Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


RHEINLAND-PFALZ/4699: "Erinnerung an Holocaust ist Teil der deutschen Identität" (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 27. Januar 2018

"Erinnerung an Holocaust ist Teil der deutschen Identität"

Landtag erinnert in Koblenz an Opfer des Nationalsozialismus


Der Landtag Rheinland-Pfalz ist zurückgekehrt. Zurückgekehrt an den Ort, an welchem die parlamentarische Demokratie im Land vor knapp 72 Jahren ihren Anfang nahm. Zurückgekehrt für einen Tag, um zu erinnern an eine Zeit, in welcher die Demokratie und der Rechtsstaat ihr vorläufiges Ende fanden. In Koblenz gedachten an diesem Samstag im Neuen Justizzentrum Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Ehrengäste in einer auswärtigen Plenarsitzung am Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz den Opfern des Nationalsozialismus. In bewegenden Reden gingen Landtagspräsident Hendrik Hering, der stellvertretende Ministerpräsident Volker Wissing, der Ministerpräsidentin Malu Dreyer vertrat, und Professor Michael Stolleis, ehemaliger Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte und Professor an der Uni Frankfurt, auf das Leben, die Schicksale und das System des Terrors während der Naziherrschaft im Dritten Reich ein. In diesem Jahr stellte der Landtag die Opfer der NS-Justiz in den Mittelpunkt des Gedenkens. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung durch den Jugendkammerchor der Singschule Koblenz.


Recht und Wille des Führers waren eins

Kein Bereich in der Gesellschaft sei von den Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes verschont geblieben, so auch die Justiz nicht, "die eigentlich dafür einstehen sollte, die Menschen vor Willkür und Unrecht zu schützen", sagte Landtagspräsident Hendrik Hering. Wer seine Augen nicht willentlich geschlossen hielt, habe gesehen, wie jüdische Nachbarn gedemütigt, gequält und deportiert wurden. "Eine der verfolgten Familien hatte ihr Haus hier an diesem Ort, wo sich heute der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz befindet". Schon zu Beginn der NS-Herrschaft seien Sondergerichte als Mittel des Terrors eingesetzt worden. Opfer des Regimes seien so viele gewesen: Juden, Sinti und Roma, politisch Andersdenkende, psychisch kranke und behinderte Menschen, Homosexuelle, die Menschen in den besetzten Gebieten und so viele mehr. "Recht und der Wille des Führers wurden in eins gesetzt", erläuterte Hendrik Hering, womit die Gewaltenteilung aufgehoben wurde. Zudem seien viele Gesetze nicht von den Nazis geändert, sondern nur gemäß der Nazi-Ideologie ausgelegt worden. Das Grundgesetz habe jedoch Lehren aus dieser Zeit gezogen. "Das zentrale Rechtsprinzip, das unserer Verfassung zu Grunde liegt, ist die Menschenwürde", betonte der Landtagspräsident. Verfassung und staatliche Institutionen allein könnten den Rechtsstaat jedoch nicht wirkungsvoll gegen Angriffe verteidigen. "Rechtsstaat und Justiz benötigen das Vertrauen der Bürger", so Hendrik Hering.


Erinnerungskultur als Errungenschaft

Die Erinnerungskultur sei heute eine Errungenschaft unseres Landes, denn sie habe entscheidend zum Erfolg der Demokratie in Deutschland beigetragen. "Die Erinnerung an den Holocaust ist Teil der deutschen Identität", hob der Landtagspräsident heraus. Die Aufarbeitung der Verbrechen der NS-Zeit lehre, die Demokratie nicht als etwas Selbstverständliches zu betrachten sowie die Rechte und Würde jedes Menschen zu achten.

Der Landtagspräsident dankte allen, die sich in den vergangenen siebzig Jahren, in welcher Funktion und Form auch immer, für das Gedenken an die Opfer eingesetzt haben.


