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RHEINLAND-PFALZ/4091: Härtere Strafen für "Gaffer" (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 16.08.2016

Härtere Strafen für "Gaffer"

Bernhard Henter: Wir erwarten eine klare Haltung der Landesregierung


Die "Rheinpfalz" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über einen aktuellen Fall aus Ludwigshafen, bei dem rund 50 Schaulustige die Arbeit von Polizei und Rettungskräften erheblich behindert haben sollen. Der Bundesrat hat kürzlich über einen Gesetzentwurf diskutiert, der eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zur Bestrafung sog. "Gaffer" vorsieht. Rheinland-Pfalz hat sich bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Henter:

"Immer häufiger berichten Medien, aber auch Polizisten darüber, dass bei schweren Verkehrsunfällen Schaulustige Schwerverletzte oder sogar sterbende Personen nicht nur "begaffen", sondern mit ihren Smartphones fotografieren und filmen. Häufig werden diese Filme anschließend ins Internet eingestellt oder über soziale Netzwerke verbreitet. Ein solches Verhalten missachtet nicht nur ganz gravierend die Persönlichkeitsrechte der Opfer und verletzt ihre Privatsphäre, es erschwert oder verhindert teilweise sogar die Rettung der verunglückten Personen. Der jüngste Fall aus Ludwigshafen, aber auch ein Unfall Anfang Juli bei Ginsheim-Gustavsburg, bei dem zwei Männer nach einem Unfall filmten, statt zu helfen, sind hier nur zwei traurige Beispiele. Es ist für uns unverständlich, dass die Landesregierung hierzu keine klare Haltung hat.

Unbestritten können nicht alle Probleme mit einer Verschärfung des Strafrechts gelöst werden und man sollte ein solches Mittel mit Bedacht einsetzen. Ebenso unbestritten muss das Recht aber auch gesellschaftliche Entwicklungen nachvollziehen und z.B. an die Realität in Zeiten von Facebook und Smartphones angepasst werden.

Nach unserer Auffassung sollte zumindest geprüft werden, ob sich mit der derzeitigen Rechtslage alle Fälle erfassen lassen oder ob es noch Regelungslücken gibt. Ebenso sollte geprüft werden, ob der strafrechtliche Schutz der Persönlichkeitsrechte der Opfer gegen das Fotografieren oder Filmen ausreicht.

Die CDU-Fraktion wird das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Rechtsausschusssitzung (8.9.2016) setzen lassen. Wir erwarten von Herrn Mertin eine klare Aussage."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. August 2016
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2016

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