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SACHSEN-ANHALT/339: ZwischenRuf 4-2018 - Das Magazin des Landtages


ZwischenRuf 4/2018
Das Magazin des Landtages von Sachsen-Anhalt

Die erste Frau im Parlament
100 Jahre Frauenwahlrecht



INHALT

AUS DEM PLENUM

Strukturreform wird eingeläutet
"Zukunftsfähige polizeiliche Organisationsstrukturen zu schaffen", ist das Anliegen eines Gesetzes, das der Landtag in seiner November-Sitzungsperiode verabschiedet hat.

Pro und Kontra
Der UN-Migrationspakt ist Gegenstand intensiver Debatten in Deutschland gewesen. Die Meinungen der Landtagsfraktionen dazu waren sehr unterschiedlich.

Entlastungen durch KiFöG-Novelle
Das Parlament hat ein neues Finanzierungssystem beziehungsweise eine Neuregelung der Betreuungszeiten im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) verabschiedet.

Jugendhilfe verbessern
Der Landtag hat die Einrichtung einer Beschwerde- und Beratungsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.

Jugendliche eher am Lenkrad?
Durch alle Fraktionen hindurch gab es Zustimmung für einen Antrag der Koalition zum "Begleiteten Fahren ab 16".

Gestank aus der Grube
Kann eine Filteranlage zur Neutralisierung des Gestanks rund um die Grube Teutschenthal beitragen? Im Landtag wurden zwei Anträge diskutiert.

Tatsächliche Gleichstellung? Fehlanzeige!
Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutierte anhand der Ergebnisse aus einer Großen Anfrage das Thema Gleichstellung zwischen Männern und Frauen.

IM BLICKPUNKT

"Wahrer der Landesverfassung" feiern 25-jähriges Jubiläum
Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht beging dieser Tage den 25. Jahrestag seiner Gründung 1993. Im Bauhaus Dessau wurde dies mit einem Festakt gewürdigt.

Jugendliche fassen Beschlüsse
Der Landtag war Schauplatz des 13. Jugendparlaments. Im Beisein von Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch diskutierten Jugendliche aus Salzwedel, Brettin und Magdeburg.

RÜCKBLICK

"Über Gräber weht der Wind ..."
Im Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt und auf dem Magdeburger Westfriedhof wurde am 18. November 2018 in einer Gedenkstunde im Rahmen des Volkstrauertags der Millionen Opfer von Krieg und Vertreibung gedacht.

Flämische Abgeordnete zu Gast
Eine fünfköpfige Delegation rund um den Präsidenten des flämischen Parlaments war im November zu Gast im Landtag von Sachsen-Anhalt.

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HANDBUCH DES LANDTAGS VON SACHSEN-ANHALT

In Kooperation mit der Neuen Darmstädter Verlagsanstalt entsteht das Handbuch des Landtags. In ihm sind alle Abgeordneten mit Biografie und Kontaktdaten abgedruckt. Zusätzlich werden alle Ausschüsse und Gremien des Landtags vorgestellt.

Nach der ersten Ausgabe, die nach der Landtagswahl 2016 herausgegeben wurde, steht nun eine zweite aktualisierte Fassung zur Verfügung. Sie wird kostenfrei abgegeben. Um den Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen, können Bestellungen nur schriftlich oder auf elektronischem Wege entgegengenommen werden.

Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6 - 9
39104 Magdeburg
internetkontakt@lt.sachsen-anhalt.de

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Fachgespräch im EU-Parlament

Der Ausschuss für Bundes- und Europangelegenheiten sowie Medien war für zwei Tage (13./14. November 2018) zu Fachgesprächen im Europäischen Parlament in Straßburg. Die Abgeordneten informierten sich vor Ort über aktuelle europapolitische Themen. Mit dem langjährigen EU-Abgeordneten Elmar Brok (CDU) sprachen sie über mögliche strukturelle und institutionelle Probleme im Gesetzgebungsprozess der EU. Zudem gab Brok einen Ausblick auf mögliche Reformen und aktuelle Beratungsgegenstände, insbesondere zum anstehenden Brexit und dem kommenden Finanzrahmen. Die EU-Haushaltsplanungen waren auch Thema eines Gesprächs mit dem Leiter des Sektors Einnahmepolitik bei der Europäischen Kommission, Thilo Mauer. Außerdem informierten sich die Abgeordneten bei Katharina Bamberg (Analystin im European Policy Centre) über Stand und Perspektiven des Grenzregimes und der Migrationssteuerung in der EU.

Stefanie Böhme


Finanzgeschäfte unter der Lupe

Der 17. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) ist zu seiner konstituierenden Sitzung im Landtag zusammengekommen. Er soll die Vorgänge rund um die Finanzderivatgeschäfte der Abwasserzweckverbände (AZV) Bad-Dürrenberg und Köthen sowie des Wasserzweckverbands Saale-Fuhne-Ziethe, im Zeitraum vom 25. Mai 1998 bis 31. Dezember 2017 untersuchen. Ziel ist es unter anderem, zu ermitteln, "welcher absolute Verlust je Zweckverband realisiert wurde, und welche Auswirkungen dieser auf die Gebühren der Zweckverbände hatte". Auf Antrag mehrerer AfD-Abgeordneter hatte der Landtag im Juni 2018 die Einsetzung des PUA beschlossen. Bereits im Frühjahr hatte der Landesrechnungshof festgestellt, dass verschiedene AZVs sich an hochriskanten und teilweise verbotenen Zinswetten (Derivatgeschäfte) beteiligt und dabei Verluste in Millionenhöhe gemacht hatten.

Stefanie Böhme

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EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

nur noch wenige Tage bleiben bis zum Heiligen Abend, an dem traditionell in den meisten Haushalten der Weihnachtsbaum angeputzt wird. Im Landtag haben wieder Kindergartenkinder diese Aufgabe übernommen und die Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeiter in eine vorweihnachtliche Stimmung versetzt. Doch so ganz ist die Feiertagsstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt noch nicht angekommen. Denn während Sie die aktuelle Ausgabe des ZwischenRufs - die vierte im Jahr 2018 - in Händen halten, läuft die parlamentarische Arbeit noch auf Hochtouren. An drei Tagen kommen die Abgeordneten im Dezember zu den letzten Sitzungen des Jahres zusammen, um Anträge und Gesetze zu beraten und sich spannende oder emotionale Debatten zu liefern.

Diese Ausgabe des Landtagsmagazins steht im Zeichen von "100 Jahre Frauenwahlrecht". Wussten Sie, dass Sachsen-Anhalt hier im deutschen Vergleich eine Vorreiterrolle eingenommen hat? Während in der Weimarer Republik erst 1919 auch Frauen an die Wahlurnen traten (Wahl zur Nationalversammlung), waren Frauen schon im Dezember 1918 an der Wahl des Landtags des Freistaats Anhalt beteiligt.

Der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt ist eine Große Anfrage auf die Spur gegangen. Die Antworten sind umfänglich ausgefallen und wurden im November im Plenum diskutiert. Auf einer Doppelseite und im Internet tauchen wir in die Details ein.

Die Tagesordnung des NovemberPlenums war so umfänglich ausgefallen, dass an drei Tagen debattiert wurde. Neben einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff zu den Herausforderungen des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt (Ausstieg aus der Kohle) widmeten sich die Abgeordneten der Änderung des Kinderförderungsgesetzes, der Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe, einem Modellversuch zum "Begleiteten Fahren mit 16", dem UN-Migrationspakt und dem Einlagerungsstopp im Versatzbergwerk Teutschenthal.

Unsere Redaktionskollegin Gudrun Oelze hat sich mal wieder auf "Landpartie" begeben und der Bachstadt Köthen einen Besuch abgestattet. Sie zeigt, wie lebendig auch politische Geschichte sein kann und ihre Fühler bis in die heutigen Tage ausstreckt. Und vom berühmten Musikus fangen wir in diesem Vorwort lieber gar nicht erst an zu sprechen, denn sonst sind die beiden Spalten allzu schnell gefüllt.

Auf drei weitere Ereignisse im und um den Landtag blicken wir zurück: Auf das Jubiläum "25 Jahre Landesverfassungsgericht", das im Dessauer Bauhaus gefeiert wurde, auf das Jugendparlament 2018, an dem sich wieder drei Schulklassen beteiligt und eigene Beschlüsse gefasst haben, und auf den Volkstrauertag, der diesmal im Zeichen des Endes des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren stand. Abgerundet wird unsere Rückschau mit einer Vorschau, nämlich auf Buchempfehlungen aus unserer Landtagsbibliothek. Diese kommen gerade richtig, hat man doch um den Jahreswechsel endlich mehr Zeit zum Lesen und Ausspannen.

Wir wünschen Ihnen nun angenehme Weihnachtsmomente und einen tollen Start ins neue Jahr. Wir lesen uns ­... 2019!

Ihre ZwischenRuf - Redaktion

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AUS DEM PLENUM

Sachsen-Anhalt vor einem Strukturwandel

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff widmete sich in einer Regierungserklärung den Herausforderungen des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt. Im Anschluss hatten die Fraktionen die Möglichkeit, eigene Aspekte in die Diskussion einzubringen.


In diesem Jahr habe der Sachsen-Anhalt-Monitor eine starke Verbundenheit mit dem Land bei 81 Prozent der Befragten ergeben (1995: 45 Prozent), nur noch vier Prozent sehen keine Identifikation, konstatierte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU). "Die Menschen haben ihren Platz in Sachsen-Anhalt gefunden, und auch Sachsen-Anhalt hat seinen Platz in Deutschland und Europa gefunden." Das Land habe sich 2017 als guter Gastgeber für das Reformationsjubiläum erwiesen. Gleiches soll beim Bauhausjubiläum 2019 wiederholt werden. Im vergangenen Jahr seien acht Millionen Übernachtungen verzeichnet worden.

Mit den wirtschaftlichen Erfolgen hätten sich auch die Lebensbedingungen im Land verbessert. Sachsen-Anhalt habe derzeit die niedrigste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) liege bei 81 Prozent des gesamtdeutschen Wertes, 1991 waren es nur 39 Prozent gewesen. Strukturelle Brüche seien bewältigt worden, die Massenarbeitslosigkeit gehöre der Vergangenheit an. Milliardenbeträge seien beispielsweise in den Straßenbau, in die Hochschulen, in den Altlastenabbau und in den Hochwasserschutz geflossen.

Große Herausforderungen blieben der demographische Wandel und der anstehende Strukturwandel in den Braunkohleregionen. Hier würden massive Investitionen nötig sein. "Wir müssen schon jetzt mit dem Einstieg in den Umstieg beginnen", konstatierte Haseloff. "Der Abschied vom Alten macht nur Sinn, wenn das Neue als Fortschritt wahrgenommen wird." Seit der Wende habe sich in Sachsen-Anhalt viel getan, räumte Tobias Rausch (AfD) ein, aber eine weitere Verbesserung könne nur das Ziel sein. Die AfD habe schon eher auf die Unterstützung der Kohlewirtschaft gesetzt, mit seiner Erklärung zeige der Ministerpräsident, dass er einer "Reagierung" statt einer Regierung vorstehe. Rausch kritisierte eine "Energiewende mit der Brechstange", und dies bei einer überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote und einem unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum.

