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RHEINLAND-PFALZ/3826: Reformen für die Feuerwehr (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 08.12.2015

Reformen für die Feuerwehr: Anhörung bestätigt rot-grünen Gesetzentwurf


In seiner heutigen Sitzung hat der rheinland-pfälzische Innenausschuss sich in einer Anhörung mit der rot-grünen Reform des Landesgesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz beschäftigt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Noss: "Die beiden vom Landtag eingeladenen Experten, Winfried Manns für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und Frank Hachemer für den Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz, haben den Entwurf der Regierungskoalition einhellig gelobt. Sie bezeichneten die avisierten Neuerungen als uneingeschränkt positiv und begrüßenswert."

"Frank Hachemer hat heute die deutliche Erwartung geäußert, dass der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden soll", betont Noss. "Seine Bitte, diese sinnvollen Änderungen aus dem Landtagswahlkampf herauszuhalten, sollte die CDU-Fraktion nun befolgen. Bei der Reform hat die rot-grüne Koalition von Anfang an auf die Bedürfnisse der Praktiker geachtet. Für die SPD-Fraktion steht fest, dass im Bereich Feuerwehr mittelfristig weitere Änderungen sinnvoll sind. Im Sinne der Ehrenamtlichen ist jedoch wichtig, jetzt rasch das zu reformieren, was schnell umsetzbar ist."


Zum Hintergrund:

Einige wichtige, vorgesehene Regelungen sind: Bisher ist für ehrenamtliche Feuerwehrleute über 63 Jahren Schluss mit dem aktiven Dienst. Diese starre Grenze soll künftig nicht mehr gelten, falls die körperliche Fitness es zulässt. Ob jemand als freiwilliger Feuerwehrmann geeignet ist, soll nun zunächst durch den Wehrleiter oder Wehrführer festgestellt werden auch unter der Beachtung von charakterlichen Eignungen. So sollen etwa rechtsextreme Umtriebe im Umfeld der Feuerwehren verhindert werden. Durch eine Neufassung der Haftungsregelungen werden die freiwilligen Feuerwehrleute in Zukunft besser abgesichert bei Schäden, die durch die Dienstausübung passieren. Dies ist im Feuerwehrbereich, wo riskante Einsatzfahrten nötig sind, wichtig.

Geplant ist, die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familien zu stärken: Feuerwehrleute können künftig beantragen, dass bei Einsätzen anfallende Kosten für Kinderbetreuung und Pflege erstattet werden. Zudem steht ihnen ein finanzieller Ausgleich von der Gemeinde zu, wenn sie auf einem Feuerwehrlehrgang sind. Bisher waren Doppelmitgliedschaften von Feuerwehrangehörigen am Wohnort sowie am Arbeits- oder Studienort nicht erlaubt. Künftig soll dies ausdrücklich zugelassen werden. Behinderte Menschen dürfen künftig - nach Feststellung der Eignung sowie bei Erlaubnis des Bürgermeisters - die Rettungskräfte bei Einsätzen unterstützen. Dies ist ein Beitrag zur Teilhabe von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Dezember 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2015

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