes bereits in der Koalition diskutiert", so Dirk Adams. "Diesen Ansatz werden wir künftig - in der kommenden Legislatur - weiter verfolgen."


Land setzt bei Vergaben auf Nachhaltigkeit und Open-Source

Der Thüringer Landtag hat ein neues Vergabegesetz verabschiedet. Mit diesem modernen Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird sich vor allem für die kleinen und mittelständigen Unternehmen des Freistaates die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Außerdem wird neben repräsentativen Tarifverträgen auch ein vergabespezifischer Mindestlohn von 11,42 Euro festgelegt. Olaf Müller, wirtschaftspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, legt den Fokus im Gesetz vor allem auf die ökologischen Kriterien. "Wir haben mehr Verbindlichkeit bei den ökologischen Kriterien im Vergabegesetz verankert, anstatt nur auf Freiwilligkeit zu setzen", so der Wirtschaftspolitiker. "Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Anschaffungen koppeln wir noch enger an das Lebenszyklusprinzip. Dabei geht es darum, die Kosten eines Produktes oder einer Leistung ganzheitlich zu betrachten - zum Beispiel hinsichtlich Energiebilanz, Entsorgungskosten, Wartungskosten oder Haltbarkeit."

Daneben wurden weiterer Kriterien im Vergabegesetz getroffen. Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, begrüßt besonders die Regelungen im IT-Bereich. "Wir haben erstmalig für IT-Anschaffungen Open-Source-Lösungen als bevorzugt aufgenommen. Damit folgen wir einer Einschätzung des Chaoscomputerclubs zur IT-Sicherheit", erklärt die bündnisgrüne Abgeordnete. "Zusammen mit dem Open-Source-Preis, den wir im Haushalt 2020 verankert haben, können wir in Thüringen für mehr digitale Resilienz und Nachhaltigkeit sorgen."


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Mit einer gemeinsamen Aktion machten die Thüringer Regierungsfraktionen vor dem Juliplenum auf die desolate Menschenrechtssituation vor den Toren Europas aufmerksam. Die Koalition hat bereits Anfang Juni einen Antrag in den Landtag eingebracht, der Thüringen zum "sicheren Hafen" machen soll und Kommunen unterstützt, die sich zur Aufnahme aus Seenot geretteter Menschen entscheiden.

- Auf der Schuderbachswiese bei Oberhof soll ein Golfplatz entstehen. Eine Petition, die den Erhalt und den Schutz dieser bedeutenden Bergwiese und ihrer Artenvielfalt fordert, hatte die für eine öffentliche Anhörung im Landtag notwendige Unterschriftenanzahl erreicht. Gemeinsam mit den Petent*innen, der Umweltministerin Anja Siegesmund und den Thüringer Umweltverbänden war die Fraktion - darunter Dirk Adams und Babett Pfefferlein - vor Ort.

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DER BÜRGERBEAUFTRAGTE DES FREISTAATS THÜRINGEN
Großer Andrang am Stand des Bürgerbeauftragten

Den Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag am 22.06.2019 nutzten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, um sich am Stand des Bürgerbeauftragten über dessen Arbeit zu informieren. Viele Bürgerinnen und Bürger freuten sich über die Möglichkeit, im direkten Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten, Dr. Kurt Herzberg, ihre Fragen und Probleme ansprechen zu können. So führten Dr. Herzberg und seine Mitarbeiterinnen zahlreiche - teilweise sehr intensive - Gespräche. Manche Bürger nutzten aber auch einfach nur die Gelegenheit, sich einmal persönlich für die erfahrene Unterstützung durch den Bürgerbeauftragten zu bedanken. Großen Anklang fand auch das Quiz, in dem das Wissen über das Amt und die Arbeit des Bürgerbeauftragten getestet werden konnte. Fast 150 Menschen nahmen hieran teil. Dr. Herzberg resümierte am Ende der Veranstaltung: "Der Tag war ein Erfolg. Wir waren direkt und auf Augenhöhe ansprechbar und haben viele Bürgerinnen und Bürger erreicht. Auftrag und Arbeitsweise des Bürgerbeauftragten wurden transparent. Wir haben viel positives Feedback und Ermutigung zu unserer Arbeit erhalten. Auch wenn uns Vorbereitung und Durchführung zusätzlich Kraft und Zeit gekostet haben, hat sich der Aufwand gelohnt."


LANDESBEAUFTRAGTER FÜR DEN DATENSCHUTZ UND DIE INFORMATIONSFREIHEIT
Wieder großer Andrang am Stand des TLfDI zum "Tag der offenen Tür"!

