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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2204: Schusswaffen - mehr Kontrollen gefordert (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2018
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

PLENUM
Schusswaffen: mehr Kontrollen gefordert


Wenige Tage nach dem Amoklauf an einer Schule im US-Bundesstaat Florida hat der Landtag Ende Februar strengere Kontrollen der schleswig-holsteinischen Waffenbesitzer angemahnt. Das Land habe eine Verantwortung dafür, die "Verwahrung und den sicheren Umgang mit Waffen" im Blick zu behalten, betonte Lars Harms vom SSW, der das Thema angestoßen hatte.


Sportschützen, Jäger und Sammler sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Er nahm die Ordnungsbehörden der Kreise in die Pflicht: "Einige müssen hier deutlich mehr tun." Grote betonte, noch bis 1. Juli gebe es die Möglichkeit, illegale Waffen und Munition im Rahmen einer Amnestie ohne Strafe bei der Polizei abzugeben. Jörg Hansen (FDP) stellte fest: Unsere Kontrollmechanismen greifen - auch wenn sie noch intensiviert werden können."

Eine Entwicklung löste parteiübergreifend Besorgnis aus: Die Zahl der Kleinen Waffenscheine erhöhte sich im Lande von knapp 10.000 im Jahr 2015 auf 20.250 Ende 2017.

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Besitz von Signal-, Reizgas- und Schreckschusspistolen. Die "Silvesternacht von Köln" 2015/16 habe die Gesellschaft verändert, bemerkte Kathrin Wagner-Bockey (SPD). "Eine Gesellschaft, die danach strebt, sich zu bewaffnen, um sich vor Kriminalität zu schützen, die hat das Vertrauen in den Staat verloren, klagte Claus Schaffer (AfD). Tim Brockmann (CDU) und Burkhard Peters (Grüne) sprachen sich dafür aus, den bisher möglichen Antrag eines Kleinen Waffenscheines übers Internet abzuschaffen. Das Innenministerium strebt höhere Hürden für den Erwerb des Kleinen Waffenscheins an.

Trotz der gestiegenen Zahlen warnte Minister Grote vor übertriebener Sorge: "Waffenbesitz in Deutschland ist die absolute Ausnahme." Die Verhältnisse seien ganz anders als in den USA. Im Innen- und Rechtsausschuss wird das Thema vertieft.


STICHWORT


Waffen und Recht

Nach dem Amoklauf von Winnenden wurde das deutsche Waffenrecht verschärft. In der baden-württembergischen Stadt hatte 2009 ein 17-Jähriger 15 Menschen getötet und dann sich selbst. Seitdem werden alle privaten Feuerwaffen in einem Nationalen Waffenregister erfasst. Schützen müssen ihre Waffen und die Munition in getrennten und abschließbaren Schränken aufbewahren. Seit Juni 2017 dürfen die Behörden auch verdachtsunabhängig die sichere Aufbewahrung kontrollieren. In Schleswig-Holstein verloren seit 2015 etwa 370 Waffenbesitzer die Zulassung. Weitere Zahlen der Landesregierung:
• Etwa 38.000 private Waffenbesitzer hatten Ende vergangenen Jahres rund 186.300 Pistolen und Gewehre in ihren Schränken.
• Vor allem auf dem Land ist der Waffenbesitz verbreitet. So gibt es im Kreis Rendsburg-Eckernförde etwa 4.800 Schützen, die 25.000 Waffen bei sich lagern. In Flensburg hingegen verfügen lediglich 361 Personen über knapp 2.000 Feuerwaffen.
• Auffällige Unterschiede gibt es auch bei den Kontrollen durch die Waffenbehörden. Die 2.993 Schützen im Kreis Ostholstein erlebten vergangenes Jahr 335 verdachtsunabhängige Kontrollen. In Rendsburg-Eckernförde wurde 2017 nur ein einziger der 4.812 Schützen aufgesucht.


Gesetzesgrundlage für "Rettungsschuss" der Polizei

Die AfD will festschreiben, unter welcher Voraussetzung Polizeibeamte einen tödlichen Schuss, den sogenannten finalen Rettungsschuss, abgeben dürfen. Das Landesverwaltungsgesetz soll um die Passage ergänzt werden: "Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist."
Angesichts einer gestiegenen Terrorgefahr bräuchten die Beamten eine Rechtsgrundlage für Extremsituationen, so die AfD. Schleswig-Holstein ist neben Mecklenburg-Vorpommern und Berlin das einzige Bundesland ohne eine solche Regelung. Der Entwurf wurde dem Innen- und Rechtsausschuss zugeleitet. Dort kündigte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) an, bis Jahresende einen eigenen Entwurf zu diesem Thema vorlegen zu wollen.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 / März 2018, S. 22
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2018

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