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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2055: Bäderverordnung bleibt - keine neuen Verhandlungen (Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Bäderverordnung bleibt - keine neuen Verhandlungen



Trotz Klagen aus dem Einzelhandel und Protesten aus der Opposition gegen die neue Bäderverordnung: Die Nord-Ampel steht zu den seit Jahresbeginn geltenden strengeren Regeln zur Sonntagsöffnung für Läden in Tourismusorten.


Die neuen Öffnungszeiten seien "natürlich ein schmerzhafter Kompromiss", sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Aber die Regelung sei "das Beste, was wir unter den gegebenen Bedingungen erreichen konnten" und deutlich liberaler als etwa beim Nachbarn Mecklenburg-Vorpommern.

Die FDP hatte vergeblich gefordert, die Verhandlungen mit Kirchen, Gewerkschaften, Kommunen und Wirtschaft noch einmal neu zu starten. "Für viele Urlauber gehört der Sonntagseinkauf dazu", sagte der FDP-Abgeordnete Oliver Kumbartzky. Nun herrsche "Tristesse in den Urlaubsorten". Es stehe eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf dem Spiel, und es sei "heute schon absehbar, dass ein 'Weiter so' dauerhaft negative Folgen hätte", so Kumbartzky. "Die Wochenendurlauber haben sich im Winter die Nase an den Schaufenstern platt gedrückt", bemerkte Hartmut Hamerich (CDU). Für die Läden bedeuteten die kürzeren Öffnungszeiten "zwischen zehn und 35 Prozent Einbußen im Winter". Auch Uli König (Piraten) sprach von einer "nicht hinzunehmenden Einschränkung der unternehmerischen Freiheit". Allerdings sei es wenig aussichtsreich, jetzt die Diskussion noch einmal neu zu starten - "eine Diskussion, an deren Ende vermutlich dasselbe herauskommen wird wie das, was wir jetzt haben".

Stein des Anstoßes ist der Kompromiss, auf den sich Wirtschaftsministerium, Gewerkschaften, Handel, Tourismusbranche, Verbände und Kirchen vor rund einem Jahr geeinigt hatten. Demnach dürfen Geschäfte in Kur- und Erholungsorten nur noch zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober sonntags für sechs Stunden öffnen. Außerdem ist der Sonntagsverkauf zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar erlaubt. Zuvor konnten Läden sonntags in mehr als 90 Ferienorten durchgehend vom 15. Dezember bis 31. Oktober ihre Waren anbieten, für acht Stunden in der Zeit von 11 bis 19 Uhr.

Vertreter der Koalition verteidigten die Vorgabe. "Wer diese Vereinbarung neu verhandeln will, geht ein hohes Risiko ein", warnte Peter Eichstädt (SPD). Er sagte eine "Verschlechterung der jetzt geltenden Regelung" voraus, falls das Land eine laxere Bestimmung durchdrückt und Kirchen und Gewerkschaften dagegen klagen. "Die Dinge sind gelaufen, der Drops ist gelutscht", sagte Detlef Matthiessen (Grüne) an die Adresse der FDP. Und Flemming Meyer (SSW) nannte die Bäderregelung "einen politisch tragbaren Kompromiss, der für fünf Jahre gilt, mit der Option für weitere fünf Jahre". Damit hätten die Tourismusstandorte "Planungssicherheit für einen langen Zeitraum".

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 im März 2014, S. 20
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014