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SAARLAND/2610: Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung - Bundesteilhabegesetz geht nicht weit genug (CDU)


CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes - Pressemitteilung vom 15. Juli 2016

Brauchen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung - Bundesteilhabegesetz geht nicht weit genug


Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Derzeit wird der entsprechende Gesetzentwurf zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt. Schon jetzt regt sich Widerstand gegen die Pläne - auch im Saarland. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hermann Scharf, fordert Korrekturen an dem Gesetz: "Es gibt keine echte Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung."

Der CDU-Politiker bewertet es positiv, dass erstmals Menschen mit Behinderung mit einem eigenen Gesetz bedacht werden: "Die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes ist ein wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion. Leider geht es aber nicht weit genug. Insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung der Behindertenhilfe, die Einführung eines Teilhabegeldes und die dauerhafte unabhängige Beratung sehe ich großen Nachholbedarf. Es ist schade, dass das Bundesarbeitsministerium bei der Ausgestaltung nicht mehr auf die Initiativen und Hinweise der Behindertenverbände eingegangen ist."

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Quelle:
CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes
Elena Weber, Pressesprecherin
Franz-Josef-Röder-Straße 7, 66119 Saarbrücken
Telefon 06 81. 5002-461, Fax 06 81. 5002-390
E-Mail: presse@cdu-fraktion-saar.de
Internet: www.cdu-fraktion-saar.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2016

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