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RHEINLAND-PFALZ/3781: Verfassungsgerichtshof bestätigt weitere Gemeindefusionen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 02.11.2015

Verfassungsgerichtshof bestätigt weitere Gemeindefusionen


Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zur Schaffung der Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben und Traben-Trabach äußert sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Noss:

"Der Verfassungsgerichtshof hat heute die im Juli 2014 vom Landtag beschlossene Schaffung dieser Verbandsgemeinden verfassungsrechtlich ohne Wenn und Aber gutgeheißen. Mit diesem Urteil und der vorherigen Entscheidung zur neuen Verbandsgemeinde Südeifel wurden nun die zweite und dritte Gebietsreform nacheinander abgesegnet. Es bestätigt sich damit: Mit diesen Reformen ist Rheinland-Pfalz auf einem rechtlich sicheren und politisch richtigen Weg. Das Land hat derzeit noch die kleinteiligste Verwaltungsstruktur aller Bundesländer. Deshalb wurde mit der ersten Reformstufe die Ebene unterhalb der Landkreise in den Blick genommen."

"Dass eine Gebietsreform gewisse Konflikte mit sich bringt, liegt in der Natur der Sache. Nun sind zwei Verfahren positiv erledigt worden, und es ist Rechtsfrieden eingetreten. In seiner ersten Entscheidung zur Verbandsgemeinde Maikammer hat der Verfassungsgerichtshof das entsprechende Einzelfallgesetz zwar beanstandet, die Grundsätze der Landesregierung als Basis sämtlicher Reformen jedoch vollumfänglich bestätigt. Nun bestätigt sich erneut: Der Fall Maikammer muss offenbar als Einzelfall angesehen werden. Bisher sind alle weiteren Verfahren auch in Detailfragen bestätigt worden."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. November 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2015

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