Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/2637: Einzelplan 01 - Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 8/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 12. März 2012

Einzelplan 01: Mäßige Anhebung



Im Zuge der Beratungen über den Einzelplan 01 (Landtag) befassten sich die Abgeordneten auch in erster Lesung mit den Landesgesetzen zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes, die von allen drei Fraktionen gemeinsam beantragt wurden. Dabei ging es vor allem um die Diäten der Parlamentarier und die Finanzierung der Fraktionsarbeit.

Die Abgeordnetendiäten würden analog zur Beamtenbesoldung um 1 Prozent angehoben, erläuterte Barbara Schleicher-Rothmund (SPD), dies habe ihre Fraktion schon lange angekündigt. Dabei habe die Angemessenheit der Leistungen überprüft werden müssen. Die Abgeordnete wies darauf hin, dass die Steigerung der Diäten hinter der Lohnentwicklung bisher "hinterher gehinkt habe". Es sei ein wichtiger Aspekt des Fraktionsgesetzes, dass Fraktionen Kredite aufnehmen könnten. Das Fehlen dieser Regelung habe in der Vergangenheit schwerwiegende Konsequenzen gehabt. Sie begrüße, dass die Transparenz der Fraktionsarbeit dadurch erhöht werde. Schleicher-Rothmund wies darauf hin, dass man auf Bitte der Grünen eine zusätzliche Förderung von Fraktionen mit mehr als 25 Abgeordneten sukzessiv abbauen werde. Die Abgeordnete unterstrich, dass Fraktionen Geld bräuchten, um vernünftig arbeiten zu können.

Da es in der freien Wirtschaft Lohnsteigerungen gegeben habe, sei eine Diätenerhöhungen um ein Prozent "mehr als maßvoll", erklärte Hans-Josef Bracht (CDU), dies könne nur dadurch erklärt werden, dass es auch bei den Beamten keine erheblichen Steigerungen gegeben hätte. Bracht wies darauf hin, dass die Abgeordneten viele Arbeitsstunden hätten. Auch den Regelungen des Fraktionsgesetzes stimme seine Fraktion "uneingeschränkt zu", unterstrich Bracht. Es sei angemessen, die Fraktionen ausreichend finanziell auszustatten, zum einen wegen den Anforderungen der neuen Medien, zum anderen weil es eine Machtverschiebung in der Gewaltenteilung zugunsten der Exekutive gegeben habe. Es gebe durchaus gute Gründe für die Kürzung der Förderung größerer Fraktionen, man gehe jedoch davon aus, dass diesbezügliche Regelungen damit "für diese Legislaturperiode" Genüge getan sei. Bracht rechnete vor, dass die Kosten des Parlamentes für den einzelnen Bürger vergleichsweise niedrig seien.

Die Finanzierung der Abgeordneten und der Fraktionen stehe zu Recht "im Fokus der Öffentlichkeit", unterstrich Nils Wiechmann (Bündnis 90/Die Grünen). Die Fraktionen hätten einen guten Kompromiss gefunden. Es ist wichtig, bei den Diätenerhöhungen "Maß zu halten", man passe die Entschädigungen den gestiegenen Lebenshaltungskosten an, so der Abgeordnete. Seine Fraktion freue sich, dass die sogenannte "25er-Regelung" abgeschafft würde, diese sei "mehr als ungerecht", der Zuschlag von größeren Fraktionen umfasse etwa 25.000 Euro zusätzlich. Auch die zusätzliche Förderung der Oppositionsfraktion begrüße er, so Wiechmann. Eine uneingeschränkte Kreditaufnahme von Fraktionen sei durch die Änderungen des Fraktionsgesetzes nicht möglich, dadurch würden auch Nachfolgefraktionen vor den Kreditforderungen ihrer Vorgänger geschützt. Man sollte "für ein starkes Parlament werben", so der Abgeordnete abschließend.

*

Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 8/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
Redaktionsanschrift:
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16 46 88, Fax: 06131/16 46 91,
E-Mail: staatszeitung@stk.rlp.de
Internet: www.stz.stk.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2012