Durch das fehlende flächendeckende Internet sei es nicht gelungen, namhafte Firmen für den Wirtschaftsstandort zu gewinnen. Es fehlten zudem gutqualifizierte Arbeitnehmer, auch die Unternehmensnachfolge könne vielerorts nicht sichergestellt werden. Auch in der Familienförderung sei der große Wurf bisher ausgeblieben, merkte Rausch an. Kinder dürften nicht zum Armutsrisiko beitragen. Die etablierte Politik setze falsche Prioritäten und fördere die falschen Bevölkerungsgruppen. Die AfD setze sich für eine attraktive Kohleförderpolitik über das Jahr 2035 hinaus ein. Rausch forderte zudem ein Ende der Sanktionspolitik gegen Russland.

Heute würden die Voraussetzungen für die ökonomischen und technischen Potenziale für die Zukunft geschaffen, sagte Dr. Katja Pähle (SPD). Den Herausforderungen müsse ins Auge geblickt werden. Wer - wie die AfD - vor dem wissenschaftlich belegten Klimawandel die Augen verschließe, der könne keinen Grundstein für den Wohlstand von morgen legen, so Pähle. "Wir brauchen eine neue Energie - Sachsen-Anhalt hat hier bereits einen weit überdurchschnittlichen Beitrag geleistet." Sachsen-Anhalt sei und bleibe ein Energieland. Die Energiewende präge schon heute das Land, sie sei ein Antriebsmotor für Innovationen.

Die Lebensleistung der Beschäftigten in der Kohleindustrie könne nicht hoch genug eingeschätzt werden, so Pähle. Ein Wiederaufbau nach 1945 wäre ohne die Kumpel in den Revieren nicht möglich gewesen. Die Politik müsse das klare Signal senden, dass es keinen zweiten Strukturbruch wie 1990 geben werde. Dazu gehöre der Aufbau neuer Erwerbsperspektiven vor Ort, durch die gutes Geld verdient werden könne.

Massenarbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit hätten dem Land nach der Wende ihren Stempel aufgedrückt, konstatierte Andreas Höppner (DIE LINKE). Heute sei eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich und eine Ausdünnung der sozialen Infrastruktur zu beobachten. Der Kohleausstieg sei ein notwendiger Schritt, aber dieser müsse sozial erfolgen, mahnte Höppner an. Es müssten langfristige (berufliche) Perspektiven jenseits der Kohlegruben und Schaufelradbagger geschaffen werden, um den tiefgreifenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel zu meistern.

Sachsen-Anhalt sei 1990 aus Mut geboren worden, unterstrich Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Braunkohleausstieg müsse gemeistert werden, er sei ein Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. "Sachsen-Anhalt soll ein Musterland für erneuerbare Energien werden", sagte Lüddemann. Neue und zukunftsfähige Jobs seien dafür notwendig. Schnelles Internet, E-Government, die Stärkung des öffentlichen Verkehrs und mehr Mut zum Ausprobieren forderte die Grünen-Abgeordnete. Sie sehe für Sachsen-Anhalt einen modernen Wissenscampus in Mitteldeutschland, moderne Batteriefabriken, Netzdienstleister, Renaturierungskompetenzzentren und nachhaltigen Tourismus.

Es sei dringend notwendig, über den Kohleausstieg zu reden, sagte Lars-Jörn Zimmer (CDU). Es gehe um die Sicherstellung einer unabhängigen Energieversorgung und eine strukturelle Diskussion um die Zukunft der betroffenen Regionen. Es werde über das Aus von Atom- und Kohleenergie gesprochen, dabei sei Deutschland noch nicht einmal in der Lage, Stromtrassen vom Norden in den Süden zu bauen.

Der Ausstieg aus der Kernenergie sei vorschnell gewesen, legte sich Zimmer fest. Damit habe man Forschung und Entwicklung aufgegeben. Gut 140 Kernkraftwerke seien weltweit geplant, aber ohne deutsche Technik. Der deutsche Ausstieg habe auch nicht zu einer weltweiten Reduzierung der Kernenergie geführt. Ähnliches sei beim Ausstieg aus der Kohle zu erwarten. Zimmer forderte für 2030 eine Novellierung des Gedankens des Kohleausstiegs am dann aktuellen Stand der Technik. Nötigenfalls müsse der Ausstieg verschoben werden, wenn die hiesige Energiegewinnung den Ausfall der Kohle nicht ausgleichen könne.

Am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten werden keine Beschlüsse gefasst.

Dr. Stefan Müller

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AUS DEM PLENUM

Strukturreform wird eingeläutet

"Zukunftsfähige polizeiliche Organisationsstrukturen zu schaffen", ist das Anliegen eines Gesetzes, das der Landtag in seiner November-Sitzungsperiode verabschiedet hat.


Laut Gesetzentwurf sollen Polizeibehörden geschaffen werden, die sicherstellen, dass die Polizei überall im Land Sachsen-Anhalt zeitnah, lageangepasst und bürgernah ihre Aufgaben erfüllen kann. Dazu sollen vier an den Zuständigkeitsbezirken der Landgerichte ausgerichtete Polizeiinspektionen als Polizeibehörden gebildet werden. Die Polizeiinspektionen treten an die Stelle der bisherigen drei Polizeidirektionen. Die Umsetzung des Gesetzes schaffe die Voraussetzung für eine neue "hochmoderne Polizeistruktur aus einem Guss", erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU).

Die Umsetzung der Strukturreform sei für alle Beteiligten eine große Herausforderung, denn sie würde im laufenden Betrieb und während eines personellen und materiellen Tiefs vorgenommen, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Die nun umzusetzende Strukturänderung sei nicht zielführend, kritisierte Hagen Kohl (AfD). Ein Änderungsantrag der AfD (abgelehnt) sollte den Start der Reform um ein Jahr verschieben. "Wir müssen die Wandlung in der Polizeistruktur angehen", sagte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Diese soll so gestaltet werden, dass die Polizei in die neuen Strukturen hineinwachsen könne.

Die Anpassung der Strukturen in der Polizei würde grundsätzlich von allen Beteiligten begrüßt, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Eine Verschiebung der Reform sei nicht sinnvoll. Ziel einer solchen Reform müsse die spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Polizeibeamtinnen und -beamten und die bessere Ahndung von Straftaten sein, konstatierte Henriette Quade (DIE LINKE) abschließend. Insbesondere der materiellen Ausstattung müsse noch große Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Dr. Stefan Müller

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Gesetzentwürfe in die Ausschüsse verwiesen

In der November-Sitzungsperiode des Landtags hat das Parlament neue Gesetzentwürfe in die Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Die Fraktion DIE LINKE brachte sowohl den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes" (Innenausschuss) als auch den "Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt" (Bildungsausschuss) ein. Die Landesregierung legte den "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt" (Innenausschuss), den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt" (Innenausschuss), den "Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen 'Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege'"(Arbeit, Soziales und Integration) und den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt" (Sozialausschuss) vor. Der "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" (Finanzausschuss) wurde von der Koalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht.

Dr. Stefan Müller

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AUS DEM PLENUM

Pro und Kontra

Der UN-Migrationspakt ist in den vergangenen Wochen Gegenstand intensiver Debatten in Deutschland gewesen. Die Meinungen der Landtagsfraktionen dazu waren sehr unterschiedlich.


Ziel des UN-Migrationspaktes ist es, grundsätzliche Regeln für eine sichere, geordnete und reguläre Migration sowie den Umgang mit Migranten festzuschreiben. Die AfD-Fraktion sieht darin eine Gefahr für Deutschland und brachte den Antrag "Kein Recht auf Zuwanderung - UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen" in den Landtag ein. Ihrer Ansicht nach sei der Pakt nicht nur - wie immer wieder von Befürwortern betont - eine unverbindliche Absichtserklärung, erläuterte Oliver Kirchner (AfD). Man befinde sich hier im Bereich des "Soft Law": Auf diese Weise könnten unverbindliche Absichtserklärungen nach einiger Zeit zu verbindlichem Recht werden, aus dem Ansprüche unmittelbar abgeleitet werden könnten. Daher sollte die Landesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber der Bundesregierung gegen die für Dezember 2018 in Marrakesch vorgesehene Unterzeichnung des UN-Übereinkommens einzusetzen.

Rüdiger Erben (SPD) warf der AfD-Fraktion vor: "Sie verhalten sich wie ein Arzt, der seinen Patienten Gift verabreicht, in der Hoffnung, dass sie kränker werden und das Wartezimmer erst recht voll wird." Beim UN-Migrationspakt gehe es nicht darum, der Migration Tür und Tor zu öffnen, sondern sie besser zu regulieren.

Es sei eine Lüge, dass der Migrationspakt den Unterschied zwischen Flüchtlingen und Migranten aufheben wolle, erklärte Henriette Quade (DIE LINKE). Die AfD-Fraktion führe eine Kampagne gegen ein internationales Abkommen, dass gerade dafür sorgen wolle, dass es "keinen Run auf ein bestimmtes Land" gebe. Das sei absurd, so Quade. Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betonte erneut, dass der UN-Migrationspakt keinen rechtlich verbindlichen Pakt darstelle. Der Text betone stattdessen, das Vorrecht der Staaten über ihre Einwanderung selbst zu bestimmen. Der CDU-Fraktion warf er vor, in die Falle des Rechtspopulismus zu tappen.

"Das was wir als CDU machen, ist das, was der Bürger von uns erwartet", sagte Markus Kurze (CDU). Der Pakt würde Fragen aufwerfen, die beantwortet werden müssten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass so viele Staaten nicht mitmachen wollten. Er nannte beispielsweise die USA, Australien, Österreich und Israel. Bisher hätte die Diskussion um den Pakt nur "unterhalb des Radars" stattgefunden.

André Poggenburg (AfD) erklärte: "Volksauflösungspakt" wäre die richtige Definition für den UN-Migrationspakt. Damit werde eine neue "utopische Weltordnung" vorangetrieben, mit dem "Endziel der Auflösung der Völker dieser Erde". Das sei die Wahrheit und keine Verschwörungstheorie, so Poggenburg. Denn die Auswirkungen des Paktes würden den Druck auf Deutschland nicht senken, sondern erhöhen.

Die Landesregierung verzichtete auf ihr Rederecht. Am Ende der Debatte wurde der Antrag in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien (mitberatend) überwiesen.

Ob der UN-Migrationspakt am 11. Dezember 2018 von Deutschland unterzeichnet wurde, stand zu Redaktionsschluss (26. November) noch nicht fest.

Stefanie Böhme

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AUS DEM PLENUM

Entlastungen durch KiFöG-Novelle

Das Parlament entschied im November über zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Im Kern ging es um ein neues Finanzierungssystem beziehungsweise eine Neuregelung der Betreuungszeiten.


Die Fraktion DIE LINKE hatte im Juni 2017 den Entwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Er verfolgte insbesondere das Ziel, das Finanzierungssystem der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt neu zu organisieren.

Auch der von der Landesregierung im September 2018 eingebrachte Gesetzentwurf zielte auf die Verbesserung der Kinderförderung ab. Eltern sollen entlastet, Gemeinden und pädagogische Fachkräfte unterstützt werden. Beide Gesetzentwürfe standen nun zur Abstimmung.

