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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2121: Wahlrecht (Landtag)


Der Landtag - Nr. 04 / Dezember 2015
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Wahlrecht


Die Regierungskoalition will die wahlrechtlichen Vorschriften für Landtags-, Kreis- und Gemeindewahlen modernisieren:

  • Wer am Wahltag seit mindestens sechs Wochen im Lande wohnt, soll künftig bei Landtagswahlen seine Stimme abgeben dürfen. Bisher gilt eine Dreimonatsfrist.
  • Auch für Kandidaten gelten neue Regeln, wenn das Gesetz kommt: Wer sich in den Landtag wählen lassen will, muss nicht mehr sechs Monate, sondern nur noch drei Monate eine Wohnung in Schleswig-Holstein haben.
  • Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention sollen künftig auch Menschen wählen dürfen, die unter Betreuung stehen. Muster der Wahlunterlagen sollen in Leichter Sprache und mit einer Übersetzung in "die wichtigsten Migrantensprachen" verfügbar sein.
  • Im Landeswahlausschuss und in den Kreiswahlausschüssen soll die Zahl der Beisitzer von sechs auf acht steigen.

Auch aus der Opposition kommen Vorschläge zum Wahlrecht:

  • Die CDU will eine 2,5-Prozent-Sperrklausel ins Kommunalwahlrecht einbauen. In Schleswig-Holstein gibt es seit 2008 keine solche Hürde mehr.
  • Außerdem wollen Union wie Koalition festschreiben, dass eine Partei, die die absolute Mehrheit der Wählerstimmen erreicht hat, auch die Mehrheit der Sitze im Gemeinderat erhalten muss. Bei der Kommunalwahl 2013 erhielt die CDU beispielsweise in Boostedt bei Neumünster keine Mehrheit in der Gemeindevertretung, obwohl sie über 50 Prozent der Wählerstimmen erreichte. Schuld ist das Verteilungsverfahren nach d'Hondt.
  • Die Piraten wollen erreichen, dass Kandidaten für ein Mandat in Gemeinde, Kreis oder Land künftig nicht mehr ihre Adresse veröffentlichen müssen. Grund: Bewerber würden zunehmend durch Werbung und Drohbriefe belästigt.

(Drucksachen 18/3537, /3587, /3588)

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 04 / Dezember 2015, S. 10
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2016

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