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RHEINLAND-PFALZ/4863: Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 18.07.2018

Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform

Haller: "Schlussstrich unter Beitragsdebatte ziehen"


Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Martin Haller:

"Fünf Jahre nach der Umstellung des Rundfunkbeitragssystems von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag hat das Bundesverfassungsgericht heute die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags und die Rechtmäßigkeit seiner Erhebung im Grundsatz bestätigt. Ein starker, pluralistischer öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist ein unverzichtbarer Garant für unabhängige, qualitativ hochwertige und vielfältige Informationen. Für die freie Meinungsbildung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine funktionsfähige Demokratie ist er unerlässlich. Dem haben die Karlsruher Richter in ihrem Urteil Rechnung getragen."

Haller betont: "Die Entfaltungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen seiner im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Entwicklungsgarantie müssen dauerhaft auf einer sicheren finanziellen Grundlage stehen. Als geräteunabhängige Form der Beitragserhebung trägt der Rundfunkbeitrag zur Beitragsstabilität bei und sichert die langfristige und auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Vollprogramms auch in der Zukunft. Das Karlsruher Urteil sollte nun zum Anlass genommen werden, einen Schlussstrich unter die Beitragsdebatte zu ziehen und den Fokus auf die dringend notwendige Strukturoptimierung und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu richten."

"Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag nicht mehr nach Empfangsgerät, sondern pro Haushalt erhoben. Die Karlsruher Richter haben dieses Modell der ortsbezogenen Beitragserhebung nun in weiten Teilen bestätigt. Die Knüpfung des Rundfunkbeitrags an den primären Ort der Rundfunknutzung ist demnach sachgerecht und angemessen. Nachbesserungsbedarf sehen die Karlsruher Richtern mit Blick auf Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die über mehr als einen Wohnsitz verfügen. Benachteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern mit einer Zweitwohnung werden durch das Urteil nun beseitigt. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sollte das Urteil nun rasch umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern für die Umsetzung des Urteils eine Frist bis Juni 2020 gesetzt. Die Landesgesetzgeber sollten nun umgehend eine Neuregelung erarbeiten", so Haller.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2018
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2018

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