"Die Umsetzung des Gesetzes der Landesregierung wird zu Verbesserungen für Kinder und Eltern und der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten führen", zeigte sich Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) überzeugt. Eltern bezahlen Beiträge nur noch für das älteste Kind, alle Kinder werden mindestens acht Stunden betreut, weiterhin besteht ein Rechtsanspruch auf bis zu zehn Stunden, wenn Eltern diese arbeitsbedingt benötigen. Der Personalschlüssel werde sukzessive verbessert, so die Ministerin. Tobias Rausch (AfD) lobte, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung Familien mit mehr als einem Kind finanziell entlaste. Mittelfristig wolle die AfD die Kosten für das erste Kind senken und langfristig eine generelle Beitragsfreiheit erzielen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei an verschiedenen Stellen nachgebessert worden, erklärte Tobias Krull (CDU). Anpassungen habe es beispielsweise bei der Betreuung in den Horten und bei der Regelung des Betreuungsbedarfs in den Kitas gegeben. Die Entlastung der kommunalen Ebene werde durch die Übernahme der Tarifsteigerungen durch das Land erbracht. Die Eltern würden durch die neue Beitragsregelung entlastet.

Trotz der Anhörung im Fachausschuss sei es zu keinen substanziellen Änderungen im Gesetzentwurf gekommen, kritisierte Monika Hohmann (DIE LINKE): "Der Reduzierung des Ganztagsanspruchs von zehn auf acht Stunden erteilen wir eine klare Absage." Es sei der Landesregierung nicht gelungen, die Kinderbetreuung auf eine solide strukturelle und finanzielle Grundlage zu stellen. DIE LINKE brachte einen Entschließungsantrag ein, durch den die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden sollte, die Umsetzung des Betreuungsanspruchs zu evaluieren.

Nach kontroversen Verhandlungen werde das KiFöG ein gutes Stück besser gemacht, erklärte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). "Wir entlasten die Eltern, verbessern die Personalsituation in den Kitas und leisten den Einstieg in eine bedarfsgerechte Sonderförderung, um die Kinderbetreuung qualitativ nach vorn zu bringen", so Lüddemann. 47 Millionen Euro würden dafür zusätzlich investiert, 600 neue Stellen für Erzieher/innen geschaffen.

Die Vorstellungen der Koalitionspartner über die Novellierung des Gesetzes seien sehr weit auseinander gewesen, aber man sei aufeinander zugekommen, rekapitulierte Dr. Verena Späthe (SPD). Erreicht habe man die Beitragsfreiheit über das erste Kind hinaus und einen Automatismus bei den Tarifanpassungen der Beschäftigten.

Im Anschluss an die Debatte wurden der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung fand eine Mehrheit durch die Stimmen der Koalition, die AfD enthielt sich, DIE LINKE lehnte ihn ab.

Dr. Stefan Müller

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AUS DEM PLENUM

Jugendhilfe verbessern

Der Landtag hat im November die Einrichtung einer Beschwerde- und Beratungsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Die "Ombudsstelle" soll die Rechte der Betroffenen stärken und den Dialog fördern.


Die Beschwerde- und Beratungsstelle "steht als niedrigschwellige und unabhängige Anlaufstelle allen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern offen", erklärte Cornelia Lüddemann (Grüne), bei der Einbringung des Antrags für die Koalitionsfraktionen. Dabei ginge es zum Beispiel um Fälle, wenn Jugendliche von zu Hause ausziehen möchten, weil sie Probleme mit ihren Eltern hätten. Oder um Eltern, die Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Kinder hätten, aber nicht sofort zum Jugendamt gehen wollten, so Lüddemann.

Ziel sei es, zwischen den Klienten, dem Jugendamt und den Leistungserbringern, wie zum Beispiel Einrichtungen zum betreuten Wohnen, zu vermitteln. "Die Ombudsstelle stärkt die Rechte der Betroffenen und fördert den Dialog."

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) begrüßte den Antrag der Koalitionsfraktionen. Aufgrund der vorhandenen Machtasymmetrien seien Jugendliche, die in einem Heim wohnten, besonders schutzbedürftig. Zudem ermögliche der Antrag Jugendlichen und ihren Eltern ein Beratungsangebot, wenn sie beispielsweise Fragen zum SGB VIII hätten. Der Prozess, ein Modellvorhaben zu etablieren, sei der richtige Weg, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Tobias Krull (CDU) schloss sich im Wesentlichen den Argumenten seiner Vorrednerinnen an und ergänzte: Ziel der Ombudsstelle sei es auch, frühzeitig Missverständnisse und Probleme zu klären.

Die Initiative der Regierungskoalition sei ebenso lobenswert wie überfällig, erklärte Daniel Wald (AfD). Zu klären sei jedoch noch, welche Strukturen und Personen mit der ombudsschaftlichen Beratung beauftragt würden und wie unabhängig dies geschehen könne. Außerdem stelle sich die Frage, ob auch Ehrenamtliche in die Ombudsarbeit einbezogen würden. Die AfD stehe in jedem Fall für eine "familienfreundliche Politik", aber auch für eine "Straffung der Verwaltungsstrukturen".

Die Fraktion DIE LINKE befürwortete den Antrag der Koalitionsfraktionen ebenfalls. Kristin Heiß unterstrich, dass die ombudsschaftliche Arbeit sehr vielseitig sei und Mitarbeiter mit hohem Fachwissen und hoher Sozialkompetenz benötige. Sie könne nur erfolgreich sein, wenn auch bei den Jugendämtern und den freien Trägern entsprechende Ressourcen vorhanden seien. Außerdem plädierte die Linken-Abgeordnete dafür, bereits bei der Erarbeitung des Konzepts den Landesjugendhilfeausschuss einzubeziehen.

Dr. Verena Späthe (SPD) betonte, dass auch die bereits existierenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung erhalten und ihre eigenen Partizipations- und Beschwerdestrukturen überprüfen und wenn nötig ändern. Am Ende der Debatte wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Stefanie Böhme

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AUS DEM PLENUM

Jugendliche eher am Lenkrad?

Durch alle Fraktionen hindurch gab es im November Zustimmung für einen Antrag der Koalition zum "Begleiteten Fahren ab 16". Dieses soll in einem Modellprojekt erprobt werden, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind.


Der 51. Verkehrsgerichtstag plädierte bereits 2013 dafür, den Zeitraum für das begleitete Fahren auszuweiten, um den Erfahrungshorizont der Fahranfänger vor Ablauf der Begleitphase zu verbessern. Daher soll sich die Landesregierung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für die Durchführung eines Modellversuchs für das "Begleitete Fahren ab 16" mit einer Evaluierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen einsetzen, sobald die hierfür notwendigen Voraussetzungen seitens der Europäischen Union geschaffen worden sind. Alleiniges Pkw-Fahren soll weiterhin erst ab 18 Jahren erlaubt sein, auch an der separaten praktischen Ausbildung für den Mopedführerschein werde festgehalten.

Der Antrag beinhalte drei konkrete Ziele, zeigte Hardy Peter Güssau (CDU) auf: Mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, Verletzte und Tote sowie mehr Kompetenzen für Fahranfänger. Mitunter trügen Jugendliche schon viel Verantwortung im Straßenverkehr. So könnten sie beispielsweise mit einem entsprechenden Führerschein schon schwere Landwirtschaftsmaschinen führen. Die bundesweite Einführung des begleiteten Fahrens mit 17 habe zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit geführt. Nun solle sich den Bemühungen anderer Bundesländer zur Umsetzung eines Modellversuchs zum "Begleiteten Fahren ab 16" angeschlossen werden, warb Güssau.

Die Erweiterung des begleiteten Fahrens sehe die AfD positiv, betonte Matthias Büttner (AfD). Seit Oktober 2005 sei das begleitete Fahren möglich. Auslöser sei die hohe Zahl von Unfallbeteiligten bei den Fahranfängern gewesen.

Wenn in der Landwirtschaft Jugendliche mit der Führerscheinklasse T ohne Begleitung schwere Traktoren fahren dürften, könne auch der mäßigende Einfluss einer Begleitung im Pkw nur von Vorteil sein, so Büttner.

Es gebe schon zu viele Verkehrstote in Deutschland, konstatierte Dr. Falko Grube (SPD). Ziel der Koalition sei es, die "Vision 0" zu verfolgen - also alles dafür zu tun, dass es keine Verkehrstoten mehr gebe. Sachsen-Anhalt soll das begleitete Fahren mit 16 einführen: "Es macht frappierend viel Sinn", sagte Grube. Denn jede Minute, die junge Fahrer/innen mit erfahrenen Pkw-Führern verbrächten, helfe Sicherheit im Verkehr zu gewinnen.

Die Linken würden den Antrag begrüßen und ihm auch zustimmen, sagte Doreen Hildebrandt (DIE LINKE), allerdings könne noch mehr Verkehrssicherheit erzielt werden, wenn es einen gutausgebauten ÖPNV und sicherere Radwege gäbe. Statistiken belegten nämlich, dass die meisten Unfallopfer Pkw-Fahrer bzw. Pkw-Mitfahrer seien.

Statistiken zeigten, dass es 28,5 Prozent weniger Verkehrsunfälle gebe, wenn die Fahranfänger zuvor begleitet gefahren seien, merkte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an. "Ein zusätzliches Jahr wird diese Zahl noch weiter verringern." Lüddemann warb für mehr Tempo-30-Zonen, denn Verkehrsberuhigung führe zur Verringerung von Unfällen. Zudem sprach sie sich für die Erhöhung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNVs sowie für den elektronischen Abbiegeassistenten für Lkws aus. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der Koalition mit einer Gegenstimme angenommen.

Dr. Stefan Müller

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AUS DEM PLENUM

Gestank aus der Grube

Kann eine Filteranlage zur Neutralisierung des Gestanks rund um die Grube Teutschenthal beitragen? Im Landtag wurden zwei Anträge mit Maßnahmen diskutiert, durch die die Geruchsbelästigungen vor Ort endlich beendet werden sollen.


Je ein Antrag der Fraktion DIE LINKE und der Koalition von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschäftigten sich im November mit den Geruchsbelästigungen durch die Grube Teutschenthal. Die Linken forderten einen sofortigen Einlagerungsstopp. Durch den Antrag der Koalition wird die Landesregierung gebeten, die Geruchsbelästigungen und die durch Ausgasungen entstehenden Umweltbelastungen zu untersuchen und auf eine unmittelbare Abstellung hinzuwirken.

Es herrsche vor Ort ein ungeheurer Verlust an Lebensqualität, der nicht mehr hingenommen werden könne, erklärte Hendrik Lange (DIE LINKE), die Grube Teutschenthal sei als Verursacherin ausgemacht worden. Man müsse davon ausgehen, dass die Ausdünstungen der jetzt eingelagerten Abfälle noch ein Jahr anhielten - "Das wäre verantwortungslos gegenüber den Menschen, die das ertragen müssen", beklagte Lange. Es handle sich um ein einziges "Gruselkabinett an Giftstoffen".

