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RHEINLAND-PFALZ/2877: Antrag fordert ein Verbot des Frackings im Land (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 41/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 11. November 2013

Antrag fordert ein Verbot des Frackings im Land



Auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen diskutierte der Landtag über die Fracking-Technologie. Die antragsstellenden Fraktionen forderten ein Verbot des Frackings in Rheinland-Pfalz, solange die Folgen für Mensch und Umwelt nicht absehbar seien. Die CDU hingegen warf der Koalition vor, neue Technoligen vorschnell zu verdammen und forderte zunächst eine umfassende Prüfung der Technologie. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Dr. Bernhard Braun (Bündnis 90/Die Grünen) hielt das derzeit geltende Bundesgesetz für überholt, daher sei eine Modernisierung notwendig. "Wir halten dieses Fracking, diese Methode, giftige Substanzen in die Erde zu bringen, um dann Erdgas zu gewinnen, für absolut gefährlich. Wir halten es auch für zu wenig erforscht", so Braun. Es sei bereits wissenschaftlich nachgewiesen, dass Fracking keine Methode sein könne, die umweltverträglich sei. Daher sei dies keine geeignete Methode zur Erdgasgewinnung, weder in Rheinland-Pfalz, noch in Deutschland. Auch die Anwohner von Gebieten, in denen Fracking ausprobiert werden solle, würden durch Lärm und von Abfällen belastet werden. Auch in den USA werde die Technologie mittlerweile kritisch diskutiert und neu bewertet. Ein weiterer negativer Nebeneffekt sei die kurzfristige Preissenkung von Erdgas. Die bisher erschlossenen Lagerstätten in den USA würden Prognosen zufolge bereits nach 10 Jahren bereits erschöpft sein. Bis dahin sei man dort bereits an günstiges Gas gewohnt und werde notwendige Innovationen verpasst haben. "Fracking hat prinzipiell nur Nachteile", schloss Braun.

Martin Brandl (CDU) hielt die Diskussion um das Thema Fracking in Deutschland für sehr kontrovers. Den Chancen einer günstigen Energieversorgung stünden auch erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt gegenüber. "Ich will deshalb gleich zu Beginn für meine Fraktion festhalten: Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Schutz des Trinkwassers und der Umwelt und stellen klar, dass bei der Anwendung von Fracking Gefahren für die Menschen und für unser Trinkwasser ausgeschlossen werden müssen. Die Sicherheit hat absoluten Vorrang", so Brandl. Nach heutiger Rechtslage könnten Fracking-Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung von den Ländern genehmigt werden, sodass sogar in Wasserschutzgebieten gefrackt werden könne. Da bestehe Änderungsbedarf und Bundesumweltminister Altmeier habe sich bereits dem Thema gewidmet. Brandl wunderte sich angesichts der Einstellung der Koalition zur Geothermie, ob es ihrer Ansicht nach gutes und böses Fracking gebe. Brandl kritisierte, dass sich die Koalition grundsätzlich gegen neue Technologien versperre, wie bereits bei der Gentechnologie und der Nanotechnologie. Seine Fraktion hingegen wolle keine Technologie von vornherein verdammen, sondern sich erst nach intensivster Prüfung eine fundierte Meinung bilden. Vielleicht wolle man ja in Zukunft doch einmal die Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdöl, Erdgas oder gar zur Erdwärme einsetzen.

Für Margit Mohr (SPD) war es die CDU-Fraktion, die keine klare Linie bekenne und sich in ihrer Position in der Südpfalz den Rücken für alle Möglichkeiten freihalten wolle. Mohr forderte einen sachlichen und nüchternen Umgang mit den Chancen und mit den Risiken, die sich aus dieser Fracking-Methode ergeben. "Denn die Sicherheit und der Schutz unserer Bevölkerung, aber auch der Umwelt hat für uns Vorrang, und dazu stehen wir auch. Das steht vor dem wirtschaftlichen Profit", stellte Mohr klar. Es gebe noch ein hohes Maß an Nachweisbedarf, dass gerade bei dieser Technologie keinerlei Gefahren für Mensch und Umwelt ausgelöst werden, Gefahren, die heute noch kein Mensch überblicken könne. Konservative Politiker hätten sich vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise in sympathischer Weise gegenüber dieser Abbaumethode geäußert und Verständnis gezeigt, dass man an diese Methode herangehen soll. Das sei für Mohr angesichts der Warnungen seitens der Fachleute nicht nachvollziehbar. Zumal Fracking in Deutschland nicht wirtschaftlich sein könne, es gebe hierzulande völlig andere Voraussetzungen als in den USA.

Energieministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) wollte zunächst den Begriff des Frackings klarstellen. Die hier diskutierte Form des Frackings habe etwas mit Frack-Fluiden zu tun. Frack-Fluide seien Flüssigkeiten, die zur Erschließung der Erdgaslagerstätten verwendet werden. Die Zusammensetzung der Frack-Fluide gehöre zu den großen Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen, die das Fracking einsetzen. In der Tiefengeothermie werde Fracking nicht eingesetzt, da bei der Tiefengeothermie der nötige hydraulische Druck zum Freispülen der vorhandenen Wegsamkeit in der Erkundungs- und Betriebsphase durch die Injektion des lagerstätteneigenen Thermalwassers und von Trinkwasser aus der örtlichen Wasserleitung aufgebaut werde. Chemikalien und Inhibitoren würden lediglich zur Beseitigung von Inkrustierungen in den ober- und unterirdischen Anlagenteilen in Abstimmung mit der Wasserbehörde eingesetzt. Für Ministerin Lemke stellte dies somit einen sehr großen Unterschied zur Fracking-Methode dar. In Rheinland-Pfalz seien bisher keine Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gegeben. In Zukunft könnte es welche im Nordpfälzer Bergland geben. Daher wolle die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestehende Regelungslücken schließen. LAD/STE/SCH

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 41/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2013