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RHEINLAND-PFALZ/4116: Veröffentlichung des Hahn-Schriftwechsels (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 01.09.2016

Veröffentlichung des Hahn-Schriftwechsels KPMG - LReg


Auf Druck der CDU-Landtagsfraktion und der Presse hat die Landesregierung nun doch ihren Schriftwechsel mit der KPMG zum gescheiterten Hahn-Verkaufsverfahren veröffentlichen müssen. Zum Inhalt der Schreiben erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:

"Aus dem Schreiben der KPMG vom 21. Juli an die Ministerpräsidentin wird deutlich, dass Frau Dreyer unmittelbar operativ auf das gescheiterte Verkaufsverfahren Einfluss genommen und die Beteiligten unter hohen Zeitdruck gesetzt hat. Damit wird die bisherige Darstellung von Frau Dreyer, die jede direkte Einflussnahme bestreitet, widerlegt.

Der nun in der Gesamtheit vorliegende Schriftwechsel entlastet Frau Dreyer nicht. Im Gegenteil: Er enthält weitere belastende Details. Frau Dreyer steht im Zentrum der Affäre. Im Antwortschreiben von Herrn Lewentz an die KPMG vom 25. Juli wird die Argumentation der KPMG an keiner Stelle entkräftet. Herr Lewentz widerspricht gegenüber der KPMG weder den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geschilderten Abläufen noch geht er auf die Rolle der Ministerpräsidentin ein. Das kann nur bedeuten, dass die Darstellung der KPMG zutreffend ist.

In der Replik der KPMG vom 26. Juli auf das Schreiben von Herrn Lewentz vom 25. Juli kommt die KPMG entsprechend auch zu dem Schluss, dass "die Darstellungen in unserem Schreiben vom 21. Juli 2016 unbestritten bleiben". Die KPMG macht darin nochmals deutlich, dass sie empfohlen habe, "die Verhandlungen zumindest bis auf weiteres auszusetzen". Zudem habe für das Land "zu keinem Zeitpunkt außer Frage" gestanden, "dass es zu einem Verkauf an den letzten verbliebenen Bieter kommen musste". "Alternative Szenarien zur Privatisierung" seien "trotz entsprechender Anfragen - auch nicht in Ansätzen" verfolgt worden. Auch dieser Darstellung hat Herr Lewentz nicht widersprochen.

Im Übrigen wird im gesamten Schriftwechsel seitens der Landesregierung an keiner Stelle erläutert, welche schutzwürdigen Rechte Dritter einer Entbindung der KPMG von ihrer Schweigepflicht entgegenstehen sollen, bzw. inwiefern eine solche Entbindung dem weiteren Verkaufsverfahren schaden könnte. Hierbei handelt es sich offensichtlich um eine reine Schutzbehauptung der Landesregierung zur Begründung eines Maulkorbs für die KPMG."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. September 2016
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2016

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