Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


SACHSEN-ANHALT/336: ZwischenRuf 1-2018 - Das Magazin des Landtages


ZwischenRuf 1/2018
Das Magazin des Landtages von Sachsen-Anhalt

... von Gärten umarmt
Burg lädt zur Landesgartenschau ein


INHALT

AUS DEM PLENUM

ÖPNV soll attraktiver werden
Einem kostenlosen ÖPNV erteilten die Abgeordneten eine Absage, stattdessen sollte er attraktiver gestaltet werden. Im März-Plenum wurde ein entsprechender Antrag von CDU, SPD und Grünen beschlossen.

Systemwandel in der Pflege?
Mit jeweils einem Antrag zur Verbesserung der Pflegeversicherung wandten sich die Fraktion DIE LINKE, die Koalition und die AfD-Fraktion an den Landtag. Die zentrale Frage: Wie kann die Finanzierung der Pflege gerecht gestaltet werden?

Mehr Spielraum für die Polizei
Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Landtag ein. Damit sollen unter anderem sicherheitsbehördliche Instrumente weiterentwickelt werden. Hierbei geht es unter anderem um die Nutzung der elektronischen Fußfessel.

AUS DEN AUSSCHÜSSEN

Mehr Aufwand, mehr Nutzen?
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung führte Mitte Februar 2018 eine Anhörung zur Novelle des Landesverfassungsgerichtsgesetzes durch.

Spannende Gespräche in Wien
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich auf einer Delegationsreise Mitte Februar nach Wien mit Themen rund um die innere Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung sowie Migration und Integration beschäftigt.

REGIONALFENSTER

"... von Gärten umarmt"
Im 1070-jährigen Burg wird es in diesem Jahr an 170 Tagen grünen und blühen wie nie zuvor in der langen Geschichte der Stadt. Ab 21. April wird die Kreisstadt des Jerichower Landes "von Gärten umarmt". So lautet das Motto der 4. Landesgartenschau (LAGA) Sachsen-Anhalts.

IM BLICKPUNKT

"Den Mangel beenden"
Das Anliegen der Volksinitiative "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!" wurde in der Zweiten Beratung abschließend behandelt. Der Landtag reagierte hier auf die in der Volksinitiative gestellten Forderungen.

EINBLICK

Landtag virtuell erkunden
Der Landtag von Sachsen-Anhalt gewährt ab sofort dreidimensionale Einblicke in seine Wirkungsstätte. Durch den virtuellen Rundgang kann dem Landesparlament zuhause oder unterwegs ein informativer Besuch abgestattet werden.

*

LANDESAUSSCHEID DES WETTBEWERBS "JUGEND DEBATTIERT"

Bereits zu Beginn des Jahres 2018 ist der Wettbewerb "Jugend debattiert" in Sachsen-Anhalt gestartet. Mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aus den Sekundarstufen I und II sowie ihre Lehrerinnen und Lehrer nehmen erneut an dem Wettstreit initiiert von der gemeinnützigen Hertie-Stiftung - teil. Die Sieger der Einzelausscheide auf Ebene der Schulverbünde küren am 16. April 2018 die vier Finalisten, die Sachsen-Anhalt beim Bundesausscheid in Berlin vertreten werden. Nach wie vor erfreut sich dieser Wettbewerb großer Beliebtheit. Bei der Diskussion um Themen, wie zum Beispiel "Soll es einen Jugendcheck für Gesetzesvorhaben geben?", haben alle eine Meinung und können mitreden. Das schult wiederum die Fähigkeit, sich zu artikulieren und mit Worten über Fakten zu streiten.

Das Landesfinale "Jugend debattiert" beginnt am 16. April 2018 um 14 Uhr im Plenarsaal.

Die zweistündige Veranstaltung ist öffentlich und kann ohne Voranmeldung besucht werden.

*

Frank Bommersbach ist erneut Mitglied des Landtags

Der frühere Abgeordnete Frank Bommersbach rückt nach dem Mandatsverzicht der Abgeordneten Eva Feußner in die Reihen der CDU-Fraktion nach. Feußner war mit Ablauf des 19. Februar 2018 aus dem Landtag ausgeschieden; sie übernahm die Stelle der Staatssekretärin im Bildungsministerium. Das Abgeordnetenmandat ging danach auf die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson des Landeswahlvorschlags der CDU (Landtagswahl 2016) über: Frank Bommersbach aus Petersberg. Er ist katholisch, verheiratet und hat zwei Kinder; seit 2006 ist er Geschäftsführer der Bommersbach GbR. Bommersbach hat die Wahl am 21. Februar 2018 angenommen und ist nun - nach seiner Mitgliedschaft in der 5. und 6. Wahlperiode - auch Mitglied in der 7. Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt.

Dr. Stefan Müller

*

Uwe Harms tritt Nachfolge von Eva Feußner an

Die Niederlegung des Mandats durch die Landtagsabgeordnete Eva Feußner (CDU) hat nicht nur Auswirkungen auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments an sich, sondern auch auf seine Ausschüsse und Gremien. Unter anderem trifft dies auf den 15.Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu. Dieser untersucht die Vergabe von Beraterverträgen durch die Landesregierung in der 6. Wahlperiode. Die aus dem Landtag ausgeschiedene Eva Feußner wird durch den Abgeordneten Uwe Harms ersetzt. Dies geht aus einem am Donnerstag, 8. März 2018, einstimmig von den fünf Fraktionen im Landtag angenommenen Antrag der CDU-Fraktion hervor. Harms stammt aus Klötze, ist evangelisch, verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist Mitglied des Landtags seit der 5. Wahlperiode und bekleidet hier unter anderem das Amt eines Schriftführers. Regional betreut er die Gemeinden des Wahlkreises 02 - Gardelegen-Klötze.

Dr. Stefan Müller

*

EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

im wahrsten Sinne des Wortes hohen Besuch empfing Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch im Februar. Der für zwei terminreiche Tage in Sachsen-Anhalt weilende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nebst Gattin Elke Büdenbender, stattete dem Landtag seinen Antrittsbesuch ab, bei dem er sich nicht nur in das Gästebuch eintrug, sondern zudem auch mit den Vizepräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch über gesellschaftliches Engagement im Ehrenamt zusammentraf. Die Stationen des Besuchs des Bundespräsidenten in Sachsen-Anhalt zeichnen wir auf den Seiten 14 und 15 nach.

Aber natürlich rücken wir auch wieder die konkrete Landespolitik in den Fokus des ZwischenRufs. So berichten wir beispielsweise aus der März-Sitzungsperiode des Landtags. Mit über 30 Tagesordnungspunkten setzten sich die Abgeordneten auseinander, die man im Onlinearchiv des Landtags auch noch einmal anschauen kann. Unter anderem ging es um die Gleichstellung der Geschlechter (Gender-Mainstreaming) und die Wahl der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Ferner ging es um einen möglichen kostenfreien ÖPNV und die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus liefert der ZwischenRuf Eindrücke von der Arbeit in den Ausschüssen des Parlaments. Hier standen zuletzt eine Anhörung zum Gesetz über das Landesverfassungsgericht und eine Informationsreise nach Wien des Ausschusses für Inneres und Sport im Fokus.

Zum Abschluss der Beratungen um die Forderungen der Volksinitiative "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!" hatten eine Vertrauensperson, aber auch der Bildungsminister und die Vertreter/innen der Fraktionen die Möglichkeit, zu den Forderungen und den geplanten Umsetzungen Stellung zu beziehen. Über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen berichten wir auf den Seiten 20 und 21.

Lust auf Land und Literatur sollen wie üblich unsere Rubriken "Regionalfenster" und "Weitblick" machen. Ersteres führt uns diesmal nach Burg, wo in diesem Jahr die Landesgartenschau stattfinden wird. Das LAGA-Organisationsteam ist mittlerweile auf der Zielgeraden der Vorbereitungen. In den Buchrezensionen stöbern wir unter anderem der deutsch-deutschen Geschichte nach. Historisch bedeutsam war erneut die Gedenkstunde am Holocaustgedenktag, der in diesem Jahr zentral in Magdeburg begangen wurde. Die Gedenkrede hielt der frühere Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert.

Wenn Sie den Landtag von Sachsen-Anhalt schon immer mal besuchen wollten, Ihnen die Anreise aber bisher zu umständlich oder zeitaufwendig war, möchten wir Ihnen zurufen: Machen Sie's trotzdem mal! Denn ein Blick in das "Hohe Haus" und seine Geschichte lohnt sich. Wenn Sie sich vorher schon einmal etwas "umsehen" möchten, dann geht das jetzt virtuell. Alle Informationen dazu können Sie auf Seite 26 lesen.

Wir wünschen Ihnen nun einen guten Start in den Frühling!

Ihr ZwischenRuf-Team

*

AUS DEM PLENUM

ÖPNV soll attraktiver werden

Einem kostenlosen ÖPNV erteilten die Abgeordneten eine Absage, stattdessen sollte er attraktiver gestaltet werden. Im März-Plenum wurde ein entsprechender Antrag von CDU, SPD und Grünen beschlossen.


Anstatt eines Dieselverbots sollte lieber in einen attraktiveren öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die E-Mobilität und den Ausbau des Radverkehrswegenetzes investiert werden, betonte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum ticket- und damit kostenfreien Personennahverkehr. Lüddemann nannte beispielsweise eine engere und verlässlichere Taktung Tag und Nacht, komfortablere Zubringer und auch preislich müsste sich etwas tun, denn für viele Menschen sei der ÖPNV einfach zu teuer.

Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) erklärte, Rückfragen bei den Nahverkehrsgesellschaften hätten ergeben, dass diese weiter an ihrer Attraktivität arbeiten, aber keinen kostenfreien ÖPNV wollen. Daher befürworte er den Alternativantrag von CDU, SPD und Grünen, wonach die Landesregierung beim Bund ausloten solle, wie noch mehr Geld für eine verbesserte ÖPNV-Infrastruktur bereitgestellt werden könnte. Denn Umfragen zufolge sei am Ende nicht der Ticketpreis entscheidend, sondern die Attraktivität des Angebots. Dem schloss sich Frank Scheurell (CDU) an: Die Mehrheit der Sachsen-Anhalter habe nicht einmal einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, dies sollte zunächst einmal in Angriff genommen werden, bevor man über eine "wunderschöne Vision" nachdenke.

Seine Fraktion befürworte das bundesweite Modellprojekt "kostenfreier ÖPNV", sagte Guido Henke (DIE LINKE). Gleichzeitig müsste sich das ÖPNV-Angebot grundlegend verbessern. "Das Auto-Land Deutschland verdient einen besseren ÖPNV als wir ihn jetzt haben", so Henke. Daher forderte die DIE LINKE in ihrem Antrag von der Landesregierung einen konkreten Maßnahmenplan, wie sie die Mobilität im Land - auch ohne Auto - gewährleisten wolle. Außerdem wünschten sich die Linken, dass die Oberzentren Sachsen-Anhalts in eine mögliche bundesweite Erprobungsphase aufgenommen werden.

Im Antrag der Linken finde man leider keine Lösungen, wie die fehlenden Einnahmen kompensiert werden sollten, kritisierte Matthias Büttner (AfD). Selbst jetzt würde in vielen Gemeinden der ÖPNV nicht kostendeckend arbeiten. Sollten wirklich alle Bürger bezahlen, selbst wenn sie keine Busse und Bahnen nutzten? Büttner ist überzeugt, dass ein kostenfreier ÖPNV schlicht zu unwirtschaftlich sei und deshalb bislang "reine Utopie".

Dr. Falko Grube (SPD) sagte, der Verkehrsausschuss des Landtags plane Ende Mai eine Reise nach Tallin. Dort werde man sich den kostenlosen ÖPNV anschauen und vor allem, wie das Modell finanziert werde. Seinen Berechnungen zufolge müssten in Sachsen-Anhalt im Landeshaushalt etwa 130 Millionen Euro bereitgestellt werden, um die anfallenden Kosten zu kompensieren, so Grube. Die SPD-Fraktion hält das ticketfreie ÖPNV-Modell daher für nicht finanzierbar. Am Ende der Debatte wurde dem Alternativantrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.

Stefanie Böhme

*

AUS DEM PLENUM

Systemwandel in der Pflege?

Mit jeweils einem Antrag zur Verbesserung der Pflegeversicherung wandten sich die Fraktion DIE LINKE, die Koalition und die AfD-Fraktion an den Landtag. Die zentrale Frage: Wie kann die Finanzierung der Pflege gerecht gestaltet werden?


Mit einem Antrag setzte sich die Fraktion DIE LINKE für eine Bundesratsinitiative durch die Landesregierung ein, durch die die gesetzliche Pflegeversicherung nach SGB zu einer Pflegevollversicherung umgewandelt werden soll. Mittelfristig sollte nach ihrer Vorstellung die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung realisiert werden, in der alle Einkommensformen zur Beitragsfinanzierung einbezogen und Beitragsbemessungsgrenzen abgeschafft werden. Die Koalition brachte einen Alternativantrag ein, durch den die Pflegeversicherung zunächst auskömmlich ausgestattet werden soll, um die Betroffenen zu entlasten und zu verhindern, dass Kostensteigerungen nur durch Betroffene, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger zu tragen sind. Auch die AfD-Fraktion setzte sich mit einem Alternativantrag für eine Bundesratsinitiative ein, durch die zur Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung alle Einkommensbezieher und Einkommensarten einbezogen und die Beitragsbemessungsgrenzen abgeschafft werden sollten.

Wer eine gute menschenwürdige Pflege für alle möchte, müsse deren Finanzierung sicherstellen, konstatierte Dagmar Zoschke (DIE LINKE). Probleme sehe sie derzeit vor allem für Senioren. Es werde immer offensichtlicher, dass die Rente nicht mehr ausreiche, die Pflegesätze zu bezahlen. Es müsse aber darauf geachtet werden, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte nicht zu Lasten der Menschen mit Pflegebedarf herbeizuführen.

Es herrsche eine große Angst, den steigenden Zuzahlungen für stationäre Pflegeeinrichtungen nicht mehr nachkommen zu können, erkannte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Die Pflegeversicherung soll dabei unterstützen, Pflegebedürftige vor einem Armutsrisiko zu beschützen. Grimm-Benne sprach sich unter anderem für eine Pflegevollversicherung aus.

Die Union stehe weiter zum Prinzip der privaten Pflegevorsorge, entsprechende finanzielle Unterstützung würde aber bei Bedarf weiterhin gewährt, sagte Tobias Krull (CDU). In Sachsen-Anhalt gebe es 700 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 31.000 Plätzen; es gebe aber 100.000 Pflegebedürftige im Land. Dementsprechend sprach sich Ulrich Siegmund (AfD) dafür aus, die Rahmenbedingungen der Pflege so zu gestalten, dass Kinder sich bewusst für die Pflege der Eltern zuhause entschieden. Eine Pflegevollversicherung sei zwar ein hehres Ziel, aber sie würde derzeit zu einer erheblichen Mehrbelastung der Arbeitnehmer führen, so Siegmund.

Es sei nicht hinzunehmen, dass die nun höheren Löhne der Pflegenden automatisch auf die Kosten für die Pflegebedürftigen umgelegt würden, bemängelte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Eine Bürgerversicherung sei für die Grünen nach wie vor der Königsweg.

Das Gesetz zur sozialen Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit von 1994 habe nicht in einer Rundumversicherung geendet, erinnerte Dr. Verena Späthe (SPD). Die gesamten Pflegekosten und die Kosten für eine stationäre Unterbringung seien damit nicht abgedeckt.

Im Anschluss an die Debatte fand der Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit. Der Alternativantrag der Koalition hingegen wurde angenommen. Der Alternativantrag der AfD wurde als erledigt erklärt.

Dr. Stefan Müller

*

AUS DEM PLENUM

Mehrheit für Gender-Mainstreaming

Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen - das will Gender-Mainstreaming. Ist das wirklich nötig? Die meisten Fraktionen denken "Ja".


Etwa die Hälfte der Sachsen-Anhalter sind Frauen, im Landtag sind aber lediglich 22 Prozent der 87 Abgeordneten weiblich. Warum? Eine klare Antwort gibt es nicht. Für viele Frauen aber ist unzweifelhaft, daran muss sich etwas ändern und das nicht nur im Landtag. Frauen sollten in allen gesellschaftlichen Bereichen dieselben Chancen haben wie Männer und das nicht nur theoretisch. Wie dieser gesellschaftliche Zustand allerdings erreicht werden kann, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum Thema "100 Jahre Frauenwahlrecht" betonte Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD), das Landesprogramm geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt leiste bereits einen wichtigen Beitrag. Ziel sei nicht eine Privilegierung der Frauen, sondern die Beseitigung von Ungleichbehandlung.

In puncto Gleichberechtigung klaffe zwischen Theorie und Praxis noch immer eine große Lücke, konstatierte Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE). Mit einem umfassenden Gender-Management könnten ihrer Meinung nach geschlechterspezifische Unterschiede erkannt und berücksichtigt werden. Dieser Herausforderung stelle sich die gesamte Landesregierung und damit auch das MULE, sagte sie anlässlich einer Debatte zu einer Großen Anfrage mit dem Titel "Bedeutung, Kosten und Nutzen - Gender-Mainstreaming im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie".

Die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage hätten gezeigt, dass aufgrund fehlender Evaluationsmaßnahmen überhaupt keine Aussagen über den Erfolg der Gender-Maßnahmen gemacht werden könnten, kritisierte dagegen Lydia Funke (AfD). Für ihren Fraktionskollegen Ulrich Siegmund ist Gender-Mainstreaming sogar das "Unwort des Jahrtausends". 325 Millionen Euro seien 2018 im Landeshaushalt für Gender-Hauptziele verplant. Für Polizei, Kitas und Lehrer sei allerdings kein Geld da, so Siegmund.

Mit 18 habe sie selbst gedacht: "Frauenquote, nein danke", erinnerte sich Eva von Angern. Sie habe mit dem überzeugen wollen, was sie könne. Heute wisse sie aufgrund der "gläsernen Decke": "Ohne Frauenquote geht es nicht." Kein Mann teile seine Macht freiwillig mit einer Frau, zahllose Studien und nackte Zahlen bewiesen das, kritisierte die Linken-Abgeordnete.

So sieht das eigentlich auch Angela Gorr (CDU). Frauen seien in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik noch deutlich unterrepräsentiert. Noch bestehende Ungerechtigkeiten gelte es auszugleichen, allerdings so Gorr: "Gestandene Frauen wollen keine Quoten-Frauen sein."

"Die Hälfte der Macht den Frauen" - dies sei eine bestechende Logik, wenn doch mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung Frauen seien, so Cornelia Lüddemann (Grüne). Die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer und Frauen in Deutschland 1918 sei einer Kulturrevolution gleichgekommen, einer kulturellen und politischen Umwälzung. Dennoch gebe es bis heute keine "adäquate politische Beteiligung", denn nur "22 Prozent Frauenanteil im Landtag sind inakzeptabel".

Stefanie Böhme


INFO
Was ist Gender-Mainstreaming?

Gender kommt aus dem Englischen und bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechtsrollen von Frauen und Männern. Diese sind - anders als das biologische Geschlecht - erlernt und damit auch veränderbar.

Mainstreaming (englisch für "Hauptstrom") bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird.

Gender-Mainstreaming ist damit ein Auftrag an die Spitze einer Verwaltung, einer Organisation, eines Unternehmens und an alle Beschäftigten, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern in der Struktur, in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, in der Steuerung (Controlling) von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können.

Welche Vorteile ergeben sich?
Experten zufolge gibt es zahlreiche positive Effekte durch Gender-Mainstreaming. Hier seien nur einige wenige genannt: Die gleiche Einbeziehung von Frauen und Männern in die Politik führt zum Beispiel zu einer anderen, ausgewogeneren Politik und gesellschaftlichen Entwicklung. Zudem wird das Image von Politik und Verwaltung verbessert und durch die Ausrichtung an den Lebensrealitäten beider Geschlechter die Wirksamkeit von politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen erhöht.

Quelle: Broschüre "Gender-Mainstreaming" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

*

AUS DEM PLENUM

Beauftragte für Aufarbeitung bestätigt

Birgit Neumann-Becker bleibt Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der Landtag wählte sie im März-Plenum auf Vorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Neumann-Becker erhielt 59 Ja-Stimmen von 80 abgegebenen gültigen Stimmen. 21 Abgeordnete stimmten gegen den Wahlvorschlag. Die studierte Theologin ist seit 2013 Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, seit 2017 Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Am 12. November 2015 hatte der Landtag beschlossen, die Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit neu auszurichten.

Als "Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" kümmert sich Neumann-Becker seit 2017 nicht mehr vornehmlich um die Stasi-Unterlagen, sondern um die Aufarbeitung des SED-DDR-Unrechts im Allgemeinen. Dafür wurde das Amt zugleich beim Landtag angesiedelt, nachdem es zuvor zum Justizministerium gehört hatte.

Stefanie Böhme

*

AUS DEM PLENUM

Mehr Spielraum für die Polizei

Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Landtag ein. Damit sollen unter anderem zwei sicherheitsbehördliche Instrumente weiterentwickelt werden.


Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Damit sollen unter anderem zwei polizeiliche Instrumente weiterentwickelt werden: die sogenannte Meldeauflage soll eine ausdrücklich geregelte polizeiliche Standardmaßnahme werden; ebenso geplant ist dies für das Aufenthaltsverbot zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Hinblick auf terroristische Straftaten.

Die Änderungen trügen zu einem modernen Gefahrenabwehrgesetz bei, so Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Da Aufenthaltsgebote und -verbote gegen Gefährder ausreichend überwachbar sein müssen, solle die elektronische Fußfessel gezielt zum Einsatz kommen. "Die Befugnis, einen Handlungsstörer zu verpflichten, ein fest an seinem Körper angebrachtes Gerät zur Standortermittlung und Datenübertragung an die Polizei in einem ständig betriebsbereiten Zustand zu führen, wird zum Zweck der Durchführung einer Evaluation auf zirka drei Jahre befristet", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Einen Handlungsstörer mit einer Fußfessel zu überwachen, hielt Hagen Kohl (AfD) nicht für zielführend, sondern wirkungslos. Eine Fußfessel halte einen Gefährder nicht davon ab, mit einem Auto in eine Menschenmenge zu fahren oder jemanden mit einem Messer anzugreifen. Zu mehr Sicherheit würde dagegen die konsequente und sofortige Abschiebehaft für Gefährder sorgen.

Es stehe ein ganzer Instrumentenkasten für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verfügung, so Rüdiger Erben (SPD), nicht allein die Fußfessel. Es sei nur konsequent, das Polizeirecht im Sinne einer umfänglichen Meldeauflage nachzuschärfen.

"Der entscheidende Punkt der Neuregelung komme etwas unspektakulär daher, ist aber im Kern die elektronische Fußfessel für Gefährder", sagte Henriette Quade (DIE LINKE). Der Gesetzentwurf entspreche der prinzipiellen Tendenz, im Bereich der Sicherheitsgesetze: Befugnisse zu erweitern, ohne dies genauer zu bestimmen. Die Fußfessel sei praxisuntauglich und breche mit der gerichtlichen Unschuldsvermutung.

Terroristischen Angriffen folgten nicht selten Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte; auch die Forderung der Fußfessel im präventiven Bereich gehöre dazu, erklärte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Mehr Eingriffsbefugnisse durch die Sicherheitskräfte sorgten nicht automatisch für mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Die Grünen stützen in der Koalition die Einführung trotz erklärter Skepsis, sie werde allerdings einem Praxistest unterzogen.

Der Schutzauftrag des Staates habe Verfassungsrang, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Durch die Gesetzesnovelle sollen die Befugnisse der Polizei erweitert werden; die vorgesehenen Neuregelungen zum Aufenthalts- und Kontaktverbot sollen die Möglichkeiten eines Platzverweises ergänzen - natürlich immer dem Gebot der Angemessenheit nach, so Schulenburg. Die elektronische Fußfessel soll bei der Aufklärung von Straftaten und der Fahndung nach Strafverdächtigen helfen.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Dr. Stefan Müller

*

AUS DEM PLENUM

Vier Themen, vier Debatten

Dass sich der Landtag mit mannigfaltigen Themen beschäftigt, bewies er einmal mehr in seiner März-Sitzungsperiode: Dieselfahrverbot, GroKo, Altersfeststellung und Cannabis standen unter anderem auf der Debatten-Agenda.


Unter dem Titel "Dieselfahrverbot - undurchsichtig - lähmend - enteignend" hatte die AfD-Fraktion eine Aktuelle Debatte beantragt. Diskutiert wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Ende Februar, das Dieselfahrverbote in Deutschland grundsätzlich für zulässig hält. Die AfD forderte daher, dass die Autohersteller zur Nachrüstung der Dieselfahrzeuge verpflichtet werden. Nach heutiger Rechtslage drohen in Sachsen-Anhalt aber keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, informierte die Landesregierung. Die SPD lehnt Fahrverbote ab, da es noch andere Maßnahmen gebe, um die Grenzwerte zu erreichen. Keine Fahrverbote, sondern saubere Technologien, forderte auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. DIE LINKE verwies auf die enormen gesundheitlichen Folgen einer zu hohen Stickstoffdioxid-Belastung. Die CDU setzt dagegen für den wirtschaftlichen Aufschwung weiter auf den Dieselmotor.

Die Fraktion DIE LINKE sieht eine "strukturelle Missachtung des Ostens im GroKoVertrag". Der Koalitionsvertrag werde die soziale Spaltung zwischen Ost und West weiter vertiefen. Die Landesregierung und die sie stützenden Fraktionen sahen das erwartungsgemäß etwas anders: Sie verwiesen auf "300 Euro mehr Kindergeld im Jahr, Mütterrente II durchgesetzt, 1,5 Millionen neue Wohnungen, erhöhte Grundrente, Sofortprogramm Pflege" (Landesregierung), die verstärkte Annäherung an die Lebensrealität im Westen (CDU) und "deutliche Pluspunkte für den Osten in den Bereichen Schule, Wissenschaft und Forschung" (SPD). Die Grünen vermissen noch ein zukunftsfähiges Klimakonzept und Aussagen zur Bergbausanierung. Für die AfD hingegen gebe es im Vertrag zu viele Absichtserklärungen ohne tatsächliche Priorität.

Laut eines Antrags der AfD sollte die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgesetzbuchs VIII auf den Weg bringen: Demnach haben im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme einer ausländischen Person die Jugendämter zur Feststellung des Alters "regelmäßig eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen". Die Bundesärztekammer aber hat sich immer gegen eine derartige Altersfeststellung ausgesprochen und jeder Beteiligung von Ärzten eine Absage erteilt. Die Landesregierung sowie die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken schlossen sich im Wesentlichen dieser Meinung an. Der Landtag habe sich der humanitären Aufgabe verschrieben, schützenswerte Kinder und Jugendliche aufzunehmen und sie durch die Jugendhilfe zu unterstützen. Die CDU befürwortet das "Hamburger Modell", denn dort läge bei Zweifeln am Alter das Beweisrecht bei den Flüchtlingen.

Jährlich sterben in Deutschland zwar 120.000 Menschen an den Folgen des Konsums von Alkohol und 15.000 Menschen wegen Rauchens - beides sei jedoch legal. Die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene hingegen nicht, sie sei aber längst überfällig, forderte die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag. Diesem Gedanken schlossen sich die Grünen an. Landesregierung, CDU, SPD und AfD lehnten das Ansinnen allerdings ab. Denn insbesondere bei Jugendlichen könnte der Konsum von Cannabis schädlich sein und zu Psychosen führen. Allerdings räumten sie ein, dass auch der Zigaretten- und Alkoholmissbrauch noch besser präventiv bekämpft werden müsste. Der Antrag wird nun erstmal weiter in den Ausschüssen beraten.

Dr. Stefan Müller

*

AUS DEN AUSSCHÜSSEN

Mehr Aufwand, mehr Nutzen?

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung führte Mitte Februar 2018 eine Anhörung zur Novelle des Landesverfassungsgerichtsgesetzes durch. Eine Änderung würde zu mehr Aufgaben des Gerichts führen.


Die Landesregierung hatte im Oktober 2017 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, durch den das Landesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden soll. Wesentliches Ziel ist die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht ab 1. Januar 2019. Bislang können Bürger/innen mit einer solchen Individualverfassungsbeschwerde nur Grundrechtsverletzungen durch den Gesetzgeber rügen; Grundrechtsverletzungen durch Entscheidungen der Verwaltung oder der Gerichte sind dagegen bisher kein tauglicher Beschwerdegegenstand.

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Verzögerungsbeschwerde im Landesverfassungsgerichtsgesetz und damit die Umsetzung einer europarechtlichen Vorgabe. Zudem soll der Kreis der potenziellen Mitglieder des Landesverfassungsgerichts moderat vergrößert werden, um mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Besetzung zu schaffen.

In der Anhörung des Rechtsausschusses kamen Befürworter und Kritiker des Gesetzentwurfs zu Wort. Unter anderem wies der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht nötig sei, um auch individuell örtliche und landesspezifische Belange vor dem landeseigenen Verfassungsgericht klären zu lassen. Sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Lothar Franzkowiak, betonte, dass der vorliegende Gesetzentwurf in Abstimmung zwischen Landesregierung und Landesverfassungsgericht erstellt worden sei. Die Rechtsanwaltskammer und der Landesverband des deutschen Anwaltvereins in Sachsen-Anhalt befürworten die Einführung einer Beschwerde.

Der reale Nutzen decke aber nicht den Aufwand der Gesetzesnovelle und der Umsetzung der erweiterten Verfassungsbeschwerde, mutmaßte Prof. Dr. Michael Germann, Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. Zwar gebe es keine grundsätzlichen Bedenken ge­gen die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde, aber einen großen Nutzen darin sehen die Vertreter des Oberlandesgerichts Naumburg und des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt nicht.

Unterschiedliche Ansichten bestehen allerdings in den Fragen Anwaltszwang, Verfahrens- oder Missbrauchsgebühren.

Michael Fock, Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, kritisierte, dass ein kleiner Personenkreis verschiedene Gerichte mit denselben Belangen beschäftigte - von Querulanten bis "Reichsbürgern". Diese wollten vor allem die Arbeit der Gerichte behindern. Dieses Vorgehen werde ab 2019 dann auch beim Landesverfassungsgericht der Fall sein. Das Landesarbeitsgericht schloss sich diesen Bedenken an. Die normale Rechtsgewährung für den Bürger auf dem derzeitigen Niveau solle zunächst sichergestellt werden.

In den weiteren Beratungen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung geht es nun darum, zum Gesetzentwurf der Landesregierung eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Diese wird dann dem Landtag zur Abstimmung durch alle Abgeordneten vorgelegt.

Dr. Stefan Müller

*

AUS DEN AUSSCHÜSSEN

Spannende Gespräche in Wien

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich auf einer Delegationsreise Mitte Februar 2018 nach Wien mit Themen rund um die innere Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung sowie Migration und Integration beschäftigt.


Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, Menschenhandel und Integration - mit diesen und anderen Themen haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport auf ihrer Delegationsreise nach Wien (19. bis 23. Februar 2018) beschäftigt. Die 17-köpfige Delegation, bestehend aus Abgeordneten, Referenten und Innenminister Holger Stahlknecht, besuchte nach ihrer Ankunft zunächst das dortige Bundeskriminalamt. Im Mittelpunkt dieses Gesprächs stand der Austausch über die Bekämpfung der organisierten und allgemeinen Kriminalität. Ausschussvorsitzender Hagen Kohl (AfD) war positiv überrascht von der "erfrischenden Offenheit", mit der die österreichischen Gesprächspartner nahezu alle Fragen beantworteten.

Das Bundeskriminalamt bei unseren Nachbarn habe eine Art "Scharnierfunktion" zwischen Mittel- und Osteuropa, auch bei der internationalen Verbrechensbekämpfung spiele Wien eine zentrale Rolle, erklärte Kohl.

Obwohl Österreich - ebenso wie Deutschland - ein föderaler Staat ist, sei die Polizeiarbeit nach einer Strukturreform doch anders organisiert. Es gebe quasi keine "Länderpolizisten" mehr, sondern jeder ist Bundespolizist. Diese stärkere Zentralisierung habe enorme Vorteile in der Praxis, so Ausschussvorsitzender Hagen Kohl. Beispielsweise könnten über ein zentrales Datenregister schneller Zusammenhänge bei bestimmten Straftaten erkannt werden. In Deutschland sei die länderübergreifende Zusammenarbeit eher schwierig, ebenso wie die zwischen Länder- und Bundesebene. Besonders beeindruckend seien zudem die kurzen Interventionszeiten der Polizei in Wien gewesen: Innerhalb von drei Minuten sei die Polizei am Einsatzort, berichtet Kohl. In Sachsen-Anhalt dauere es durchschnittlich etwa 15 Minuten in den Städten und mehr als 20 Minuten in den Landkreisen.

Weitere Stationen auf der Reise des Innenausschusses waren unter anderem ein Besuch bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Büro der Vereinten Nationen, bei der Interneplattform für Grundrechtspolitik epicenter.works sowie ein Treffen mit dem Generalsekretär der Caritas. Dort erhielten die Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt Einblick in das erfolgreiche Projekt "magdas HOTEL", in dem Menschen aus 14 verschiedenen Nationen zusammenarbeiten. Das Hotel am Wiener Prater wird von Profis der Hotellerie gemeinsam mit Menschen mit Fluchthintergrund geführt.

Zum Abschluss der Reise stand eine Ortsbesichtigung beim Bundesheer Nickelsdorf an der österreichisch-ungarischen Grenze auf dem Programm. "Das war wirklich sehr beeindruckend, quasi am historischen Ort der großen Flüchtlingswelle von 2015 zu stehen", sagte Kohl. Was sich damals ereignet habe, wäre heute nicht mehr möglich, denn mittlerweile sicherten dort neben der Polizei auch Berufssoldaten, Wehrdienstleistende und Reservisten die Grenze.

Nach fünf Tagen in Wien zieht Hagen Kohl ein ausgesprochen positives Fazit: "Ich habe den Eindruck, dass aufgrund des vielseitigen Programms, wirklich für jeden meiner Kollegen etwas dabei war." Jede einzelne Station sei interessant und wirklich informativ gewesen. "Manchmal konnten wir uns gar nicht von unseren Gesprächspartnern losreißen, weil die Themen und Diskussionen so spannend waren."

Stefanie Böhme

*

IM BLICKPUNKT

Antrittsbesuch des Bundespräsidenten

14. FEBRUAR 2018
ZU GAST IM LANDTAG

Am 14. und 15. Februar 2018 besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Begleitung seiner Gattin Elke Büdenbender Sachsen-Anhalt. Was protokollarisch Antrittsbesuch heißt, ist nichts anderes als das erste Treffen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in einem Bundesland nach der Amtsübernahme.

MAGDEBURG
Willkommen im Landtag - Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch begrüßte den Bundespräsidenten und seine Gattin auf dem Domplatz vor dem Magdeburger Landtag.

LANDTAG
Eintragung ins Gästebuch - Frank-Walter Steinmeier schloss sich der Tradition seiner Vorgänger an und nahm die Einladung, sich im Gästebuch des Landtags einzutragen, gern an.

LANDTAG
Zu Gast im Parlament - Nach einem Gedankenaustausch mit den Vizepräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden bedankte sich die Landtagspräsidentin mit einem Erinnerungsgeschenk.



15. FEBRUAR 2018
UNTERWEGS IN SACHSEN-ANHALT

WOLMIRSTEDT
Johannes-Gutenberg-Gemeinschaftsschule - Nach einem gemeinsamen Mittagessen führten die Schülerinnen und Schüler Elke Büdenbender und Frank-Walter Steinmeier durch die unterschiedlichen Lernstationen ihrer Schule.

JAGDSCHLOSS LETZTLINGEN
Bürgerempfang im Jagdschloss - Anlässlich des Antrittsbesuchs des Bundespräsidenten nahmen 100 überwiegend ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger am Empfang des Ministerpräsidenten teil.

LEOPOLDINA HALLE
Nationale Akademie der Wissenschaften - Nach der Ansprache des Bundespräsidenten fand im wissenschaftlichen Kreis eine Podiumsdiskussion zum Thema "Unsere Zukunft in der digitalen Gesellschaft" statt.

SANDERSDORF-BREHNA
FEV Dauerlaufprüfzentrum - Hightech aus Sachsen-Anhalt: Die FEV Dauerlaufprüfzentrum GmbH gehört zu den weltweit führenden Testzentren bei der Entwicklung von Motoren und Antrieben.

*

REGIONALFENSTER

"... von Gärten umarmt"

Im 1070-jährigen Burg wird es in diesem Jahr an 170 Tagen grünen und blühen wie nie zuvor in der langen Geschichte der Stadt. Ab 21. April wird die Kreisstadt des Jerichower Landes "von Gärten umarmt". So lautet das Motto der 4. Landesgartenschau (LAGA) Sachsen-Anhalts. Nach 2004 in Zeitz, 2006 in Wernigerode und 2010 in Aschersleben richtet 2018 Burg das größte Gartenfest des Landes aus.


Auf einer Fläche von rund 17 Hektar trifft vom 21. April bis zum 7. Oktober rund um die historische Altstadt hochkarätige Gartenbaukultur auf vielfältige kulturelle Höhepunkte. Noch ist Floras Fülle nur zu erahnen, doch pünktlich zur Eröffnung des Blumenfestivals wird es auf den Ausstellungsflächen, auf Wiesen und Beeten in und um Burg ein Feuerwerk bunter Frühlingsblüher geben. Dafür wurden noch vor dem Winter mehr als 400.000 Blumenzwiebeln manuell und maschinell in die Erde gebracht. "Das entsprach in etwa einem Gewicht von neun Tonnen", berichtet Frank Schröder. Der gärtnerisch-technische Leiter der LAGA hofft, dass die Zwiebeln von Tulpen, Narzissen, Hyazinthen und Kaiserkronen den nötigen Frostkick bekamen, um die bunte Farbenpracht ihrer Blüten nun bald den Besuchern der Landesgartenschau zeigen zu können.