Das Unrecht im "Mäntelchen von Recht und Ordnung"

Professor Michael Stolleis hatte seine Ansprache unter den Titel "Die Zerbrechlichkeit des Rechtsstaats" gestellt. Er erinnerte an die Aktualität des Themas angesichts sich häufender Fälle, in denen autokratische Regierungen versuchten, sich die Justiz gefügig zu machen wie beispielsweise in Polen, Ungarn oder der Türkei. Er sieht den Rechtsstaat weltweit bedroht. Wie zerbrechlich dieser ist, zeigte er detailliert am Beispiel des Dritten Reiches. Bereits sechs Jahre nach der Machtergreifung seien Verfassung und Rechtsstaat zerstört worden. Dem Unrecht sei das "Mäntelchen von Recht und Ordnung" umgehängt worden, um die Fassade des Rechtsstaats zu erhalten. Ab den Pogromen vom 8./9. November 1938 habe sich das Regime kaum mehr vor offenen Rechtsbrüchen gescheut. Bis 1945 existierte laut Stolleis dann ein "Doppelstaat": Terrorherrschaft und "ordentliche" Gerichtsbarkeit nebeneinander. Schrittweise seien aus gesetzestreuen Juristen die "furchtbaren Juristen" geworden, wie der Titel eines justizhistorischen Standardwerks lautete. Aus diesen Lehren und auf die Gegenwart bezogen mahnte Stolleis: "Versagen die Sicherungen des Rechtsstaats, dann werden nicht nur Schleusen geöffnet für die verbrecherischen Energien eines Diktators oder seiner Clique, sondern auch für die niedrigen Instinkte der Basis". Der Rechtsstaat sei ein zerbrechliches, immer neu zu schaffendes Gut und Bestandteil der europäischen Grundüberzeugungen. Europa werde zusammengehalten durch die Sicherung von Freiheit, Gleichheit, den Garantien von Grundrechten, die vor unabhängigen Gerichten Bestand haben sowie das Versprechen einer demokratisch legitimierten Gesetzgebung, an das man sich halten könne.


Wissing: Haut der Zivilisation ist dünn

Der stellvertretende Ministerpräsident Volker Wissing betonte, dass man die tyrannisch-bürokratische Ordnung und den Terror der Nazis erst dann in seinem ganzen Ausmaß begreife, wenn man auf diejenigen schaue, die von den Auswirkungen der unzähligen Gesetze, Verordnungen und Schikanen betroffen waren. "Indem wir erinnern, sprechen wir den Opfern die Würde wieder zu, die ihnen durch systematische Entrechtung abgesprochen wurde", sagte Wissing. Er mahnte, dass die Haut der Zivilisation dünn sei. Auch ein demokratischer Rechtsstaat könne pervertiert werden. Wenn die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus lebendig bleiben soll, so müsse es gelingen, sie zu einer Erinnerung für die Zukunft zu machen. "Zu einer Erinnerung um der Zukunft willen gehört, allen Formen von Hass und Vorurteilen den Nährboden zu entziehen", so Wissing.


Hintergrund:

Seit nunmehr genau zwei Jahrzehnten erinnert der rheinland-pfälzische Landtag am 27. Januar an die Opfer des Nationalsozialismus. Die erste Sondersitzung des Landtags fand 1998 in der damals neu eingerichteten "Gedenkstätte ehemaliges KZ Osthofen" statt. Damit gehört der Landtag Rheinland-Pfalz zu den ersten Landesparlamenten in Deutschland, welche die Anregung des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog von 1996 aufgriffen und den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz als Gedenktag begehen.

Jedes Jahr stellt der Landtag ein anderes Thema in den Mittelpunkt seines Erinnerns und Gedenkens. Zum 27. Januar 2018, 85 Jahre nach der Machtergreifung Adolf Hitlers und dem Beginn der Aushebelung des Rechtsstaates und knapp 80 Jahre nach den Novemberpogromen von 1938 ist es in diesem Jahr die Erinnerung an die Opfer der NS-Justiz.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Januar 2018
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0 61 31) 16 - 0 (Zentrale)
E-Mail an die Redaktion: rolf.becker(at)stk.rlp.de
Für Bürgeranliegen: buergerbuero(at)stk.rlp.de
Internet: www.landtag.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang