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RHEINLAND-PFALZ/3626: Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" - Arbeit beendet (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 7. Juli 2015

Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen": Abschlussbericht beschlossen

Nach 34 Sitzungen beendet die Enquete-Kommission 16/1 ihre Arbeit


Nach 34 Sitzungen geht die Arbeit der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" zu Ende. Die Kommission wurde von Bernhard Henter (CDU) und dessen Stellvertreter Hans Jürgen Noss (SPD) geleitet. Die Beratungen wurden nunmehr mit der Verabschiedung des Schlussberichtes beendet.

Die Arbeit des Gremiums verlief in drei Phasen: Zu Beginn ihrer Arbeit hat die Enquete-Kommission eine umfassende Bestandaufnahme der kommunalen Finanzsituation vorgenommen und sich dabei insbesondere mit der Entwicklung der kommunalen Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssalden und Schulden auseinandergesetzt. In der sich anschließenden Phase befasste sich die Enquete-Kommission schwerpunktmäßig mit dem kommunalen Finanzausgleichssystem in Rheinland-Pfalz und dessen Weiterentwicklung auch vor dem Hintergrund der Direktiven des Verfassungsgerichtshofs für eine Neuregelung der Materie.

Die Auseinandersetzung mit einer finanzwissenschaftlichen Untersuchung des rheinland-pfälzischen Finanzausgleichssystems durch das ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. ("ifo-Gutachten"), die Erarbeitung eines Eckpunktepapiers für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs und die Befassung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs zählten in diesem Zusammenhang zu den Arbeitsschwerpunkten der Kommission.

In der dritten Phase hat sich die Enquete-Kommission dreizehn Themenfeldern gewidmet, die für die kommunale Finanzsituation in Rheinland-Pfalz von aktueller Bedeutung sind. Über die im Einsetzungsbeschluss beispielhaft aufgeführten Themen hinaus hat sich die Enquete-Kommission dabei mit der Finanzierung der Kindertagesstätten unter besonderer Berücksichtigung der U3-Betreuung, der diesbezüglichen Verteilung von Lasten und Nutzen, den kommunalen Pensionsverpflichtungen sowie der Kostenbelastung der Kommunen aus der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Sprachförderung und Betreuung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylsuchenden befasst. Auch in ihrem dritten Beratungsabschnitt setzte sich die Enquete-Kommission mit Aspekten der kommunalen Finanzen auseinander, die in der vorgenannten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Erwähnung fanden. Für ihre Beratungen hat sich die Enquete-Kommission jeweils im Rahmen von Anhörverfahren externen Sachverstands bedient.

Die Enquete-Kommission hat unter anderem empfohlen, mit der Einführung der Doppik nicht nur eine Abbildung des Ressourcenverbrauchs, sondern auch die Bildung von Benchmarks für Kosten- und Kennzahlenvergleiche zu ermöglichen, damit sich beispielsweise auf Landkreisebene mit Hilfe des Standard-Kennzahlen-Sets interne und wie externe Leistungsvergleiche durchführen lassen.

Oder aber anhand von "Best practice" vorhandene Erfahrungen erfolgreicher Kommunen zu systematisieren und unterschiedliche Lösungen zu vergleichen, die in der Praxis eingesetzt werden, sie zu bewerten und auf dieser Grundlage festzulegen, welche Gestaltungen und Verfahrensweisen am besten zur Zielerreichung beitragen.

Die Beratung des Abschlussberichtes im Plenum ist für Ende Juli 2015 vorgesehen. Der Berichtsentwurf, der von der Kommission einstimmig beschlossen wurde, kann auf der Landtagshomepage unter www.landtag.rlp.de als Vorlage 16/1-205 "Entwurf des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission 16/1 "Kommunale Finanzen" eingesehen werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Juli 2015
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2015

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