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RHEINLAND-PFALZ/3648: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 21.07.2015

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

Julia Klöckner / Marlies Kohnle-Gros: Das Geld muss bei den Familien bleiben - für ein Landesfamiliengeld


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Betreuungsgeld erklären die Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Marlies Kohnle-Gros:

Julia Klöckner: "Das Geld muss bei den Familien bleiben. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie sich bei der Bundesregierung für die Auszahlung der frei werdenden Mittel an die Länder stark macht. Wir schlagen für Rheinland-Pfalz die Einführung eines Landesfamiliengeldes vor, um die Mittel sinnvoll und familienunterstützend einzusetzen."

Marlies Kohnle-Gros: "Die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes zeigt, dass viele Eltern davon Gebrauch machen. Allein im ersten Quartal 2015 wurde für mehr als 23 000 Kinder in Rheinland-Pfalz das Betreuungsgeld in Anspruch genommen. Diejenigen, die versucht haben, das Betreuungsgeld schlecht zu reden, sind durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht bestätigt worden. Rot-Grün darf die Familien nicht hängen lassen."


Hintergrund:

Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Es hat lediglich festgestellt, dass der Bund in dieser Frage keine Gesetzgebungszuständigkeit hat. Er darf das Betreuungsgeld also nur aus formalen Gründen nicht zahlen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Juli 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2015

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