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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1917: Tierschutz in der Verfassung (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 01 - Januar 2013

Tierschutz in der Verfassung
Klagerecht für Verbände bleibt umstritten



Aufwertung für den Tierschutz: Nach mehreren vergeblichen Anläufen steht der Schutz der Tiere jetzt als Staatsziel in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung. Zudem zeichnet sich ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ab.


Artikel 7 der Verfassung lautet nun: "Die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung." Diese überfraktionell vorgelegte Formulierung hat der Landtag einstimmig beschlossen. In der Ersten Lesung im November waren sich die Abgeordneten weitgehend einig, dass es überfällig sei, die Bedeutung des Tierschutzes auch im Lande herauszustellen. Seit 2002 steht der Tierschutz bereits im Grundgesetz. Die Zweite Lesung fand ohne Aussprache statt.

Weniger Einigkeit wird es voraussichtlich beim Thema Verbandsklagerecht geben. Die Nord-Ampel will es Organisationen wie dem Tierschutzbund oder dem Verein "Pro Vieh" ermöglichen, bei Verdacht auf Tierquälereien die Gerichte anzurufen oder einstweilige Anordnungen gegen Tierhalter zu erwirken. Derzeit ist das Sache der Behörden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

In den vergangenen Jahren hatte sich insbesondere die CDU mehrfach kritisch zu einem Verbandsklagerecht geäußert, zuletzt in der Ersten Lesung der Verfassungsänderung zum Tierschutz im November (siehe Landtagszeitung 09/12). Die Union sah in vergangenen Debatten stets die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und die Forschung bedroht.

(Drs. 18/283neu, /298, /363)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 01 im Januar 2013, S. 3
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013