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RHEINLAND-PFALZ/3649: Aus für Betreuungsgeld - "Landesfamiliengeld"-Vorschlag der CDU absurd (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 21.07.2015

Schweitzer begrüßt Aus für Betreuungsgeld - "Landesfamiliengeld"-Vorschlag der CDU absurd


Anlässlich des heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Betreuungsgeld erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Alexander Schweitzer:

"Das Bundesverfassungsgericht hat heute eindeutig bestätigt, dass das von der CSU vorangetriebene Betreuungsgeld nicht verfassungskonform ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir ausdrücklich, denn das Betreuungsgeld steht für uns für eine rückwärtsgewandte Familienpolitik. Für die SPD-Landtagsfraktion ist klar: Wir möchten im Land eine moderne Familienpolitik und setzen konsequent auf den Ausbau der frühkindlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und weitere Kita-Gebührenfreiheit. Dies ist nicht nur im Interesse der Eltern für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern fördert auch die Bildungsgerechtigkeit. Die nun frei werdenden Mittel müssen schnellstmöglich in den weiteren Ausbau der frühkindlichen Betreuungseinrichtungen investiert werden, um den Bedürfnissen junger Familien mit Kindern wirklich gerecht zu werden."

Die Bundesregierung sieht Schweitzer nun in der Pflicht, Regelungen zu finden, den betroffenen Familien einen Bestandsschutz zu gewähren: "Es kann nicht sein, dass die verfehlte Politik von CDU und CSU nun auf dem Rücken der Familien ausgetragen wird."

Zum Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion eines "Landesfamiliengeldes" meint Schweitzer: "Der Vorschlag der CDU ist doch absurd - einerseits ein Landesfamiliengeld vorzuschlagen und andererseits mit der Klöckner-Steuer die Wiedereinführung von Kita-Gebühren zu fordern."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Juli 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2015

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