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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2036: Zeit zur Besinnung kontra Party-Time - Streit um stille Feiertage (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 09 - Dezember 2013

Plenum
Zeit zur Besinnung kontra Party-Time: Streit um stille Feiertage



Läden und Discos sind geschlossen, Volksfeste und Kundgebungen verboten: Am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag schränkt das schleswig-holsteinische Sonn- und Feiertagsgesetz das öffentliche Leben stark ein. Und dabei wird es wohl auch bleiben: Eine von den Piraten angestrebte Lockerung des Regelwerks für diese drei Tage stieß im Landtag überwiegend auf Ablehnung.


Bei der Diskussion Feiertagsruhe kontra Entfaltung der Persönlichkeit verliefen die Fronten allerdings quer durch die Fraktionen. Eine Reihe jüngerer Abgeordneter befürwortet eine Gesetzesänderung. So wie Patrick Breyer von den Piraten. Er forderte, das stille Gedenken zeitlich zu begrenzen. So sollen am Volkstrauertag und am Totensonntag lediglich von 6 bis 17 Uhr und am Karfreitag von 6 bis 21 Uhr öffentliche Vergnügungen verboten sein. Bisher dürfen am gesamten Karfreitag sowie an den anderen beiden Feiertagen ab 4 Uhr morgens nur Veranstaltungen stattfinden, die dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Dies schränke die individuellen Grundrechte zu sehr ein, sagte Breyer: "Es ist richtig, dass jeder an diesen Tagen ein Recht zu trauern hat. Falsch ist es aber, Menschen zur Trauer zwingen zu wollen."

Klare Zustimmung hierfür gab es von den Liberalen und dem SSW. Als "anmaßend und kleinlich" bezeichnete Christopher Vogt (FDP) die bestehende Vorschrift: "Ich sehe wie viele andere Christen kein Problem darin, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen stattfinden, die weder optisch noch akustisch Gottesdienste stören oder praktizierende Christen belästigen würden." Lars Harms (SSW) strich heraus, dass die jetzige Regelung besonders bei jungen Schleswig-Holsteinern auf Gegenwehr stoße: "Für sie kommt diese Regelung einer Bevormundung gleich."

In den Reihen von SPD und Grünen gibt es hingegen eine andere Linie. Beide Fraktionen kündigten an, in der Zweiten Lesung bei der Abstimmung nicht auf der Fraktionsdisziplin zu bestehen. "Die ernsten Feiertage sind ein Zeichen der Stille, und ich finde das auch gut und wichtig. Aus meiner Sicht darf das so bleiben", sagte Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben. Sie gestand aber ein, dass ihre Fraktion bei dem Thema "uneins" sei. Der überwiegende Teil der Sozialdemokraten halte das bestehende Gesetz für akzeptabel, merkte Peter Eichstädt (SPD) an. Drei Tage im Jahr auf öffentliche Vergnügungsveranstaltungen zu verzichten sei "angemessen und Ergebnis unserer christlich-abendländischen Kultur", sagte er. Für die Landesregierung ergänzte Innenminister Andreas Breitner (SPD), dass stille Feiertage die Gesellschaft bereicherten, "weil sie in einer immer lauteren und schrilleren Zeit kollektive Ruhepunkte der Einkehr und Besinnung bieten".

Die CDU lehnt den Vorstoß der Piraten geschlossen ab. Daniel Günther geißelte "den missionarischen Eifer", mit dem gegen die Feiertage gewettert werde. Es gebe mehr Menschen mit religiösen Gefühlen als die Piraten dächten. "Die Gegner schimpfen ungehemmt auf alles, was Respekt und kleinere Einschränkungen abverlangt", monierte er.

Der Innen- und Rechtsausschuss diskutiert das Thema weiter.

(Drucksache 18/1242)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 09 im Dezember 2013, S. 15
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Tobias Rischer, Referatsleiter
Telefon: 0431/988-11 16
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2014