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NORDRHEIN-WESTFALEN/2360: Haushalt 2019 im Blickpunkt (Li)


Landtag intern 9/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Haushalt 2019 im Blickpunkt
Sachverständige äußern sich zum Etatentwurf der Landesregierung

von Michael Zabka


4. Oktober 2018 - Im September-Plenum hatte die Landesregierung den Haushaltswurf 2019 eingebracht. Er hat ein Gesamtvolumen von rund 77,1 Milliarden Euro und sieht nach Angaben der Landesregierung erstmals seit 1973 einen Überschuss in Höhe von rund 30 Millonen Euro vor. In einer Sachverständigenanhörung des Haushalts- und Finanzausschusses äußerten sich Expertinnen und Experten zum Entwurf.


Im Mittelpunkt der Anhörung standen das Haushaltsgesetz 2019 (Drs. 17/3300), das Haushaltsbegleitgesetz 2019 (Drs. 17/3303) und das Nachtragshaushaltsgesetz 2018 (Drs. 17/3400).

Die Haushaltsentwicklung des Landes NRW könne "aktuell durchaus positiv beschrieben werden", befand die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund) in ihrer Stellungnahme für den Ausschuss. Der Abbau der "beträchtlichen Landesverschuldung" sei grundsätzlich richtig: "Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Kommunen in NRW eine Schuldenlast von 82 Milliarden zu tragen haben." Dies sei vor allem auf bundesrechtlich veranlasste Sozialleistungen zurückzuführen. Das Land solle die sich "nun ergebenden finanziellen Spielräume" nutzen, "um auch den Kommunen einen Abbau ihrer erdrückenden Altschuldenlast zu ermöglichen". Positiv hoben die kommunalen Spitzenverbände u. a. die geplante Erhöhung der Kulturförderung hervor.

"Unterstützung des Bundes"

Die Politik der Landesregierung sei "sehr kurzfristig auf das Ziel der schwarzen Null ausgerichtet, ohne die Rolle der Konjunktur für den Landeshaushalt in den Blick zu nehmen", kritisierte das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung. Sie habe "noch keine Strategie für den Fall eines Abschwungs" und setze sich "nicht ausreichend mit der Problematik einer nach wie vor deutlichen Unterfinanzierung des Landes NRW - auf der Landes- wie auf der Gemeindeebene - auseinander". Das Land müsse nachdrücklich weitere Unterstützung des Bundes einfordern.

Die Haushaltsführung im Land gehe "zumindest in kleinen Schritten in die richtige Richtung", so der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seiner Stellungnahme. Es fehlten aber u. a. "strukturell wirkende Einsparungen bei Personal- und Sachausgaben", eine "kapitalgedeckte Vorsorge zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen" sowie "der verbindliche Schuldenabbaupfad für das Land und Ansätze zur Entschuldung der Kommunen". Zudem forderte der BdSt Entlastungen der Steuerzahler, etwa bei der Grunderwerbsteuer und den Straßenbaubeiträgen.

"Der Rückgang der Nettoneuverschuldung seit 2009 und die Ausweisung des Überschusses für das Haushaltsjahr 2019 sind insbesondere auf die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen und Zinsausgaben zurückzuführen", hieß es in der Stellungnahme des Landesrechnungshofs NRW. Der hohe Schuldenstand berge "das Risiko zunehmender Zinsausgaben bei einer Erhöhung des Zinsniveaus". Zur Schuldentilgung müssten deshalb "größere Anstrengungen unternommen werden". Die in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Überschüsse sollten, so der Landesrechnungshof, "konsequent zum Schuldenabbau verwendet werden". Verfassungsrechtliche Bedenken äußerte er zur geplanten Bildung einer allgemeinen Rücklage mit Einnahmeüberschüssen aus 2018, um sie im Haushaltsjahr 2019 zu verwenden.

"Investitionslücke"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies auf eine "in NRW vorhandene riesige Investitionslücke bei der öffentlichen Infrastruktur" und eine "Finanzierungslücke beim Personal" hin. Um sie zu stopfen, bedürfe es "größerer Anstrengungen", als von der Landesregierung vorgesehen. Auch der DGB wies auf die Situation der Kommunen hin. Sie bräuchten "dringend Unterstützung, um wieder finanziell handlungsfähig zu werden". Beim Personal bestehe ebenfalls "erheblicher Aufholbedarf", die Sparpotenziale seien "ausgereizt".

Von einem "guten Haushaltsentwurf, der in Details nachbesserungsbedürftig" sei, sprach die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Bei der Investitionsquote müsse nachgesteuert werden. Wichtig sei zudem, den Öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Die 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte sei in diesem Zusammenhang ein "Anachronismus". Die Gewerkschaft fordert eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche.

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Quelle:
Landtag intern 9 - 49. Jahrgang, 16.10.2018, S. 7
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2018

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