Unangenehme Gerüche seien schon Anfang des Jahres 2018 in Verbindung mit gesundheitlichen Problemen aufgetreten, so die Anwohner; sie berichten von einer erhöhten Ammoniakkonzentration in der Luft, von toten Bienenvölkern und toten Hühnern, rekapitulierte Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Schnelles Handeln sei gefragt, Aldag forderte von der Landesregierung "klare Ansagen an den Betreiber und eine klare Zeitschiene".

"Die Geruchsbelastung ist völlig inakzeptabel und muss schnell und rechtssicher beseitigt werden", betonte Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD), Minister für Wirtschaft und Wissenschaft. Die Versatzarbeiten in der Grube dienten der Gefahrenabwehr, die Hohlräume würden verfüllt, damit die Ortschaften über Tage nicht eines Tages absackten, erklärte Willingmann. Die Betreiberfirma sei beauftragt worden, eine Anlage zur Geruchseliminierung zu installieren. Diese laufe seit 21. November 2018 im Testbetrieb.

"Es stinkt gewaltig in Teutschenthal, von einem normalen Leben in der Gemeinde ist nicht mehr zu reden", bemängelte Lars-Jörn Zimmer (CDU). Der Abgeordnete forderte von der Betreiberfirma, die Einlagerung auszusetzen. "Hier geht es nicht um Recht oder Unrecht, sondern um eine zeitnahe Ursachenbekämpfung zum Wohle der Anwohner."

Für die AfD-Fraktion sei in Teutschenthal aufgrund der Anwohnerauskünfte über gesundheitliche Folgen längst Gefahr im Verzug, erklärte Robert Farle (AfD). Die einzige Lösung sei ein sofortiger Einlagerungsstopp. Die Grube solle nicht auf Dauer geschlossen, sondern nur noch unbedenklich verfüllt werden, betonte Farle.

Es müsse unverzüglich aufgeklärt werden, ob und welche Belastungen von den Ausgasungen für Anwohner und Beschäftigte ausgehen, konstatierte Holger Hövelmann (SPD). Seien Gesundheitsbeeinträchtigungen nachgewiesen, müsse es - wenn dies rechtlich möglich sei - einen sofortigen Einlagerungsstopp geben. Sollte dieser angewiesen werden, müsse eine andere Möglichkeit gefunden werden, die Ausfüllung des alten Bergwerks weiterzuführen.

Nach Abschluss der Debatte konnte der Antrag der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit finden. Der Antrag der Koalition wurde um einen von den Linken vorgeschlagenen zusätzlichen Passus zur Möglichkeit eines Einlagerungsstopps ergänzt und mit Mehrheit angenommen.

Dr. Stefan Müller

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AUS DEM PLENUM

Tatsächliche Gleichstellung? Fehlanzeige!

Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutierte anhand der Ergebnisse aus einer Großen Anfrage Das Thema Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Fazit der meisten Abgeordneten: In der Praxis ist noch einiges zu tun.


Nur zehn Prozent der Frauen und 15 Prozent der Männer im Alter bis zu 40 Jahren sind der Meinung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland vollumfänglich realisiert ist. Das geht aus der Studie "Was junge Frauen wollen" (Friedrich-Ebert-Stiftung, 2016) hervor. Hier setzte die Fraktion DIE LINKE mit ihrer Großen Anfrage an. Ziel sollte eine dezidierte Analyse der Lebenswirklichkeit von Frauen und Mädchen in Sachsen-Anhalt sein. Aus den Ergebnissen sollen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, "damit dem Prozess der Gleichstellung nicht auf halber Strecke die Luft ausgeht", so die Begründung.

"Rund 51 Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt sind weiblich, allein dieser Fakt zeigt, wie wichtig die Gleichstellung von Mann und Frau ist", erklärte Eva von Angern (DIE LINKE). Der Frauenanteil des Landtags von Sachsen-Anhalt liege derzeit jedoch bei lediglich knapp 20 Prozent. Die Auswirkungen lägen auf der Hand, das zeige beispielsweise die Veränderung der Debattenkultur im Plenum - zum Schlechteren. Die Linken-Abgeordnete warnte: "Es besteht die Gefahr, dass wir uns in puncto Gleichberechtigung in einer Rückwärtsspirale befinden", das bewiesen nicht zuletzt Äußerungen von AfD-Politikern zur Thematik. Dieser Tendenz müsse entschieden entgegengewirkt werden, sagte von Angern. Sie hofft, dass die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau nicht ebenfalls 100 Jahre dauern werde.

Frauen in Führungspositionen
43 % Öffentlicher Dienst Frauen / 32 % Privatwirtschaft Frauen
57 % Öffentlicher Dienst Männer / 68 % Privatwirtschaft Männer

Für ihre Fraktion bedeute die Gleichstellung von Mann und Frau auch die paritätische Besetzung von Gebietskörperschaften. Mit dieser Forderung stünden sie nicht allein, da jüngst die Bundesjustizmisterin ebenfalls ein Parité-Gesetz gefordert hätte. Mädchen und Frauen könnten in unserer Gesellschaft viel erreichen, wenn sie nicht durch eine "künstliche gläserne Decken daran gehindert" werden, betonte von Angern. So würden zwar jährlich deutlich mehr Frauen als Männer ein Hochschulstudium abschließen, aber mehr als doppelt so viele Männer würden an Sachsen-Anhalts Hochschulen zu einer Professur berufen. Auch bei der Unternehmensnachfolge gebe es ein deutliches Übergewicht zugunsten der Männer.

Frauen an Hochschulen
53 % Absolventinnen
47 % Absolventen
20 % Professorinnen
80 % Professoren

Die Ministerin für Justiz- und Gleichstellung, Anne-Marie Keding (CDU), erklärte, die Zahlen allein könnten keine endgültige Aussage über die Lebenssituation von Frauen und Männern geben. Als Beispiele nannte sie die Fragenkomplexe "Ehrenamt", "Straftatbestände" oder "künstlerische Berufe". Sie wehrte sich dagegen, von einem "völligen Stillstand" zu sprechen, es gebe trotz vorhandener Probleme auch gleichstellungspolitische Erfolge. Darüber hinaus kritisierte sie, dass manche Aspekte der Großen Anfrage nicht wirklich neue Erkenntnisse gebracht hätten, so sei die Diskrepanz zwischen Karrierewegen und der Führungskräftebesetzung seit Längerem bekannt. Außerdem erfolge eine differenzierte und systematische Auseinandersetzung mit dem Thema Gleichstellung nicht mit teilweise stereotypen Fragen oder einem undifferenzierten Nebeneinander von großen und kleinen Themen.

Die Ergebnisse der Großen Anfrage würden deutlich erkennen lassen, dass es trotz des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren kaum positive Veränderungen gegeben habe, konstatierte Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD). Als Beispiele führte sie an, dass Frauen zwischen 17 und 29 Jahren eine viermal geringere Arbeitsquote hätten als Männer. Zudem sei bei Frauen die Teilzeitarbeitsquote grundsätzlich wesentlich höher. Ebenfalls bedenklich sei, dass von den Alleinerziehenden in Sachsen-Anhalt trotz Sozialcoachings im bundesweiten Vergleich die meisten Elternteile auf Hilfen aus dem SGB angewiesen sind. Kolb-Janssen betonte: "Eine tatsächliche Gleichstellung haben wir noch lange nicht erreicht!" Sie hofft jedoch, dass die Debatte neuen Schwung in das Handeln der Landesregierung bringen werde.

Alleinerziehnde in Sachsen-Anhalt
69.400 Frauen / 11.100 Männer

Gerade die Fraktion DIE LINKE werbe für die Zuwanderung von Männern aus Kulturkreisen, welche die Rechte der Frauen nicht kennen und achten würden, kritisierte Lydia Funke (AfD). Viele Fragen der Großen Anfrage hätten sich ihr überhaupt nicht erschlossen, zum Beispiel die Frage nach dem Verhältnis von Frauen und Männern im Ehrenamt. Man müsste doch froh sein, wenn sich überhaupt jemand ehrenamtlich engagiere, so Funke.

Die AfD-Abgeordnete bezeichnete die Große Anfrage als "Zeit- und Steuerverschwendung" sowie als "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" für die Landesregierung, mit der die Lebenszeit eines Referenten verschwendet worden sei. Ihrer Ansicht nach könne es nicht darum gehen, die Lebenswirklichkeit von Frauen und Mädchen abzubilden, sondern ihre Lebensqualität wirklich zu verbessern. Diese messe sich unter anderem an einer anständigen Bezahlung, guter Bildung und bezahlbarem Strom.

Cornelia Lüddemann (Grüne) erklärte: "Wir haben in Sachsen-Anhalt kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem." Zwar seien die Instrumente zur Verbesserung der Situation bekannt, es fehle jedoch am Willen. Sie forderte für die Frauen im Land: "Die Hälfte der Macht, die Hälfte von allem!" Zwar gebe es verbal eine Aufgeschlossenheit gegenüber dieser und anderer Forderungen, gleichzeitig jedoch eine weitgehende Verhaltensstarre. Ein wichtiger Schritt wäre mehr Frauen im Parlament, dann würde nämlich auch eine frauenfreundlichere Politik gemacht.

Vereinsvorsitzende im Landessportbund
13 % Frauen / 87 % Männer

"An der Gleichstellung von Männern und Frauen muss kontinuierlich gearbeitet werden", betonte Jens Kolze (CDU). Über die geforderten Mittel könne man jedoch streiten. Er selbst sei kein großer Fan der Quote. Auch Kolze hatte mit der Sinnhaftigkeit mancher Fragen Probleme, beispielsweise mit dem Rauchverhalten von Frauen und Männern.

Seiner Ansicht nach müssten Frauen und Männer auf ihrem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten und diesbezüglich hätte sich schon einiges getan. Gleichzeitig räumte der CDU-Abgeordnete ein, dass es noch genug zu tun gebe, beispielsweise beim Thema "gender-paygap". Denn obwohl Frauen deutlich besser qualifiziert seien als Männer, stünde auf dem Lohnzettel oftmals weniger Geld, das sei natürlich nicht fair, so Kolze. Sein Fazit: Insgesamt sei man in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, der aber weitergegangen werden müsse. Am Ende der Großen Anfrage wurden keine Beschlüsse gefasst.

Stefanie Böhme

Mehr Informationen zum Thema Gleichstellung zwischen Mann und Frau finden Sie auf der Internetseite des Landtags
www.landtag.sachsen-anhalt.de.

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IM BLICKPUNKT

100 Jahre Frauenwahlrecht

Vor einem Jahrhundert kaum vorstellbar: Bürgermeisterinnen, Landrätinnen, Ministerinnen, Ministerpräsidentinnen, Kanzlerinnen ... inzwischen Realität. Dass Frauen sich aktiv in gesellschaftliche Prozesse einmischen, ist heute selbstverständlich und verfassungsmäßig garantiert. Historikerin Dr. Elke Stolze zeichnet den Weg der ersten Parlamentarierinnen in Sachsen-Anhalt nach.


Ungeachtet ihres Engagements blieben Frauen nach der Revolution 1848/49 von allen Bürgerrechten ausgeschlossen. Rigide Gesetze verhinderten, dass Frauen sich organisierten. Erst in den 1860er Jahren begann sich eine Frauenbewegung zu formieren.

