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RHEINLAND-PFALZ/3810: Registrierung von Asylsuchenden (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 20.11.2015

Registrierung von Asylsuchenden

Matthias Lammert: Erkennungsdienstliche Behandlung von Flüchtlingen ist gesetzliche Verpflichtung der Landesregierung und kein Gnadenakt


Die rot-grüne Landesregierung feiert sich lt. der heutigen Ausgabe der Rhein-Zeitung dafür, dass sie Flüchtlinge künftig erkennungsdienstlich behandeln will. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Lammert:

"Herr Lewentz hat nun wirklich keinen Grund, sich für die Anwendung geltenden Rechts zu feiern. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Erfassung dort vorgenommen wird, wo der Erstkontakt mit den Behörden stattfindet. Die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder sind explizit inbegriffen. Das Land ist bei der erkennungsdienstlichen Erfassung also mit im Boot. Bis vor wenigen Tagen war die Landesregierung aber noch nicht einmal in der Lage, eine ordnungsgemäße Registrierung der Flüchtlinge vorzunehmen.

Fakt ist zudem, dass gerade die rheinland-pfälzische Landesregierung mit Frau Dreyer an der Spitze die Einrichtung von Transitzentren an den Grenzen abgelehnt hat. Diese wiederum wären die Voraussetzung für ein geordnetes Verfahren und eine erkennungsdienstliche Erfassung durch die Bundespolizei bereits bei der Einreise.

Das Land ist über die Erstaufnahmeeinrichtungen die zentrale Kontaktstelle der Asylsuchenden mit staatlichen Stellen. Hier wurde es aber trotz vielfacher Aufforderungen der CDU-Landtagsfraktion seit Monaten versäumt, die Flüchtlinge zeitnah erkennungsdienstlich zu registrieren. Neuerlich muss die rot-grüne Landesregierung jetzt ihre verfehlte Asylpolitik korrigieren und nach Monaten auf die Linie der CDU-Landtagsfraktion einschwenken. Wichtige Wochen sind aber vergangen, in denen Asylsuchende und Flüchtlinge nicht einmal registriert, geschweige denn erkennungsdienstlich erfasst wurden."

Das CDU-geführte Saarland, so Lammert, habe von Beginn an jeden Asylsuchenden bereits bei Ankunft aus guten Gründen erkennungsdienstlich erfasst und registriert. Rheinland-Pfalz habe das mehrfach abgelehnt.


Hintergrund

Das Asylgesetz (AsylG) schreibt in § 16 Abs. 1 S. 1 AsylG vor, dass Flüchtlinge bei ihrer Einreise nach Deutschland erkennungsdienstlich erfasst werden müssen. Zuständig sind nach § 16 Abs. 2 AsylG das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und, soweit der Ausländer bei der Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachsucht, die Bundespolizei oder die Ausländerbehörde, §§ 16 Abs. 2, 19 Abs. 2 AsylG - letzteres ist jedoch seit Wochen nicht mehr der Fall, da die Flüchtlinge direkt von der Grenze auf die Länder verteilt werden. Meldet sich der Flüchtling bei der Aufnahmeeinrichtung, sind die Länder für die Erfassungen zuständig, § 16 Abs. 2 AsylG.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. November 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2015

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