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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1847: Kontrolle der Pflegefamilien "gut aufgestellt" (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 03 - März 2012

Sozialminister Garg: Kontrolle der Pflegefamilien "gut aufgestellt"



Mit Bestürzung hat der Landtag auf den Tod des Pflegekindes Chantal Mitte Januar in Hamburg reagiert. Die Abgeordneten warnten allerdings davor, Pflegeeltern und Jugendämter unter Generalverdacht zu stellen. Das elfjährige Mädchen war in der Obhut seiner drogensüchtigen Pflegeeltern an der Heroin-Ersatzdroge Methadon gestorben. Umstritten blieb im Landtag, welche Konsequenzen sich für Schleswig-Holstein ergeben.


Während die Opposition von der Landesregierung forderte, einheitliche Standards bei der Auswahl und der Prüfung von Pflegeeltern festzulegen, kam Sozialminister Heiner Garg (FDP) zum Schluss: "Wir sind gut aufgestellt". In den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten gebe es bereits heute ein "standardisiertes Verfahren" bei Auswahl und Beratung der Pflegeeltern.

Mark-Oliver Potzahr (CDU) warnte in der Debatte vor "politischen Schuldzuweisungen" und vor "Schnellschüssen" angesichts der Hamburger Ereignisse. Und seine Koalitionskollegin von der FDP, Anita Klahn, machte insbesondere die "eklatante und skandalöse Missachtung der Vorschriften" im Hamburger Jugendamt verantwortlich.

"Wir können und wollen die Verantwortung nicht einfach abgeben", hielt Serpil Midyatli (SPD) dagegen. Das Land könne eine Menge regeln und bei den Kommunen auf einheitliche Standards drängen. Auch Marret Bohn (Grüne) warb für "abgestimmte Vorgehensweisen und einheitliche Auswahlkriterien bei Pflegefamilien". In einigen Kreisen sei ein Jugendamtsmitarbeiter für über 80 Kinder zuständig, sagte Antje Jansen (Linke) und forderte mehr Geld für die Kommunen. Und Flemming Meyer (SSW) machte "erhebliche regionale Unterschiede" bei der personellen Ausstattung der Ämter aus.

In Schleswig-Holstein waren laut Statistik der Kinder- und Jugendhilfe zum Stichtag 31. Dezember 2010 insgesamt 3.106 Kinder in Vollzeitpflege, davon 2.421 bei fremden Pflegepersonen und 685 bei Verwandten.

Der Sozialausschuss berät das Thema weiter.

(Drs. 17/2259neu)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 03 im März 2012, S. 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012