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RHEINLAND-PFALZ/3481: "Orientierungsdebatte" zur Sterbebegleitung (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 10. März 2015

"Orierungsdebatte" zur Sterbebegleitung

Ein neues Format im Landtag wird offenere Debatte ermöglichen


Der Ältestenrat hat sich in seiner heutigen Sitzung auf eine Struktur zum Ablauf der Orientierungsdebatte" zum Thema "Sterbebegleitung" verständigt. Danach wird auf die sonst üblichen Fraktionsredezeiten verzichtet. Stattdessen stehen jedem Mitglied des Landtags, das sich zur Wort melden möchte, jeweils fünf Minuten Redezeit zu. Ebenso ist die Landesregierung darum gebeten, sich an diesen Zeitvorgaben zu orientieren. Hinsichtlich der Reihenfolge der Wortmeldungen wird sich die Debatte an dem für den Aufruf von Mündlichen Anfragen praktizierten Verfahren ausrichten.

Eine solche Orientierungsdebatte zu einem zentralen Thema ist ein Novum in der Geschichte des rheinland-pfälzischen Landtags. Da die Thematik grundlegend diskutiert und ohne Vorfestlegungen besprochen werden soll, haben die Fraktionen zu diesem Zeitpunkt auch auf entsprechende Plenaranträge verzichtet. Im Vordergrund steht zunächst die Diskussion und Information. Daher hat der Ältestenrat auch vorgeschlagen, dass der Landtag zum Abschluss der Orientierungsdebatte eine Anhörung in den betroffenen Fachausschüssen (Sozialpolitischer Ausschuss; Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend; Rechtsausschuss; Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) beschließt. Die Anhörung soll am 29. Mai stattfinden. Die Einzelheiten sollen in einer weiteren Sitzung des Ältestenrates im April festgelegt werden.

Die Auswertung der Anhörung soll durch die Fachausschüsse am 25. Juni 2015 erfolgen. Die Schlussdebatte ist für Donnerstag, 23. Juli 2015, im Plenum vorgesehen.

Die Gesamtdauer der Debatte am Donnerstag nächster Woche wird etwa 2 bis 3 Stunden dauern. Sie wird im Live-Stream jeweils des Landtags auf www.landtag.rlp.de und auf der Homepage des SWR auf www.swr.de übertragen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. März 2015
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2015

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