Am 22. Juni 2019 öffnete der Thüringer Landtag wieder seine Türen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) war mit einem offenbar interessanten Informationsstand vertreten. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TLfDI konnten sich wahrlich nicht über mangelndes Interesse beklagen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, aus erster Hand Informationen zum Schutz ihrer Privatsphäre zu erhalten und mehr über die neuen Regelungen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergeben, zu erfahren. Diese Themen sorgten für viele interessante Gespräche am Stand des TLfDI. Ebenso die Vorträge zu den Themen DS-GVO in Unternehmen und DS-GVO allgemein stießen auf zahlreiches Interesse. Das erworbene Wissen konnte dann umgehend in den beliebten TLfDI-Quizzen u. a. zu den Themen Datenschutz, DS-GVO, Facebook & WhatsApp und Google getestet werden. Natürlich gab es auch wieder attraktive Preise zu gewinnen. Der TLfDI nutzte die Gelegenheit des "Tags der offenen Tür" auch dazu, um seine aktuellen Tätigkeitsberichte zum Datenschutz nach der DS-GVO und zur Informationsfreiheit vorzustellen. Reges Interesse gab es auch an den Informationsbroschüren zur DS-GVO vom BfDI sowie an den RFID-Schutzhüllen für EC- und Kreditkarten, die diese vor dem "Auslesen" durch Kriminelle schützen können. Kaum jemand kann sich der rasanten digitalen Entwicklung verschließen. Die Kommunikation im Internet ist alltäglich und nicht selten tritt der Schutz der Privatsphäre in den Hintergrund. Umso wichtiger ist es, die Bürgerinnen und Bürger dafür zu sensibilisieren, dass sie ihre persönlichen Daten schützen sollten und wie sie dies tun können. Die "Handreichung des TLfDI zur Digitalen Selbstverteidigung" kommt da genau richtig und erfreute sich sehr großer Beliebtheit. Öffentliche Veranstaltungen wie der "Tag der offenen Tür" bieten eine gute Gelegenheit, die Menschen im persönlichen Gespräch auf die Notwendigkeit des Schutzes ihrer Privatsphäre und Ihre Rechte zur Informationsfreiheit aufmerksam zu machen und sie damit vor Schaden zu bewahren.


LANDESBEAUFTRAGTER DES FREISTAATS THÜRINGEN ZUR AUFARBEITUNG DER SED-DIKTATUR

Zeitschrift "Gerbergasse 18" hat Sonderpreis des Karl-Wilhelm-Fricke-Preises erhalten

Die Zeitschrift "Gerbergasse 18" wurde mit einem Sonderpreis des jüngst verliehenen Karl-Wilhelm-Fricke-Preises für die engagierte journalistische Arbeit ausgezeichnet. Der Verein Geschichtswerkstatt Jena gibt die Zeitschrift vierteljährlich gemeinsam mit dem Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur heraus. Seit der ersten Ausgabe 1996 sind inzwischen über 90 Ausgaben erschienen.

Der Landesbeauftragte Dr. Peter Wurschi freut sich über die Verleihung der Auszeichnung an die "Gerbergasse 18" und gratuliert dem Redaktionsteam der Thüringer Vierteljahresschrift für Zeitgeschichte und Politik. Mit dem Karl-Wilhelm-Fricke-Preis zeichnet die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur jährlich Persönlichkeiten, Projekte und Initiativen aus, die mit ihrer Arbeit das Bewusstsein für Freiheit, Demokratie und Zivilcourage stärken. Ermöglicht wird die Preisvergabe durch eine Spende des Mediziners, Autors und ehemaligen Fluchthelfers Dr. Burkhart Veigel. Seit der ersten Verleihung 2017 an den Publizisten Karl Wilhelm Fricke für sein Lebenswerk trägt die Auszeichnung dessen Namen.

Mit dem Hauptpreis wurde die Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau ausgezeichnet. Aus Anlass von 30 Jahren Friedlicher Revolution hat die Jury 2019 einmalig drei Sonderpreise vergeben. Neben der "Gerbergasse 18" gingen diese an die Autorin Ines Geipel und den niedersächsischen Politiker Hartmut Büttner.

Die Landesbeauftragten

Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
http://www.buergerbeauftragter-thueringen.de

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
http://www.tlfdi.de

Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA)
www.thla-thueringen.de

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IMPRESSUM
Herausgeber: Thüringer Landtag,
Referat P2 - Presse, Medienarbeit
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Für den Inhalt ihrer Beiträge sind die
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Der Landtagskurier erscheint monatlich.
Der Bezug ist kostenfrei sowohl über den
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Quelle:
Thüringer Landtagskurier 7/2019
Herausgeber: Thüringer Landtag, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2019

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