Wie Louise Otto-Peters und andere forderte Hedwig Dohm frühzeitig politische Mitsprache für Frauen, da "nur über das Stimmrecht (...) der Weg zur Selbständigkeit und Ebenbürtigkeit, zur Freiheit und zum Glück der Frau" gehe. "Ohne politische Rechte seid ihr machtlos", schrieb sie 1876. Frauenstimmrecht gehörte seit 1891 zu den programmatischen Forderungen der SPD. Mit dem neuen Reichsvereinsgesetz 1908 wurden Frauen nicht mehr wie Minderjährige oder Lehrlinge behandelt und das Politikverbot für Frauen aufgehoben. Die Debatten um das Frauenstimmrecht zur Jahrhundertwende spiegelten bestehende politische Differenzen unter den Frauen wider und waren zugleich Teil parteipolitischer Diskurse zur Wahlrechtsfrage.

Die Wahlrechtsfrage - das hieß in Deutschland die endgültige Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts für Männer - erwies sich im Herbst 1918 als politische Prinzipien- und Machtfrage, aber auch als Prüfstein demokratischer Gesinnung und Politik. Die Verkündung des neuen, auch Frauen einschließenden Wahlrechts am 12. November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten öffnete Frauen den Zugang in eine bisher männliche Domäne.

Bereits zwei Tage zuvor übernahm in Braunschweig die aus Egeln stammende Minna Faßhauer (1875-1949, USPD) das Amt der Volkskommissarin für Volksbildung. Die erste Ministerin in Deutschland schaffte in ihrer nur bis Februar 1919 dauernden Amtszeit die kirchliche Schulaufsicht ab, setzte die Religionsmündigkeit auf 14 Jahre herab, schuf die gesetzlichen Grundlagen für eine weltliche Einheitsschule und trat für die Einrichtung von Volkskindergärten und Volksschulen ein.

Mit der Veröffentlichung des neuen Reichswahlgesetzes am 30. November 1918 begannen reichsweit Wahlvorbereitungen. Neben Kommunalwahlen konnten die Wahlberechtigten unserer Region in den Folgejahren über Mandate für den Reichstag und drei Landtage entscheiden. Von diesen vier überregionalen Parlamenten hatten neben dem Reichstag nur die Landtage in Anhalt und Preußen gesetzgebende Kompetenz. Das unterscheidet sie vom Landtag der Preußischen Provinz Sachsen (Provinziallandtag Sachsen, Ständehaus Merseburg). In diesen vier Parlamenten nahmen zwischen 1918 und 1933 insgesamt 29 Frauen Mandate für die Region Sachsen-Anhalt wahr.

Doch zurück in den Herbst 1918. In Anhalt verzichtete nach Bekanntwerden des Kieler Matrosenaufstands das Herzogliche Haus auf den Thron und ebnete den Weg für die Bildung eines sozialdemokratisch geführten Staatsrates, der bereits am 16. November 1918 das neue demokratische Wahlrecht verkündete und den 15. Dezember 1918 als Wahltag für die konstituierende Landesversammlung festlegte.

Unter den 75 Kandidaten zu diesen Wahlen warben mit Maria Wirth, Agnes Müller, Hildegard Ahrendt (alle Dessau), Minna Fiedler, Minna Agnes Körner (beide Zerbst) und Marie Kettmann (Roßlau) sechs Frauen, wenn auch erfolglos, um die Stimmen der Wahlberechtigten. Erst im Dezember 1919 rückte die Sozialdemokratin Marie Kettmann in das Parlament mit Sitz im Behördenhaus Dessau nach. Die Anwesenheit einer Frau neben 35 Herren würdigte der Landtagspräsident Heinrich Peus in seiner Begrüßung im Plenum mit dem deutlichen Hinweis, dass auch weibliche Interessen Berücksichtigung verdienen. Verhaftet in gängigem Rollenverständnis gestand auch er Frauen nur eine eingeschränkte Politikfähigkeit zu und leitete, ausgehend von tradierter Arbeitsteilung, politische Wirkungsfelder für Frauen ab. Ein Blick in die Landtagsprotokolle verrät, dass sich die entsprechende Ansprache nur zögerlich durchsetzte und der Anschein entstehen konnte, dass die "Herren Abgeordneten" unter sich waren. Auch im Parlament ihrer Heimatstadt Roßlau war Marie Kettmann die erste weibliche Abgeordnete und wirkte hier bis 1927. Anders als ihre im Januar 1919 für die Wahlen zur Nationalversammlung erfolgreich kandidierenden Kolleginnen Minna Bollmann (Halberstadt, SPD) und Anna Hübler (Schkeuditz, USPD) gab die Ehefrau eines Elbschiffers und Mutter einer Tochter an, dass sie Hausfrau sei. Marie Kettmann blieben nur wenige Monate bis zum Ende der Legislatur.

Als Berichterstatterin des Petitionsausschusses nahm sie zur freien Hebammenwahl aufgrund der Eingabe des Gemeindevorstandes Klepzig (bei Köthen) Stellung. Nach geltenden Bestimmungen musste eine Grundgebühr für die Geburtshilfe an die öffentliche Kasse gezahlt werden, unabhängig davon ob eine öffentlich angestellte oder eine freie Hebamme gerufen wurde. Das heißt, Frauen, die sich für eine freie Hebamme entschieden haben, zahlten doppelt: die Mindesttaxe der Gebührenordnung an die zuständige Bezirkshebamme und die Kosten für die Geburtshilfe. Dagegen wandte sich der Gemeindevorstand mit seiner Eingabe. Beide - Ausschuss und Landtag - sahen keinen Handlungsbedarf, da eine freie Hebammenwahl gewährleistet sei. Die Abgeordnete Kettmann hatte die Wahl, entweder für eine wirkliche freie Hebammenwahl ohne finanzielle Sanktionen im Sinne "doppelter" Gebühren einzutreten und zugleich die Schmälerung des Einkommens der Bezirkshebamme billigend in Kauf zu nehmen oder den Schein einer freien Hebammenwahl über erhöhte Gebührenpflicht durch die Gebärende zu vermitteln. Die getroffene Entscheidung erübrigte ein Nachdenken über die Finanzierung der Bezirkshebammenstellen, eingeschlossen die zusätzliche Bereitstellung öffentlicher Mittel. Zugleich entstand der Eindruck, dass ein weiblicher Erwerbszweig - zumindest für den Teil der staatlich angestellten Hebammen - gesichert wurde.

Nach Inkrafttreten der Weimarer Verfassung und der damit verbundenen Bestätigung der Eigenstaatlichkeit des Freistaats Anhalt, erhielt auch die im Juli 1919 verabschiedete neue Landesverfassung in Anhalt 1920 Gültigkeit. Im Ergebnis der folgenden Landtagswahlen am 6. Juni 1920 blieb das Parlament ausschließlich Männern vorbehalten.

Erst 1924 gelang mit der Bernburgerin Emilie Henze, Antonie Buchheim aus Köthen und Frieda Fiedler aus Bernburg erneut Frauen der Einzug in den Landtag des Freistaats. In diesem Jahr wurden die Wahlberechtigten gleich zweimal um ihr Votum gebeten. Im Juni betraten Emilie Henze (KPD) und Antonie Buchheim (DVP) parlamentarischen Boden. Henze hatte bereits 1920 auf Listenplatz 27 für die USPD kandidiert. Antonie Buchheim zog infolge des Mandatsverzichts eines männlichen Konkurrenten in das Parlament ein. Neuland betretend und sich als erste eigene Vertreterin der Hausfrauen und Mütter verstehend, ermutigte sie die Frauen in Anhalt, politisch zu wirken. Demnach sah Antonie Buchheim in der Kinder- und Jugendfürsorge, im Armenwesen und im Bildungsbereich ihre parlamentarischen Wirkungsfelder.

Im Unterschied zu beiden Frauen war die Sozialdemokratin Frieda Fiedler, Kommunalpolitikerin und Mitbegründerin der AWO Bernburg, bei den Wahlen im November 1924 erfolgreich. Als einzige Frau gehörte sie dem Landtag Anhalt über zwei Wahlperioden an. Die Sozialpolitikerin setzte sich erfolgreich für den Ausbau der Schwangeren- und Säuglings- sowie der Tuberkulosefürsorge, für die Einrichtung von Kinder- und Jugendheimen, für Kinderferienspiele, Schulspeisung, hygienische Wohnverhältnisse und für die Sicherung des Existenzminimums für Frauen und Männer und deren Familien ein.

Frieda Fiedler beteiligte sich aktiv an den reichsweiten Debatten um die Abschaffung der §§ 218/219 Strafgesetzbuch und agierte, ihre Gestaltungsspielräume nutzend, ganz bewusst frauenpolitisch im Landtag. Dabei ging es ihr ebenso um eine Verbesserung der Situation wie um die Anerkennung der Leistungen von Frauen. Mit ihrem Wechsel im Januar 1932 als Nachrückerin in den Reichstag blieb der Landtag des Freistaats Anhalt ohne weibliche Stimme. Die Mandatsträgerinnen im Landtag Anhalt in der Zeit von 1918 bis 1933 waren sowohl in ihren Fraktionen als auch im Parlament die einzigen Frauen und mussten die damit verbundene "Isolation" überwinden.

Die Einengung des Wahlrechts für Frauen 1933 wie auch die Abtretung der Entscheidungsbefugnisse der Parlamente signalisierten ebenso wie die unter Berufung auf das Gesetz über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (31. März 1933) vorgenommenen Korrekturen der Ergebnisse der Märzwahlen die Beendigung einer gerade entstandenen demokratischen Tradition.

Dr. Elke Stolze

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IM BLICKPUNKT

"Wahrer der Landesverfassung" feiern 25-jähriges Jubiläum

Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht beging dieser Tage den 25. Jahrestag seiner Gründung 1993. Im Bauhaus Dessau wurde dies mit einem Festakt gewürdigt. Den zentralen Festvortrag hielt Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof.


Es wird viel gebaut im Bauhaus", betonte Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch augenzwinkernd am Anfang ihrer Begrüßung zum feierlichen Jubiläum. Grund: Unmittelbar am historischen Gebäude wird derzeit saniert, um es für das eigene 100. Jubiläum fitzumachen. Die Baugeräusche drangen folglich recht hör- und spürbar in die Aula. Kurz darauf durften sich die Arbeiter draußen in eine verfrühte Mittagspause verabschieden.

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch erinnerte in ihrer Einführung zunächst an die drei Säulen der Demokratie (Legislative, Exekutive und Judikative), die einander bedingten. Beim Landesverfassungsgericht liege die Besonderheit darin, dass es eine eigenständige Gerichtsbarkeit ohne Instanzen sei. Auch dessen Grundlage sei die Verfassung des Bundeslandes. Selbst die Ansiedlung des Gerichts in Dessau-Roßlau, also abseits der Landeshauptstadt Magdeburg, sei ein Zeichen der Gewaltenteilung. Das Verfassungsgericht sei als "Vollendung der Idee des Verfassungsstaates" zu verstehen, so Brakebusch. Die Aufgabe des Landtags dabei sei es, die Wahl und Vereidigung des Gerichts für sieben Jahre durchzuführen.

Brakebusch würdigte den früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Winfried Schubert, der in den Ruhestand verabschiedet wurde, als "Wahrer der Verfassung". In seiner zehnjährigen Amtszeit habe er mit den Kolleginnen und Kollegen das rechtsstaatliche Handeln einer Prüfung unterzogen und die Unantastbarkeit der demokratischen Staatsziele überwacht.

Die Unabhängigkeit der Justiz komme unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen zum Tragen, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff in seinem Grußwort. Das von den Verfassungsrichtern ausgeübte Amt sei ein Ehrenamt, das allen anderen ihnen übertragenen Aufgaben zuvorkomme, rief Haseloff in Erinnerung. Mit der kürzlich erst eingeführten Urteilsverfassungsbeschwerde sei der Grundrechtsschutz erheblich erweitert worden, denn jetzt seien auch Beschwerden über angeblich ungerechte Behörden- und Gerichtsentscheidungen beim Landesverfassungsgericht möglich. "Das stärkt das Bewusstsein auf die Landesverfassung", so Haseloff.

Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seien die Ziele nach der Wende gewesen, konstatierte Lothar Franzkowiak, Präsident des Landesverfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt. Man habe auf eine geregelte Gewaltenteilung gebaut, die Schaffung des Gerichts sei dessen sinnfälliger Ausdruck gewesen. Jedes Verfassungsorgan müsse sich seiner individuellen Verantwortung bewusst sein, so könne es auch nie zu einer Gängelung des einen durch einen anderen kommen, betonte Franzkowiak.

In den letzten 25 Jahren seien 524 Verfahren anhängig geworden, viele im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Nicht selten habe es wegen der Entscheidungen Widerspruch und Kritik aus der Bevölkerung gegeben. "Aber deren Rechtsempfinden allein kann nicht der Maßstab sein, sondern nur das geltende Recht, sollte es auch manchmal unbequem sein", stellte der Gerichtspräsident klar. Mit der neuen Individualverfassungsbeschwerde seien vom Gesetzgeber hohe Erwartungen geschürt worden, eine personelle Aufstockung im Gericht sei nun unumgänglich, betonte Franzkowiak.

Am Ende seiner Ansprache verabschiedete der Gerichtspräsident seinen Vorgänger im Amt, Winfried Schubert. Dieser war zehn Jahre lang Vorsitzender des Landesverfassungsgerichts und habe hierbei "stets nach Ausgleich gestrebt, zeitnahe Entscheidungen erwirkt, für Akzeptanz in der Bevölkerung gesorgt und Interesse bei jungen Leuten geweckt".

"Es gibt keine Patentrezepte für die Wahrung der Demokratie", machte Ferdinand Kirchhof gleich zu Beginn seiner Festrede mit dem Titel "Demokratie stärken! - Auf welche Klippen unsere Demokratie zusteuert" klar. Sie sei allerdings in Deutschland durch die Landesverfassungen und ihrer Verfassungsgerichtsbarkeit gesichert.

Die Bevölkerung sei dennoch nicht ganz zufrieden, es werde gefühlt zu wenig entschieden, es herrsche ein Mangel bei der Infrastruktur, es gebe einen Unmut gegenüber den alten Volksparteien, ein Desinteresse an Politik generell und an der Europäischen Union im Besonderen. Deswegen müsse die Demokratie in der Europäischen Union insgesamt gestärkt werden. Zwar gebe es eine politische Beteiligung der Unionsbürger über repräsentative Vertreter - aber wer ist das eigentlich?, fragte Kirchhof. "Wir müssen die Menschen wieder an die europäische Freiheitsidee heranführen", sagte der Richter.

Direkte Demokratie könne gegen den Verdruss helfen, denn je weiter eine Ins titution entfernt sei, umso schlechter fühle man sich damit verbunden; je mehr Mitwirkung, desto höher die Identifikation. Die indirekte Demokratie stehe derweil für Stabilität, Professionalität und vernünftige Entscheidungen. Vielleicht sollte man beide Ebenen miteinander verbinden, bei sehr wichtigen Entscheidungen die Zustimmung der Bevölkerung einholen, mutmaßte Kirchhof.

Eine Gefahr für das demokratische Miteinander erkennt Kirchhof in der zunehmenden Digitalisierung, in der immer mehr Entscheidungen durch Algorithmen gesteuert würden. Deren Regeln lägen nicht offen und könnten kaum durchschaut werden. "Sie sind total undemokratisch", so Kirchhof. Er forderte: Wieder mehr Gesetz statt Programmierung - "Wo erlauben wir den Algorithmen, unser Leben zu steuern?". Wenn es um die Abwicklung von Zahlungsgeschäften, das sichere Landen eines Flugzeugs oder um monotone Arbeitsprozesse gehe, seien Algorithmen völlig okay. Wenn es aber um politische Entscheidungen gehe, solle nicht auf diese Art von Technik gesetzt werden.

Dr. Stefan Müller

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IM RÜCKBLICK

Jugendliche fassen Beschlüsse

Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist am 12. November 2018 zum Schauplatz des 13. Jugendparlaments geworden. Im Beisein von Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch diskutierten Jugendliche aus Salzwedel, Brettin und Magdeburg.


In den Beratungsräumen des Parlaments und im Plenarsaal selbst diskutierten Jugendliche aus Salzwedel, Brettin und Magdeburg untereinander und mit Abgeordneten aus dem Landtag. Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch hatte es sich derweil nicht nehmen lassen, diesem besonderen Parlament vorzusitzen und die drei Debatten zu leiten.

Einen Tag lang hatten Schülerinnen und Schüler beim Jugendparlament die Gelegenheit, in die Rolle einer Politikerin oder eines Politikers zu schlüpfen und im Plenarsaal über selbstgewählte Themen zu beraten. Drei Schulgruppen, drei Fraktionen, drei Themen - die Mädchen und Jungen setzten sich mit folgenden Fragenkomplexen auseinander: Sollen an Jugendliche unter 18 Jahre kostenlos Kondome ausgegeben werden? Soll der Besuch einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus für Schülerinnen und Schüler zur Pflicht werden? Und: Nach Ansinnen der Schüler soll es zum Ausbau des Radwegenetzes in Sachsen-Anhalt kommen.

Die kostenfreie Abgabe von Kondomen, so wie es im Antrag der Schüler/innen aus Magdeburg vorgeschlagen worden war, wurde auch im Plenum positiv aufgenommen. Auch wenn es hier und dort Kritikpunkte gab, die bereits in der vorhergehenden Ausschusssitzung angesprochen worden waren. So war es wenig verwunderlich, dass der Antrag auch bei den meisten Jugendlichen der anderen beiden Schüler-Fraktionen Zuspruch fand und insgesamt auch eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte.

Es gehöre zum historischen Verständnis der eigenen Landesgeschichte dazu, eine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus zu besuchen, lautete einer der Aspekte, die den zweiten Antrag untermauern sollten. Schwierig könne es werden, wenn sich Eltern gegen einen solchen Besuch aussprächen oder wenn Schüler emotional nicht in der Lage wäre, ihn zu bewältigen. Auch über die Kosten und das nötige Personal wurde nachgedacht. Am Ende stimmte nur die Magdeburg-Fraktion gegen den Antrag, der mit einer Mehrheit beschlossen wurde.

Die Landesregierung soll auf Basis des dritten Antrags aufgefordert werden, vor allem in touristischen Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt neue Radwege zu erschließen beziehungsweise bereits bestehende instand zu setzen. Zuvor hatte es in der Ausschusssitzung eine Änderung des Ursprungsantrags gegeben, denn zunächst sollte sich auf Radwege im Landkreis Jerichower Land konzentriert werden; dies wurde auf das ganze Land ausgeweitet. Im Plenum fand der Antrag eine große Mehrheit (mit nur einer Gegenstimme).

Die Anträge, die von den Jugendlichen beschlossen worden sind, werden nun von den Abgeordneten des Landtags mit zur weiteren Beratung in die Fraktionen genommen. Möglicherweise münden sie sogar in einen echten Antrag, der dann im Plenum beraten wird.

Dr. Stefan Müller

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REGIONALFENSTER

Eine kleine Stadt mit großen Söhnen

In der anmutigen Altstadt von Köthen lassen sich vielfältige Spuren der Stadtgeschichte entdecken, die in mehr als 900 Jahren nicht nur durch beeindruckende Türme, Kirchen und das Schloss geprägt wurde. Es sind die Menschen, die Köthen international bekannt machten, allen voran Johann Sebastian Bach, dem Köthen den Titel "Bachstadt" verdankt.


Wie wohltemperiert um 1720 ein Klavier in Köthen war, ist nicht belegt. Sicher aber ist, dass Johann Sebastian Bach zu seinem "Wohltemperirten Clavier I" in der anhaltischen Residenzstadt Köthen inspiriert wurde. Der Meister der Barockmusik war von 1717 bis 1723 am Hof des Fürsten Leopold von Anhalt-Köthen.

In dieser Zeit entstanden auch seine "Brandenburgischen Konzerte", Sonaten, Suiten und auch das Wohltemperirte Clavier I, berichtet Christian Ratzel von der Köthener Kultur- und Marketing GmbH, der sich für offizielle Anlässe und thematische Stadtführungen durchaus auch einmal eine gelockte und gepuderte weiße Perücke aufsetzt und ein Kostüm anzieht, um als einstiger Hofkapellmeister durch jene Stadt zu führen, in der sich Bach nach eigenem Bekunden immer sehr wohlfühlte.

Die Stadt Köthen nennt sich ganz selbstbewusst gern auch "Bachstadt". Das Erbe ihres berühmten Bewohners, der den Namen Köthen in alle Welt getragen hat, hält die Stadt auf vielfältige Weise lebendig - so alle zwei Jahre mit "Bachfesttagen" von internationalem Rang und im Jahr dazwischen mit dem Bachwettbewerb für junge Pianisten. Eine stimmungsvolle Kulisse für deren Konzerte sowie kulturelle Ereignisse aller Couleur bietet die frühere fürstliche Reithalle, ein seit den 1940er Jahren nur als Ruine verbliebener Bau auf dem Schlossareal, der 2008 als Johann-Sebastian-Bach-Saal wiederentstand und seither neben dem Mozartsaal in Wien und den klangvollsten Konzertsälen Europas zählt.

Eine glanzvolle Wiedergeburt erlebte jüngst auch der Spiegelsaal im Ludwigsbau des Köthener Schlosses, das von 1244 bis 1847 eine anhaltische Fürstenresidenz war und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach erweitert, umgebaut und saniert worden ist. Heute im Besitz der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, residierten die einstigen adligen Eigentümer in ihrem landwirtschaftlich geprägten Fürstentum ganz nahe von Bauernhöfen, die Köthen den Beinahmen Kuh-Kaff einbrachten. Das Prachtstück des Schlosses - "die gute Stube Köthens", wie Christian Ratzel sagt - ist kürzlich aufwendig restauriert worden. An den Wänden im Obergeschoss des Ludwigsbaus glitzern nun wieder 72 kleine Spiegel, die den einstigen Thronsaal größer wirken lassen. Von der Decke, die aus 1050 Kassetten mit jeweils 72 Einzelteilen besteht, mussten sechs Farbschichten vorsichtig abgestrahlt werden, bis sie ihren Ursprungsglanz zurückerlangte. Auch die riesigen Kronleuchter hat man sorgsam aufbereitet und mit moderner LED-Technik versehen. Doch 99 Prozent der Originalmaterialen wurden wiederverwendet, sodass der Saal jetzt dem nach der Fertigstellung 1823 gleicht.

In dem damaligen prachtvollen Ambiente wurde 25 Jahre später Demokratie-Geschichte geschrieben: Zwischen den verspiegelten Wänden tagte 1848 der Landtag des Herzogtums Anhalt und gab sich die "anhalt-dessau-köthensche Verfassung". Die damit verbundene Proklamation einer "demokratischen Monarchie" gilt als "Muster-Constitution" mit weitgehend demokratischen Rechten. Und 71 Jahre weiter - als in Deutschland erstmals Frauen wählen und gewählt werden konnten - saß im ersten Landtag des Freistaats Anhalt mit der SPD-Abgeordneten Marie Kettmann eine weibliche Abgeordnete im Parlament.

Die meisten heutigen Besucher Köthens suchen in der Stadt allerdings weniger Demokratie-Spuren als die berühmter Musiker und Gelehrter. Ehrfurchtsvoll bestaunen sie den barocken Spiegelsaal im Schloss, in dem einst auch Hofkapellmeister Bach musizierte.

Allerdings konnte er dort noch in keinen einzigen Spiegel blicken. Denn zu Bachs Zeiten hatte der damalige Thronsaal ein ganz anderes Aussehen. Einen Eindruck davon vermittelt Schlossbesuchern eine Etage tiefer das Historische Museum mit der einzigen Bachgedenkstätte in Sachsen-Anhalt. Auf dem dortigen Clavichord können Besucher - wie einst Bach im Familienkreis an einem ähnlichen Instrument - selbst musizieren und in weiteren Räumen eine Zeitreise in das Leben am Schloss zu Zeiten Bachs unternehmen. Sehenswert im Ludwigsbau ist auch die Schlosskapelle, in der Bachs Sohn Leopold 1718 getauft wurde. Nur bis 1870 für Gottesdienste genutzt, diente der barocke Raum später dem Ludwigsgymnasium als Turn- und Festsaal, ehe er durch Einbau einer Empore aus einer Dorfkirche und einer Orgel von Johann Christoph Zuberbier zur heutigen Schlosskapelle wurde, in der auch Ehen geschlossen werden.

Das einstige Apothekengewölbe im Schloss Köthen ist ein weiterer Anziehungspunkt für Besucher aus nah und fern. Gleich neben der Tourist-Information wird die Geschichte der deutschen Homöopathie nachvollziehbar. Denn in Köthen lebte deren Begründer Samuel Hahnemann von 1821 bis 1835. Hier entstand sein Werk "Die chronischen Krankheiten", wurde anlässlich von Hahnemanns 50. Doktor-Jubiläum 1829 der Vorläufer des heutigen Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte und drei Jahre später die "Allgemeine Homöopathische Zeitung" gegründet. Längst ist Köthen offizielle "Heimat der Homöopathie" sowie regelmäßig Austragungsort der Kongresse und Tagungen von Homöopathen aus ganz Deutschland und aller Welt, Sitz des Europäischen Instituts und der Europäischen Bibliothek für Homöopathie im ehemaligen Spital des Klosters der barmherzigen Brüder mit Tausenden wertvollen Bänden, darunter der Altbestand der Homöopathischen Bibliothek Hamburg mit so bedeutenden Werken wie einem Original von Hahnemanns Fragmenta, seiner Aufzeichnung von Krankheitssymptomen, oder Erstausgaben der "Allgemeinen homöopathischen Zeitung". Selbst der Weltärzteverband "Liga Medicorum Homoeopathica Internationalis" verlegte seinen Sitz aus Genf nach Köthen und machte die Stadt damit auch zur "Welthauptstadt der Homöopathie". Und wer durch Köthen wandelt, entdeckt an Hausgiebeln auch Hahnemanns Lehrsätze wie "Similia similibus curentur. Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt." Das Haus in der Wallstraße, in dem er fast 15 Jahre lebte, gilt als eine Art Wallfahrtsort für Anhänger dieser Alternativmedizin, die, wie Gästeführer Ratzel weiß, aus aller Welt und besonders zahlreich aus Indien nach Köthen kommen und vor dem Hahnemann-Haus sogar ehrfurchtsvoll niederknien.

Aus Köthen stammt auch Friedrich Naumann, der Begründer der modernen Ornithologie in Mitteleuropa. Seine vogelkundlichen Sammlungen erwarb der Herzog von Anhalt-Köthen. Sie sind seit 1835 im "Ferdinandsbau" des Schlosses öffentlich zugänglich. Eine besondere Spezies von Säugetieren trägt den Namen der Stadt wie einst Bach wieder in alle Welt: die wenig schmeichelhafte Bezeichnung "Kuh-Köthen" machten sich dessen Bewohner mit einer einzigartigen Kuh-Kunst-Aktion zu Nutze, bei der mehr als 50 Künstler kreative Kunst-Kühe gestalteten. Einige dieser Kunstwerke reisten zu Ausstellungen unter anderem in die Schweiz und nach Japan. An das "Kuh-Kaff" Köthen erinnert jedes Jahr zur Faschingszeit der Karnevalsverein mit seinem Schlachtruf KU KA KÖ.

Regierende Fürsten von Anhalt-Köthen haben in Köthen über Jahrhunderte hinweg Künstler, Wissenschaftler und Reformatoren gefördert. Fürst Ludwig hat selbst 1617 die historische "Fruchtbringende Gesellschaft" gegründet, die erste und eine der bedeutendsten deutschen Sprachgesellschaften. In ihrer Blütezeit hatte die nach der fruchtbringenden exotischen Kokospalme im Emblem auch "Palmenorden" benannte Gesellschaft 890 Mitglieder.

Die damaligen Fruchtbringer - jedes Mitglied bekam einen Namen aus dem Reich der Natur - begriffen am Vorabend des 30-jährigen Krieges, als es noch keinen deutschen Nationalstaat gab, Sprache als etwas Einendes, das Frieden bringen sollte. Die 2007 gegründete "Neue Fruchtbringende Gesellschaft" fühlt sich den sprachpflegerischen Traditionen des historischen Vorbilds verpflichtet.

Vorsitzende der Gesellschaft, die die deutsche Sprache als Amts-, Kultur-, Landes- und Wissenschaftssprache erhalten, pflegen, schützen und weiterentwickeln will, ist eine Expertin für Sprachdatenverarbeitung und Liebhaberin der deutschen Sprache, die Computerlinguistin Prof. Dr. Uta Seewald-Heeg, die an der Hochschule Anhalt Übersetzungs- und Lokalisierungstechnologie lehrt und Computer zu Dolmetschern "ausbildet".

Eine Stadt der Wissenschaften ist die Kreisstadt Köthen (Anhalt) mit ihrer von Türmen geprägten Silhouette und historischen Persönlichkeiten wie Bach und Hahnemann, die sie international bekannt machten, nach wie vor. In Köthen schlägt das (Verwaltungs-)Herz der Hochschule Anhalt, studieren und forschen in den drei Fachbereichen Informatik und Sprachen; Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen sowie Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik rund 3500 Studierende, darunter mehrere Hundert aus dem Ausland, sowie 55 Professoren. Auf dem Campusgelände gibt es großzügige Sportanlagen und einen aktiven Club der Studierenden.

Gudrun Oelze

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WEITBLICK

Spannungsverhältnis zwischen Staat und Gesellschaft

Der etwas sperrige Titel dieser im Jahr 2017 von der Universität Münster angenommenen Dissertation beleuchtet ein Phänomen, das die Rechtswissenschaft seit Jahrzehnten beschäftigt. Gemeint ist die nähere Beschreibung der Rechtsstellung von Bundestagsabgeordneten. Sie stehen in einem kontinuierlichen Spannungsverhältnis zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen ihrer Funktion als Vertreter des Volkes im Parlament und ihrem Status als Bürger und somit Grundrechtsträger gewissermaßen in einer Person. Ein weiterer Untersuchungsgegenstand der Arbeit betrifft das spezifische Verhältnis der in Art. 38 Grundgesetz festgeschriebenen Garantie der freien Mandatsausübung zur funktionalen Grundrechtsanwendung.

Michael Rahmfeld

Bettina Gausing: Das Abgeordnetenmandat zwischen Staat und Gesellschaft.
Zum Verhältnis der Grundrechte von Bundestagsabgeordneten zu Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG.

Berlin: Duncker & Humblot, 2018.


Erinnerungen an einen leidenschaftlichen Parlamentarier

Schnauzbart, Pfeife, Raucherstimme: So erinnern sich immer noch viele Menschen an Peter Struck, der im Januar dieses Jahres sein 75. Lebensjahr vollendet hätte. Der vorliegende Sammelband vereint persönliche sowie politisch-parlamentarische Erinnerungen an diesen leidenschaftlichen Parlamentarier, der für acht Jahre die sozialdemokratische Bundestagsfraktion geführt hat. Maßgeblich prägte er die Regierungsarbeit der zweiten Großen Koalition mit, von 2005 bis 2009 unterstützt von seinem "Widerpart" Volker Kauder in der CDU/CSU-Fraktion. Aus dieser Zusammenarbeit entstand schließlich eine in der Politik äußerst seltene enge Freundschaft. Die beteiligten Autoren beleuchten außerdem grundsätzliche Fragen des Verhältnisses von Fraktionen und Regierungshandeln in der Geschichte der Bundesrepublik sowie (immer noch) aktuelle Themen der Sicherheitspolitik. Ein äußerst lesenswertes Buch, das zahlreiche persönliche Erinnerungen an einen bedeutsamen Politiker enthält.

Michael Rahmfeld

Volker Kauder (Hrsg.): Die Fraktion. Machtzentrum und Fegefeuer.
Politische und parlamentarische Erinnerungen für Peter Struck.

Bonn: Dietz, 2018.


Aufruf gegen den Lobbyismus der Konzerne

Es sind aufrüttelnde Thesen, die der langjährige Geschäftsführer der Umweltorganisation "Greenpeace" in seinem Buch entwickelt hat. Die liberale Demokratie gerät aus seiner Sicht zusehends in Gefahr, weil Konzerne und Politik eine Zweckgemeinschaft bilden, um die Markt- und Finanzmacht internationaler Großunternehmen zu stärken und zu schützen.

Thilo Bode beschreibt diesen Prozess mittels einer Analyse von vier wichtigen Wirtschaftssektoren, nämlich der Energie- und Autokonzerne (Umweltpolitik), der Banken, der Digitalwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie. Sein Fazit lautet: Der Lobbyismus der Konzerne hat eine neue Qualität erreicht, weil diese ihre finanzielle und wirtschaftliche Potenz zur Durchsetzung ihrer Sonderinteressen missbrauchen. Politische Kräfte, die dieser Entwicklung entgegentreten (wollen), fehlen nahezu vollständig. Das vorliegende Buch setzt an diesem alarmierenden Befund an und möchte zum Gegensteuern aufrufen.

Michael Rahmfeld

Thilo Bode: Die Diktatur der Konzerne.
Wie globale Unternehmen uns schaden und die Demokratie zerstören.