Die meisten von ihnen - erwartet werden an den 170 LAGA-Tagen in Burg insgesamt rund 450.000 Besucher - werden den Bahnhofsvorplatz als Eintrittspforte zur Gartenschau nutzen. Der 1913 als "Bahnhofsanlagen" angelegte spätere Goethepark erlebte in den vergangenen Monaten eine intensive Verschönerungskur. Das rund 8,7 Hektar große Areal der historischen und denkmalgeschützten Parkanlage hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich. Noch Mitte des 19. Jahrhunderts befanden sich dort eine städtische Holzstrecke sowie ein Turnplatz, der später auch Soldaten der Burger Garnison für Übungen diente. Mit der Eisenbahnstrecke Berlin-Potsdam-Magdeburg bekam Burg seinen Bahnhof, der 1913 mit davor liegenden Grünanlagen geschmückt wurde.

Der in Burg geborene Bremer Architekt Hans Schmidt entwarf für seine Vaterstadt einen landschaftlichen Stadtpark mit neobarocken Formen, verspielten Jugendstilakzenten, vielen Baumreihen und Alleen. Geld für die Anlage spendierte eine Fabrikanten-Witwe - Albertine Flickschu. Sie hinterließ der Stadt 170.486 Mark für einen öffentlich zugänglichen Stadtpark, der den Namen der Stifter tragen sollte. Ihr Erbe reichte nicht nur für den Flickschu-Park, der ebenfalls Teil der Landesgartenschau 2018 ist, sondern auch für die Grünanlage am gründerzeitlichen Ring nahe dem Bahnhof.

Der über hundertjährige, denkmalgeschützte Goethepark bildet heute nicht nur eine grüne und blühende Achse zwischen Bahnhof und dem Burger Zentrum, sondern ab 21. April auch den Haupteingang zur Landesgartenschau.

In der "Stadt der Türme", wie Burg wegen seiner vielen Kirchtürme und Stadttore genannt wird, haben Kassenhaus, Service- und Informationspunkt natürlich nicht wie üblich in Pavillons oder Containern ihr Domizil - "sondern in begehbaren Türmen", berichtet Erhard Skupch, Geschäftsführer der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH, die mit den mobilen Türmen einen ganz neuen Weg bei der Eingangsgestaltung geht. Die neuen Wege im Goethepark orientieren sich jedoch an alten Originalplänen. Bereichert wurde der historische Park unter anderem durch ein über 200 Quadratmeter großes Wasserspiel, sodass dieser Bereich der Landesgartenschau zusammen mit üppigen Wechselflorbeeten, schönen Alleen sowie großflächigen Stauden- und Rosenbeeten und verschiedenen Themengärten wie eine Visitenkarte des traditionellen sowie des modernen Gartenbaus wirkt.

Ein Blickfang im Goethepark: Der Rosenpavillon, ein futuristisches Kunstwerk aus Stahl im historischen Teil des Parks, umgeben von Beeten des Partnergartens der Rosarium-Stadt Sangerhausen, auf denen neben Rosen demnächst auch viele Frühblüher leuchten und duften werden.

Unweit davon befindet sich die Hauptbühne, auf der unter anderem Ute Freudenberg, Chöre aus Sachsen-Anhalt, das Landespolizeiorchester, Stefanie Hertel, Karat und Max Giesinger ihre musikalischen Grüße an die Gartenschau-Besucher überbringen werden.

Besonders an die jüngeren Besucher gedacht wurde bei der Anlage einer großzügigen Spiellandschaft und einer Skateranlage im Goethepark, während das Feuerwehrdenkmal und die Ehrenfriedhöfe dort eher Orte des stillen Gedenkens sind, neben denen auch historische Grabsteine und 24 Mustergräber präsentiert werden.

Und im Schatten einer stattlichen Blutbuche können sich Gartenfreunde auf über 250 Plätzen des Restaurants "Rosenrot" erholen oder auch stärken, bevor es auf zwei verschiedenen Wegen durch Burgs Altstadt zu den anderen Ausstellungs-Arealen geht. Ob über den Promenadenring entlang der mittelalterlichen Stadtbefestigung oder direkt durch das bunte Treiben der historischen Innenstadt - alle LAGA-Bereiche lassen sich gut zu Fuß oder auch mit einer regelmäßig verkehrenden Mini-Bahn erreichen.

Vorbei am Landratsamt und dem Skyliner, der in 72 Metern Höhe einen Rundblick über Burg und die Landesgartenschau ermöglicht, gelangen Besucher durch die Einkaufspromenade bummelnd und vorbei an Fachwerkhäusern der Deichstraße zum Flickschupark mit seinem von Seerosen und einer Rhododendron-Insel geschmückten Teich. Auch dieser historische Park - 1912 angelegt und benannt nach der Sponsorin Albertine Flickschu - erhielt zur Landesgartenschau 2018 ein neues Antlitz.

Abwechslungsreiche Themengärten und eine Ausstellung der Forstwirtschaft künden dort vom Können im "grünen" Bereich, und bei den zwölf Blumenschauen in einer eigens errichteten Halle demonstrieren Gärtner und Floristen die hohe Kunst ihres Handwerks. Geblieben ist der direkte Anschluss des Flickschuparks an die Uferbereiche der Ihle, womit er auch ein Tor aus der Stadt in die Landschaft darstellt. Im hinteren Teil des Parks eröffnet ein neu geschaffener Aussichtshügel mit Wasserspielplatz interessante Perspektiven auf die Auenbereiche der Ihle.

Die Ihle, ein kleiner, etwa 30 Kilometer langer Fluss, ist die traditionelle Lebensader Burgs. Sie war Gründungsanlass der Stadt im Kreuzungspunkt des Gewässers mit einem bedeutenden mittelalterlichen Handelsweg.

Als Schutz für die Stadt, als Transportweg und Standortfaktor der gewerblichen Entwicklung spielte der Wasserlauf von jeher eine wichtige Rolle für die Stadtentwicklung. Bis in das 20. Jahrhundert hinein wurde die Ihle intensiv für Tuchmacher und Gerberei genutzt.

Für die Landesgartenschau wurde ein spezieller Ausstellungsbereich "Ihlegärten" konzipiert, der sich als etwa hektargroßes Band vom Flickschupark bis zum Weinberg schlängelt. Vor der authentischen Kulisse der Burger Altstadt können Besucher an Terrassengärten mit üppiger Staudenbepflanzung verweilen und von Sitzstufen aus auf die Fachwerkhäuser in der Umgebung blicken. In den Ihlegärten präsent sind auch die Kirchen der Stadt sowie die Partnerstädte Tira (Israel) und La Roche-sur-Yon (Frankreich).

In einigen der Parzellengärten stellen regionale Künstler abwechselnd ihre Werke vor. Ein Schuhmacher und ein Gerber als besondere Kunstobjekte weisen auf die industriellen Traditionen der Stadt hin. So begründete Conrad Tack dort 1833 eine Schuhfabrik, die mehrfach erweitert und bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs mit täglich bis zu 4.000 Paar produzierten Schuhen größtes Unternehmen dieser Art in Europa wurde.

Zu DDR-Zeiten als "Roter Stern" firmierend, kamen bis zu 14.000 Paar Damenschuhe pro Tag aus Burg, ehe 1992 dort die Produktion eingestellt wurde.

Bereits ein Jahr zuvor schloss die letzte Gerberei ihre Pforten in der Stadt, in der seit 1299 dieses Handwerk Zuhause war. Das Wasser der Ihle begünstigte die Ansiedlung von Gerbereien, von denen es zum Ende des 19. Jahrhunderts in Burg immerhin 19 gab. Im Museum Historische Gerberei sind alle Geräte und Maschinen des Technischen Denkmals noch voll funktionsfähig und veranschaulichen, wie einst aus mit Salz konservierten Rohhäuten halt- und nutzbare Leder hergestellt wurden.

Heute wird bei BURGER, einem führenden Hersteller von Knäckebrot in Europa, noch immer wie vor 90 Jahren aus besten Rohstoffen und vor allem dem vollen Korn des Roggens gebacken. Der Ernährungswissenschaftler Dr. Wilhelm Kraft, der in dieser landestypischen skandinavischen Spezialität den Wert des knusprigen Brotes für eine ausgewogene Ernährung erkannte, eröffnete 1931 in Burg die Ersten Deutschen Knäckebrotwerke. Vom Traditionsstandort aus gelangen BURGER Produkte wie Knäckebrot, Zwieback und Snacks in viele Länder der Welt.

Tradition hat auch der Weinbau in Burg, wo Reben für edle Tropfen kirchlicher Abendmahlfeiern und das tägliche Getränk der Mönche seit dem 12. Jahrhundert angebaut wurden. Der Weinberg in der Oberstadt, 1519 erstmals urkundlich erwähnt, kommt zur Landesgartenschau als "Stadtbalkon" zu neuen Ehren. Er gilt nachweislich als einer der ältesten Plätze Burgs. In seinem Inneren gibt es noch immer gewölbeartige Eiskeller. Zur Landesgartenschau 2018 wird der Burger Weinberg durch 350 Weinreben wiederbelebt, umrahmt von Obstbäumen, fruchttragenden Gehölzen, Staudenbeeten mit Kräutern und essbaren Blüten.

Auch elf Partnerstädte aus SachsenAnhalt präsentieren sich in diesem Bereich mit attraktiven Gärten, und eine kleine Landschaft aus Kakteen und Sukkulenten mitsamt Western-Miniatureisenbahn bringt einen Hauch von "Wild West" in dieses LAGA-Areal, wo die Uferpromenade der Ihle durch üppige Staudenbepflanzungen und ein buntes Band an Wechselflor begleitet wird.