Frankfurt am Main: S. Fischer, 2018.


Diskurs zum Parteiverbot

Parteien spielen für die politische Willensbildung im Rahmen der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik eine herausragende Rolle. Sie stehen unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, wesentlich ergänzt durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Partei kann jedoch auf Antrag verboten werden, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Diese Entscheidung trifft ebenfalls das Bundesverfassungsgericht. Wegen der relativ hohen Hürden für ein Verbotsverfahren wurde überlegt, ob das Instrument der Parteienfinanzierung geeignet sein könnte, eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch extremistische Parteien zu bekämpfen. Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Schluss, dass dies nicht durch einfache gesetzliche Änderungen, sondern nur auf dem Wege der Verfassungsänderung möglich ist. Im Extremfall erlaube daher das Prinzip der wehrhaften Demokratie prinzipiell den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung - als Ausdruck einer begründeten Abweichung vom Prinzip der Chancengleichheit der Parteien.

Michael Rahmfeld

Volker Epping: Eine Alternative zum Parteiverbot.
Der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung.
Baden-Baden: Nomos, 2013.


Die Landtagsbibliothek ...

­... ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek, die auch für Bürgerinnen und Bürger nutzbar ist. Die Sammelschwerpunkte umfassen die Bereiche Recht, Politik, Parlamentarismus, Sozialwissenschaften, Geschichte und Landeskunde.

Neben dem umfangreichen Literatur- und Zeitschriftenbestand stehen komfortable Arbeitsmöglichkeiten im Lesesaal zur Verfügung. Die vorgestellten Werke können im Buchhandel erworben oder in der Landtagsbibliothek eingesehen werden.

Öffnungszeiten (nicht an Feiertagen)
Mo. bis Do., 8-16.30 Uhr, Fr. 8-15 Uhr
Kontakt
Telefon: 0391 560 1135
E-Mail: bibliothek@lt.sachsen-anhalt.de

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RÜCKBLICK

"Über Gräber weht der Wind ..."

Im Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt und auf dem Magdeburger Westfriedhof wurde am 18. November 2018 in einer Gedenkstunde im Rahmen des Volkstrauertags der Millionen Opfer von Krieg und Vertreibung gedacht.


In diesem Jahr stand das Gedenken am Volkstrauertag unter einem besonderen Aspekt: das Ende des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren. Die Gedenkrede hielt Staatsminister a.D. Dr. Wolfgang Gerhardt. Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch erinnerte an das Ende des Ersten Weltkriegs (1914-1918), der Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts. Freiheit, Frieden und demokratische Strukturen seien auch heute keine Selbstverständlichkeit, mahnte Brakebusch. Die politische Lage sei in zahlreichen Ländern instabil, global betrachtet lebten wir in Sachsen-Anhalt in einer geradezu privilegierten Situation. "Wir sind gefordert, für unsere Demokratie zu streiten, ihre Werte machen unser Leben lebenswert und menschlich", so Gabriele Brakebusch.

Der Volkstrauertag erinnere uns an den Wert des Lebens, konstatierte Dieter Steinecke, Vorsitzender des Landesverbands Sachsen-Anhalt im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Zu viele hätten aus der Geschichte nicht gelernt, Fremdenfeindlichkeit werde wieder salonfähig gemacht. "Das muss uns beschämen und nachdenklich machen und zum Handeln auffordern." Fehlende Empathie, bürgerliche Enge und Geschichtsvergessenheit bildeten den Nährboden für Hass und Gewalt. Es gelte, solidarisch füreinander einzustehen, das große Ziel müsse sein, Krieg, Terror und Rassismus zu beenden und auch den inneren Frieden herbeizuführen. Frieden und Freiheit blieben ein Wagnis, das jeden Tag aufs Neue erstritten werden müsse. Frieden sei nicht ansteckend, nur Krieg breite sich aus wie eine Epidemie. Es bedürfe der Kraft der Vergebung auf allen Seiten, sagte Steinecke: "Lassen Sie uns gemeinsam in den Frieden ziehen!"

Der Volkstrauertag sei einer der stillen Tage in Deutschland, sagte Wolfgang Gerhardt. Er selbst habe seinen Vater nie kennengelernt, sein erstes Treffen mit ihm habe an dessen Grab auf einem Soldatenfriedhof stattgefunden. In diesem Zuge habe er sich auch mit den Kommandoorten der Nazis auseinandergesetzt und sie besucht. "Wie viele Hunderttausende Menschen hätten weitergelebt, wenn Stauffenbergs Attentat gelungen wäre", fragte er sich seinerzeit. Große Fassungslosigkeit sei über ihn gekommen, "was wir uns selber und anderen angetan haben und was nie mehr - und das zu Recht - aus dem Gedächtnis der Menschen weicht". Krieg und Gewalt hätten nie eine vernünftige Kosten-Nutzen-Relation, nein, alle hätten dabei verloren, immer.

"Wegschauen ist kein ethischer Horizont", betonte Gerhardt. "Wir müssen Menschen helfen, deren eigene Staaten ihnen nicht helfen oder sie auch nur beschützen können." Die Menschen seien vielerorts unfähig geworden, miteinander zu leben - warum sonst gebe es Abspaltungsbestrebungen auch in Ländern Europas?, fragte Gerhardt. Viele Konflikte basierten auf jahrhundertealten Zerwürfnissen, die nicht aufgearbeitet worden seien. Dennoch, neben der europäischen Friedenspolitik nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gebe es nichts Vergleichbares auf der Welt, das so auf Versöhnung und Austausch setze.

Das europäische Miteinander, die Europäische Union - "es geht nur so, wenn zukünftige Konflikte vermieden werden sollen". Noch sei sie nicht die Gestaltungskraft, die sie habe werden sollen, spaltende Kräfte seien wieder stärker geworden, kritisierte der frühere hessische Staatsminister. "Wenn wir Europa nicht hätten, müssten wir es erfinden. Wir müssen es verbessern, wenn wir Frieden und Freiheit erhalten wollen", eine gewisse Eigenbeteiligung und Eigenverantwortung seien dafür aber nötig. Der Volkstrauertag sei ein Tag, an dem wir der Toten und Verfolgten gedenken, aber auch ein Tag, "an dem wir nach vorn blicken und wir schauen, was noch zu tun ist, damit sich die Schrecken des Krieges nicht wiederholen".

Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Vokalkreis und Musikern des Konservatoriums "Georg Philipp Telemann" Magdeburg. Rezitationen von Texten von Kriegsteilnehmern sprachen Annemarie Braatz, Amro Al Zouabi und Cass Bluszis vom Jugendarbeitskreis des Landesverbands des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge.

Jugendliche Strafgefangene aus der Haftanstalt Raßnitz hatten für den Volksbund hölzerne Kreuze und Davidssterne angefertigt, die zum Gedenken an die Millionen Kriegstoten auf dem jüdischen Friedhof und dem Westfriedhof in Magdeburg hinterbracht wurden.

Zudem hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zum Gedenken an das Ende des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren einen Baum gestiftet, der unweit des Gräberfeldes für die gefallenen Soldaten des Ersten Weltkriegs auf dem Westfriedhof gepflanzt worden ist. Ihn ziert eine Plakette mit dem Gustav-Heinemann-Zitat: "Frieden ist kein Naturprodukt, er wächst aus menschlichem Handeln."

Dr. Stefan Müller

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RÜCKBLICK

Flämische Abgeordnete zu Gast

Eine fünfköpfige Delegation rund um den Präsidenten des flämischen Parlaments war für zwei Tage (8./9. November 2018) zu Gast im Landtag.


Im Zentrum des Besuchs des flämischen Parlamentspräsidenten, Jan Peumans, und seiner Kollegen standen der Austausch über den parlamentarischen Alltag und die Zusammenarbeit der Regionen Flandern und Sachsen-Anhalt, insbesondere im Bereich Tourismus. So lernten die Gäste aus Flandern im Kloster Unser Lieben Frauen zum Beispiel das Projekt "Straße der Romanik" kennen und kamen anschließend mit den tourismuspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen ins Gespräch. Natürlich standen auch eine kurze Führung durch das Landtagsgebäude und den Plenarsaal auf dem Besuchsprogramm.

Am zweiten Tag ihres Aufenthalts besuchte die Delegation aus Flandern gemeinsam mit Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch die experimentelle Fabrik des Forschungscampus STIMULATE an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Der Campus beschäftigt sich hauptsächlich mit Technologien für bildgeführte minimal-invasive Methoden in der Medizin. Ziele sind die Verbesserung medizinischer Behandlungsmethoden und die Eindämmung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt liegt bei altersbedingten Volkskrankheiten aus den Bereichen Onkologie, Neurologie und Gefäßerkrankungen.

Im März dieses Jahres hatten Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch und ihre beiden Vizepräsidenten Willi Mittelstädt und Wulf Gallert bereits das flämische Parlament in Brüssel besucht.

Stefanie Böhme

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Auf dem Weg zu 1000 Followern

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Plötzlich ist es wieder so weit - wundervolle Winterzeit!

Winterzeit bedeutet nicht nur Eis und Schnee, nicht nur Schlitten- und Skifahrt, nicht nur Jahresende. Sie bedeutet vor allem Advents- und Weihnachtsstimmung. Überall duftet es nach Tannengrün und Lebkuchen, viele Lichter schmücken Fensterbänke, Häuser und Straßen. Die Weihnachtsmärkte in unseren Städten laden zum Bummeln, Eislaufen und Glühweintrinken ein.

Die Tage sind wieder kurz, zeitig wird es dunkel. Die Landschaft ist früher oder später bestenfalls mit Schnee bedeckt. Besinnlichkeit darf sich einstellen, denn die Adventszeit lädt zur Muße ein. Nehmen Sie sich Zeit für Dinge, die Ihnen guttun und wichtig sind. Schützen Sie sich etwas vor der Hektik, die auch diese Zeit stets mit sich bringt. Genießen Sie die Geborgenheit Ihres Zuhauses, indem Sie es unserem Brauch entsprechend weihnachtlich schmücken, Kerzen zum Leuchten bringen, gemeinsam Plätzchen backen und musizieren.

Ihnen und Ihren Familien und Freunden wünsche ich im Namen aller Mitglieder des Landtags eine friedvolle und gesegnete Advents- und Weihnachtszeit. Gehen Sie mit Optimismus, Glück, Gesundheit und Gottes Segen in das neue Jahr 2019.

Gabriele Brakebusch
Präsidentin des Landtags von Sachsen-Anhalt

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Das IMPRESSUM des Zwischenruf 4/2018 siehe unter:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Zwischenruf/ZR04.2018_web.pdf

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Quelle:
ZwischenRuf 4/2018
Das Magazin des Landtages von Sachsen-Anhalt
Herausgeber: Die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt
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Landtag von Sachsen-Anhalt
Ref. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
Besucherdienst und Protokoll
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Telefon: 0391 / 560 0; Fax: 0391 / 560 1123
E-Mail: landtag@lt.sachsen-anhalt.de
Internet: www.landtag.sachsen-anhalt.de
 
Der ZwischenRuf erscheint vierteljährlich.
Das Magazin dient der Öffentlichkeitsarbeit
des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Es wird kostenfrei verteilt.


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2019

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