Der 1902 auf der Anhöhe errichtete Wasserturm - er liegt außerhalb des Gartenschaugeländes auf dem Weg vom Weinberg in die Ihlegärten - gilt als Wahrzeichen der Stadt bei Magdeburg. Mit seinen 46 Metern ist er aber beinahe winzig gegenüber Türmen, die Burg vor einigen Jahrzehnten über Staatsgrenzen hinaus bekanntmachten: vom Sender Burg mit seinen Riesenantennen wurden Radioprogramme nicht nur für Hörer in der DDR, sondern mit dem Deutschen Freiheitssender und dem Deutschen Soldatensender auch Propagandasender in die Bundesrepublik ausgestrahlt. Einer der dortigen Masten gehört mit 324 Metern Höhe zu den sieben höchsten Bauwerken Deutschlands und ist noch immer das höchste in Sachsen-Anhalt.

Doch zurück zum Weinberg mit Wasserturm, von wo es auf kurzem Weg zurück zum Ausgangspunkt eines Bummels durch Sachsen-Anhalts "... von Gärten umarmte" Landesgartenschau 2018 geht, deren Parkanlagen seit dem vergangenen Jahr Teil von Sachsen-Anhalts "Gartenträumen" sind.

In Burg, das 2009 von der Bundesregierung für den Einsatz für die Grundwerte der Demokratie als "Ort der Vielfalt" geehrt wurde, gibt es darüber hinaus vieles touristisch und historisch Sehens- sowie Wissenswertes. Theodor Fontane schrieb in Burg während seines pharmazeutischen Praktikums seine ersten Gedichte und der Stadt als "Geist des Roland, der hier an dem Rathaus stand" ins Stammbuch: "Da gefiel's dem hohen Rathe, Schneidern, Thuch- und Handschuhmacher, mit dem wankelmüth'gen Hause auch den Roland zu verschachern." Die deftig satirischen Verse des Apothekenhelfers und Schriftstellers haben, so nimmt man an, Überbleibsel des Burger Rolands gerettet.

Eine nach alten Vorbildern neugestaltete zwölf Tonnen schwere und 5,60 Meter hohe Figur steht seit 1999 auf dem Rolandplatz, auf dem die Burger seither an jedem zweiten Wochenende im September ihr Rolandfest feiern. Eine Erinnerungsstätte hat die Stadt ihrem berühmten Sohn Carl von Clausewitz gewidmet, dessen Lehren vom Krieg in fast allen Militärhochschulen weltweit gelehrt werden. Den Namen der ebenfalls in Burg geborenen Schriftstellerin Brigitte Reimann tragen die Stadtbibliothek sowie eine Grundschule. Zahlreiche Kirchen, Mauerreste und Tortürme sind weitere Zeugen der großen Vergangenheit dieser Stadt.

Gudrun Oelze
www.laga-burg-2018.de

*

IM BLICKPUNKT

"Den Mangel beenden"

Das Anliegen der Volksinitiative "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!" wurde im Januar in der Zweiten Beratung abschließend behandelt. Der Landtag reagierte hier auf die in der Volksinitiative gestellten Forderungen.


Mehr als 77.000 Menschen hatten mit ihrem gültigen Listeneintrag die Volksinitiative unterstützt. Sie hatte Anfang Mai 2017 mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen und diese im September 2017 an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch übergeben.

Die Mitstreiter forderten eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern. Unter anderem sollten demnach 1000 zusätzliche Lehrer/innen und 400 pädagogische Mitarbeiter/innen eingestellt sowie alle neuausgebildeten Lehrer in Sachsen-Anhalt gehalten werden.

Die Forderungen der Volksinitiative waren bereits im Oktober 2017 Thema im Plenum. Hier hatte eine der Vertrauenspersonen die Möglichkeit erhalten, vor den Abgeordneten zu sprechen. Das Papier war nach der Debatte in den Ausschuss für Petitionen, in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.

In Abstimmung zwischen den Ausschüssen war eine Beschlussempfehlung erarbeitet worden, die nun in der Januar-Sitzungsperiode des Landtags abschließend behandelt und anschließend von der Mehrheit der Abgeordneten positiv beschieden wurde.

Umzusetzen gilt es nun ein Zehn-Punkte-Programm für mehr Bildung im Land: Darin heißt es unter anderem, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Unterrichtsversorgung von 103 Prozent eingehalten und entsprechend viel Lehrpersonal eingestellt werden soll. Das angepeilte Stellenziel von 14.500 sogenannten Vollzeitäquivalenzen solle bei Bedarf nicht nur angepasst werden, es kann auch, wenn nötig, bereits im Haushaltsjahr 2019 erreicht werden. Zudem wird die Landesregierung gebeten, freiwerdende Stellen unverzüglich und flexibel auszuschreiben und sicherzustellen, dass auch in ländlichen Gebieten eine gute Unterrichtsversorgung gewährleistet wird. Reagiert soll damit auch auf Ausfälle durch Langzeiterkrankungen oder Elternzeiten werden können.

Bei der Fortschreibung des "Konzepts zur Weiterentwicklung der Förderschulen und des gemeinsamen Unterrichts" sollen die nötigen Förderschullehrer/innen-Bedarfe bis 2025 ermittelt und besetzt werden. "Für diese Bedarfe sind die entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen", heißt es weiter.

Überdies begrüßt der Landtag den "Seiteneinstieg in den Schuldienst und zum Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst", um auf etwas unorthodoxem Wege zu zusätzlichen Lehrkräften zu gelangen. Die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für den Lehrerberuf ist allerdings Bedingung.

Die beiden Universitäten in Sachsen-Anhalt sollen laut Beschluss "die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die erforderlichen Ausbildungskapazitäten geschaffen werden". Dies soll auch die Aus- und Weiterbildung der Seiten- und Quereinsteiger beinhalten. Statt der geforderten 400 sollen im Rahmen des nächsten Haushalts 300 zusätzliche pädagogische Mitarbeiter/innen neu eingestellt werden. Darüber hinaus sollen alle im laufenden Doppelhaushalt freigewordenen beziehungsweise freiwerdenden Stellen für pädagogische Mitarbeiter/innen wiederbesetzt werden.

Zum Abschluss der Beratungen um die Forderungen der Volksinitiative hatten eine Vertrauensperson, aber auch der Bildungsminister und die Vertreter/innen der Fraktionen die Möglichkeit, zu den Forderungen und den geplanten Umsetzungen Stellung zu beziehen.

Vertrauensperson Thomas Jäger forderte von den Abgeordneten, parteiliche Zwänge bei den Entscheidungen außen vor zu lassen, denn es herrsche ein Ausnahmezustand im Bildungssektor: "Es herrscht fehlende Bildungsqualität durch mangelnde Bildungsquantität." Der Landtag solle endlich eine Bildungswende einleiten und mit seiner Entscheidung einem Volksbegehren zuvorkommen.

"Wir stehen in Sachsen-Anhalt vor großen Problemen in der Bildungspolitik", räumte Bildungsminister Marco Tullner (CDU) ein. Mit der neuen Legislaturperiode sei allerdings schon eine Trendwende eingeleitet worden. Die Fachbedarfe und Einstellungsperspektiven seien geklärt, die Grundlagen für eine personal- und sachgerechte Ausstattung seien geschaffen.

Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) sagte, man sei mit dem Beschluss nun ein gutes Stück vorangekommen, auch wenn er zunächst nur ein Zwischenschritt sein könne. "Die Herausforderungen sind so groß, dass wir ein Umsteuern in der Bildungspolitik brauchen", erklärte Kolb-Janssen.

Durch die Forderungen der Volksinitiative würden nur Symptome kuriert, die Lösungsansätze seien nicht tauglich, erklärte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD). "Das Bildungswesen ist im Auflösen begriffen, weil sich die Grundlagen der Gesellschaft in Auflösung befinden", so Tillschneider.

Die Beschlussempfehlung sei vor dem Rahmen einer sinnvollen Haushaltsführung gefasst worden, sagte Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Lehrermarkt sei derzeit sehr begrenzt, dennoch: "Es hat sich etwas bewegt!"

Das Parlament habe sich umfänglich mit den Anliegen der Volksinitiative in verschiedenen Ausschüssen beschäftigt, um eine verantwortungsvolle und realistische Beschlussempfehlung vorlegen zu können, sagte Angela Gorr (CDU). Sie erwarte vom Bildungsminister eine klare Perspektive hinsichtlich des gemeinsamen Unterrichts zwischen Regel- und Förderschulen.

"Wir brauchen endlich ein Bekenntnis zum Bedarf für den Unterricht - von den Kindern aus gedacht. Alles andere müssen wir von da aus justieren", forderte Thomas Lippmann (DIE LINKE). In der Beschlussempfehlung steckten noch zu viele "Lehrformeln und ungedeckte Schecks". Zumindest sei aber ein Anfang versucht worden, "wir hoffen, dass es nicht schon das Ende ist".

Im Anschluss an die Debatte wurde über die verschiedenen Drucksachen abgestimmt. Die Fraktion DIE LINKE hatte einen Änderungsantrag mit zusätzlichen Forderungen eingebracht, der allerdings keine Mehrheit finden konnte. Ein Alternativantrag der mit eigenen Vorstellungen zum Thema wurde gegenstandslos, nachdem der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gefolgt worden war.

Dr. Stefan Müller

*

RÜCKBLICK

"Jeden Tag für die Menschenrechte eintreten"

Anlässlich der gemeinsamen Gedenkveranstaltung des Landtags und der Landesregierung für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2018 kamen Vertreter aus Politik und Gesellschaft im Magdeburger Plenarsaal zusammen.


Bevor der frühere Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert für seine Gedenkrede ans Rednerpult trat, waren bereits Blumen und Kränze am KZ-Mahnmal "Magda" in Magdeburg-Rothensee niedergelegt worden. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hatten hier Worte des Gedenkens gesprochen. Im Plenarsaal wiederum wandten sich Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch und Schülerinnen der Berufsbildenden Schulen "Eike von Repgow" (Magdeburg) an die Anwesenden. Die Gedenkveranstaltung wurde musikalisch von der Magdeburger Gruppe "Foyal" umrahmt.

Nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz seien die Ausmaße des Völkermords offenbar geworden, erinnerte Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch. Die Jugend von heute kenne den Nationalsozialismus nur aus Filmen und Büchern. Daher müsse man die Geschichte greifbar halten, indem die Zeitzeugen über sie erzählen. "Für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte müssen wir jeden Tag eintreten."

"Dieses Unrechts zu gedenken, schulden wir den Opfern."
Bundestagspräsident a. D. Norbert Lammert

Es handele sich beim Holocaustgedenktag nicht "um noch einen Gedenktag" in der Abfolge der verschiedenen Gedenktage in Deutschland, "es ist sozusagen der erste von ihnen", sagte Norbert Lammert. Für die Schrecken jener Jahre seien die Nachgeborenen nicht verantwortlich, für den Umgang mit der Vergangenheit aber schon, machte Lammert klar. "Heute leben wir in Deutschland in einer Demokratie, aber sie erhält sich nicht von allein, sondern muss täglich gestaltet und verwaltet werden", betonte Lammert.

Der Antisemitismus sei weder ein rhetorisches noch mentales, sondern ein handfestes Problem - auch in unserer Gesellschaft. Durchschnittlich zwei Mal pro Tag gebe es in Deutschland antisemitische oder antiisraelische Zwischenfälle. Die Zahl der ausländischen Täter stelle dabei nur eine sehr kleine Größe dar. Klar sei: "Wir nehmen diese Gewalt nicht hin und werden sie mit allen rechtlichen Mitteln verfolgen."

Das Grundgesetz sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar sei, so Lammert: "Aber die Würde des Menschen ist antastbar - nirgends sonst ist dies so bewiesen worden wie in Deutschland. Dieses Unrechts zu gedenken, schulden wir den Opfern."

Die Magdeburger Berufsschülerinnen berichteten anschließend von ihrem "Stolperstein"-Projekt und ihrem Engagement für das Erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus. "Sorgen um unser Leben, unsere Existenz oder unsere Zukunft müssen wir uns nicht machen. Schnell vergessen wir, was die Millionen von Verfolgten des Nationalsozialismus, aber auch viele unserer Großeltern erleiden mussten. Tagtäglich bangten sie um ihr Leben", erinnerte Lea Adam. "Die Auszubildenden unserer Berufsschule sowie die Lehrer und Lehrerinnen finden es sehr wichtig, dass die Erinnerungen nicht verblassen", betonte Alina Mertsching. "Und dass das Leben und Leiden der verfolgten und ermordeten Menschen durch die Nazis durch vielfältige Formen nicht in Vergessenheit geraten."

Julia Uschmann und Janine Frank erinnerten indes an die Magdeburger jüdischen Familien Jankelowitz, Blumenthal und Reinhold, die allesamt Opfer des Holocausts wurden. Ihrer wurde später stellvertretend für alle Opfer an den Stolpersteinen gedacht. Im Anschluss an die Gedenkveranstaltung eröffnete der Fotograf Stefan Hanke seine eindrucksvolle Ausstellung "KZ überlebt".

Dr. Stefan Müller

*

WEITBLICK

Wertvoller Beitrag zur Identitätsbildung

Der Titel dieses Sammelbandes veranschaulicht die Bedeutung der durch den Wiener Kongress im Jahre 1815 getroffenen Vereinbarungen für die territoriale Entwicklung Mitteldeutschlands. Für die heutigen Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die 1815 beschlossene territoriale Neuordnung bis heute prägend.

Das 200. Jubiläum dieses europäischen Großereignisses war der Anlass für die Historische Kommission Sachsen-Anhalts, deren landesgeschichtliche Bedeutung im Rahmen einer Tagung aus verschiedenen Blickwinkeln umfassend zu betrachten. Das thematische Spektrum der Beiträge ist außerordentlich vielfältig und umfasst die Vorgeschichte des Kongresses, die Interessen und Positionen der beteiligten Mächte in den Verhandlungen sowie die verschiedensten Aspekte der Neuordnung der mitteldeutschen Region. Besonders interessant erscheinen auch die betrachteten Bereiche von Wirtschafts- und Militär- sowie von Religions- und Bildungsgeschichte. Der Band ist eine in ihrer Breite beeindruckende und auch für den nicht einschlägig informierten Leser verständliche Gesamtschau Mitteldeutschlands zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ein wertvoller Beitrag zur Identitätsbildung und Selbstvergewisserung Sachsen-Anhalts.

Ulrike Höroldt, Sven Pabstmann (Hrsg.): 1815: Europäische Friedensordnung - Mitteldeutsche Neuordnung, Quellen und Forschungen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, Band 13, Mitteldeutscher Verlag: Halle (Saale), 2017.



Eine hochaktuelle und wichtige Diskussion

Manfred Güllner zählt seit vier Jahrzehnten zu den namhaftesten Wahlforschern in Deutschland. Seine Grundthese erregt Aufsehen: Den Niedergang der großen Volksparteien CDU/CSU und SPD verortet er lange vor dem Aufstieg der AfD. Die Bildung und Etablierung der "Grünen" als eigenständige politische Kraft zu Beginn der 1980er Jahre sieht Güllner bereits als Symptom für den allmählichen Abstieg der großen politischen Lager. Als Beleg für seine These legt der Autor neben der Analyse der Wahlergebnisse seit 1945 vor allem die Ergebnisse von Direktbefragungen der Wählerinnen und Wähler vor.

Er kommt zu dem Schluss, dass die ehemals großen Volksparteien schrittweise Vertrauen einbüßten und in der Folge massive Mobilisierungsprobleme bei Bundestags- und Landtagswahlen zu verzeichnen waren, sowohl was die Mitglieder als auch was die traditionellen Anhänger betrifft. Inhaltlich fordert der Autor dazu auf, wieder die verbindenden Interessen der Mehrheitsgesellschaft in den Mittelpunkt der Politik zu stellen, statt dem Zeitgeist hinterherzulaufen oder die lautstark artikulierten Forderungen von Minderheiten übermäßig zu berücksichtigen. Die Studie erschien vor der Bundestagswahl 2017, ist jedoch angesichts der Ergebnisse und ihrer Folgewirkungen für Union und SPD ein hochaktueller und wichtiger Diskussionsbeitrag.

Manfred Güllner: Der vergessene Wähler, Vom Aufstieg und Fall der Volksparteien, Tectum: Baden-Baden, 2017.



Erinnerungen im "versunkenen Zweiland"

Die Mauer stand über 28 Jahre sinnbildlich für die deutsche Teilung. Auf der anderen Seite gab es zahlreiche deutsch-deutsche Berührungspunkte, deren Bedeutung in der damaligen Zeit insbesondere für die nachwachsenden Generationen erläutert wird. Diese Erinnerungsorte im heute "versunkenen Zweiland" reichen vom Postzollamt Falkenberg (Kontrolle von Westpaketen) über das geteilte Dorf Mödlareuth (Grenzverlauf Bayern-Thüringen) bis zum Auffanglager Molkenberg für Übersiedler aus dem Westen. Es sind insbesondere diese weitgehend unbekannten, zum Teil skurrilen Orte, die für Zeitgenossen und jüngere Menschen eindrucksvoll aufzeigen, was die Teilung des Landes nach dem zweiten Weltkrieg für die Menschen in Ost und West ganz konkret bedeutete. Der Band wird durch ein Fotoessay und ein ergänzendes Glossar zu Begrifflichkeiten der deutschen Teilung sinnvoll ergänzt.

Ingolf Kern, Stefan Locke: Geteilte Geschichte: 25 deutschdeutsche Orte und was aus ihnen wurde, Sonderausgabe für die Landeszentralen für politische Bildung: Berlin, 2015.


Einblicke über die Rechtsprechung hinaus

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des höchsten deutschen Gerichts begleiten die Verfahren von ihrem Beginn bis zur Veröffentlichung der Entscheidungen intensiv mit. Sie erhalten so grundlegende Einblicke in Arbeitsweise und Entscheidungsgrundlagen der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts. Die von ihnen verfassten Beiträge gehen oftmals weit über die Darstellung von "Rechtsprechungslinien" hinaus, sie spüren auch etwaig vorhandenen Brüchen und Widersprüchen nach. Da sich eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einer Beteiligung bereitgefunden hat, entsteht ein breites Spektrum an Themen des Verfassungsrechts.

Aus parlamentsrechtlicher Sicht sind als besonders interessant die unter dem Abschnitt "Staatsorganisation" zusammengefassten Beiträge etwa zur verfassungsrechtlichen Stellung des Parlaments, zu einem verfassungsrechtlich gestützten Leitbild von Abgeordneten oder Entscheidungen zu parlamentarischen Minderheits- und Oppositionsrechten zu werten. Die vorliegenden Bände sind zwischen 2009 und 2017 erschienen.

Fabian Scheffczyk, Kathleen Wolter (Hrsg.): Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bände 1-4, de Gruyter: Berlin, 2009-2017.

*

Die Landtagsbibliothek ...

­... ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek, die auch für Bürgerinnen und Bürger nutzbar ist. Die Sammelschwerpunkte umfassen die Bereiche Recht, Politik, Parlamentarismus, Sozialwissenschaften, Geschichte und Landeskunde.

Neben dem umfangreichen Literatur- und Zeitschriftenbestand stehen komfortable Arbeitsmöglichkeiten im Lesesaal zur Verfügung.

Öffnungszeiten (nicht an Feiertagen)
Mo. bis Do., 8-16.30 Uhr, Fr. 8-15 Uhr

Kontakt
Telefon: 0391 560 1135
E-Mail: bibliothek@lt.sachsen-anhalt.de

*

EINBLICK

Landtag virtuell erkunden

Der Landtag von Sachsen-Anhalt gewährt ab sofort dreidimensionale Einblicke in seine Wirkungsstätte. Durch den virtuellen Rundgang kann dem Landesparlament zuhause oder unterwegs ein informativer Besuch abgestattet werden.


Virtuelle Rundgänge durch Parlamente sind mittlerweile nichts Neues. Man kennt sie produziert in Filmen, Fotogalerien und Textsammlungen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bietet ab sofort aber den virtuellen Rundgang 2.0 an!

Frischproduzierte 360-Grad-Panoramafotografien mit integrierten, einzeln anzusteuernden Hinweistexten und Detailfotos ermöglichen einen Einblick in den Gebäudekomplex am Magdeburger Domplatz, als wäre man live vor Ort und würde sich umschauen. Die Panoramen ermöglichen dem Betrachter, sich interaktiv durch das Gebäude zu bewegen und individuell umzusehen.

Um den virtuellen Besuch für alle Menschen zu einem kleinen informativen und unterhaltsamen Erlebnis zu machen, können die Texte ein- und ausgeblendet, im Sinne eines Museumsguides aber auch angehört werden. Die entsprechenden Symbole verweisen auf die sich dahinter verbergenden Angebote. Hier finden sich zum Beispiel Sprecher- und Lautsprecher- sowie Textsymbole.

Gestartet wird im Landtag (die Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt unterbreitet ein ähnliches Angebot) mit einem "Basisrundgang". Gezeigt werden Räumlichkeiten, die besonders im Fokus der Besucher stehen. Zuvorderst seien da der Plenarsaal und diverse Sitzungsräume genannt. Darüber hinaus kann auch ein Blick in ansonsten verschlossene Räume geworfen werden, so beispielsweise in das Amtszimmer der Landtagspräsidentin und in den Raum der Landespressekonferenz.

Los geht der Rundgang am Eingang am Domplatz. In der Navigation sind allerdings auch alle Stationen einzeln anwählbar. Die Nutzung des Angebots ist selbstverständlich kostenfrei und kann zu jeder Tages- und Nachtzeit in Anspruch genommen werden - Öffnungszeiten ade!

Den virtuellen Rundgang finden Sie auf unserer Internetseite www.landtag.sachsen-anhalt.de: Folgen Sie in der Hauptnavigation dem Eintrag "Landtag", dort wartet er unter "Gebäude & Verwaltung" auf Ihren Besuch.

Dr. Stefan Müller


Bildunterschrift der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildung der Originalpublikation:

Der virtuelle Rundgang bietet unter anderem einen Blick in das Amtszimmer von Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch und in den Plenarsaal.

*

AUSSTELLUNGEN IM LANDTAG
VON APRIL BIS JUNI 2018

33 STORYS - EINE SPITZENMEDIZIN
TERMIN: VOM 4. BIS 25. APRIL 2018

Mit elf Monaten hörte die kleine Emmi das erste Mal die Stimme ihrer Mutter. Bernd kann nach 15 Jahren völliger Dunkelheit wieder das Licht sehen. Fynn wog bei seiner Geburt nur 350 Gramm. 33 Geschichten direkt aus den 33 deutschen Universitätsklinika. Die Geschichten bewegen, weil diese Patientinnen und Patienten einen ganz privaten Einblick in ihr Leben gestatten. Gleichzeitig verdeutlichen diese Einzelschicksale, wie wichtig die Hochschulmedizin für das deutsche Gesundheitssystem ist. In einer Rollup-Ausstellung erzählen Patienten auf 33 lebensgroßen Fotoaufstellern ihre großen und kleinen Geschichten.


DAS STALAG XI A ALTENGRABOW 1939-1945

TERMIN: VOM 7. BIS 25. MAI 2018

Die Wanderausstellung setzt sich auf zehn Tafeln mit zentralen Fragestellungen des Kriegsgefangeneneinsatzes zwischen 1939 und 1945 in unserer Region auseinander. Hierbei liegt der Fokus der Darstellung sowohl auf der organisatorischen Planung seitens des Gewahrsamstaates als auch der Wahrnehmung der Kriegsgefangenschaft durch die unterschiedlichen Nationenangehörigen der sogenannten Feindmächte. Ziel ist es, das Thema im Kontext des neuen Fachlehrplans im Unterrichtsfach Geschichte in Sachsen-Anhalt nutzbar zu machen.


64. EUROPÄISCHER WETTBEWERB

TERMIN: VOM 28. MAI BIS 15. JUNI 2018

Der 64. Europäische Wettbewerb schickte Schülerinnen und Schüler auf Spurensuche in Europas reichen Kulturschatz und ermutigte sie, die kulturelle Vielfalt Europas selbstständig zu erforschen. In 13 altersgerechten Aufgabenstellungen sind Jugendliche aller Jahrgänge und Schulformen aufgefordert worden, sich unter dem Motto IN VIELFALT GEEINT - EUROPA ZWISCHEN TRADITION UND MODERNE im digitalen Zeitalter mit kulturellen Einflüssen durch alle Zeiten hindurch zu befassen. Neben den Siegerarbeiten werden zugleich die preisgekrönten Arbeiten des 7. Schülerkunstwettbewerbs Sachsen-Anhalts gezeigt.


"VOLL DER OSTEN" - UNBEKANNTE FOTOGRAFIEN AUS DER DDR

TERMIN: VOM 18. BIS 29. JUNI 2018

Es ist der entscheidende Moment, der aus einer alltäglichen Situation ein Foto werden lässt. Getreu diesem Motto hat Harald Hauswald als Fotograf das Leben in der DDR mit seiner Kamera begleitet und solche Momente festgehalten. Seine Fotografien, größtenteils in den 80er Jahren entstanden, erzählen von der trist-grauen Normalität des Lebens in der DDR. Das Besondere dabei ist der feine Humor, der in den Bildern mitschwingt. Hauswald klagt nicht an, und er wertet nicht ab. Die Ausstellung "Voll der Osten" zeigt eine Auswahl aus über 2.500 Aufnahmen.

*

TAG FÜR TAG
DER SCHÜLERKALENDER 2018/19

Der kostenfreie Schülerkalender 2018/2019 steckt in den Startlöchern und freut sich wieder auf viele Interessenten. Er kombiniert das klassische Hausaufgabenheft mit einem professionellen Timer - der optimale Begleiter in Schule und Freizeit.

Bestellungen (auch als Klassensatz) bitte per E-Mail an:
landtag@lt.sachsen-anhalt.de

*

IMPRESSUM

Herausgeber: Die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt

Auflage und Erscheinen: 10.000 Exemplare, vierteljährlich

Redaktion/Bestelladresse: Landtag von Sachsen-Anhalt
Referat Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
Besucherdienst und Protokoll
Domplatz 6-9, 39104 Magdeburg
Fon: 0391 / 560 0
Fax: 0391 / 560 1123
www.landtag.sachsen-anhalt.de
landtag@lt.sachsen-anhalt.de

Redaktion: Ursula Lüdkemeier (Ltg.),
Stefanie Böhme, Ulrich Grimm, Dr. Stefan Müller,
Gudrun Oelze, Michael Rahmfeld, Wolfgang Schulz

Fotos & Grafiken:
Titelseite: Landesgartenschau Burg 2018 GmbH; Stadt Burg
Seite 2: Landtag Sachsen-Anhalt
Seite 3: fotolia.com; Felix Zahn/Bundespresseamt; Dr. Stefan Müller
Seite 4: Foto Klapper Magdeburg; Rayk Weber
Seite 6: contrastwerkstatt/fotolia.com
Seite 7: Ingo Bartussek/fotolia.com
Seite 8: Andalucia/stock.adobe.com
Seite 9: Wolfgang Schulz
Seite 10: fotolia.com
Seite 11: Gabi Eder/pixelio.de; Sabine Koriath/pixelio.de; fotolia.com; birgitH/pixelio.de
Seite 12: M_H.DE/wikipedia.de
Seite 13: Petra Meier
Seite 14-15: Felix Zahn/Bundespresseamt
Seite 16-19: Landesgartenschau Burg 2018 GmbH; Stadt Burg
Seite 20: Stefanie Böhme
Seite 21: bildung-in-not.de
Seite 22-23: Dr. Stefan Müller
Seite 24-25: Mitteldeutscher Verlag; Tectum; LpB Berlin; de Gruyter
Seite 26: erlebnisland.de
Seite 27: Elke Lindner; Fotoalbum Jacobshagen; Ministerium für Bildung; Harald Hauswald
Seite 28: Ideengut OHG Halberstadt

Satz & Gestaltung: Ideengut OHG | www.ideengut.info

Druck: Harzdruckerei GmbH | www.harzdruck.de

Redaktionsschluss 13. März 2018.
Dieses Magazin dient der Öffentlichkeitsarbeit des Landtags von Sachsen-Anhalt. Es wird kostenfrei verteilt. Es darf weder von Wahlbewerbern noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.

*

Quelle:
ZwischenRuf 1/2018
Das Magazin des Landtages von Sachsen-Anhalt
Herausgeber: Die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt
Redaktion/Bestelladresse:
Landtag von Sachsen-Anhalt
Ref. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
Besucherdienst und Protokoll
Domplatz 6-9, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 / 560 0; Fax: 0391 / 560 1123
E-Mail: landtag@lt.sachsen-anhalt.de
Internet: www.landtag.sachsen-anhalt.de
 
Der ZwischenRuf erscheint vierteljährlich.
Das Magazin dient der Öffentlichkeitsarbeit
des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Es wird kostenfrei verteilt.


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang