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NORDRHEIN-WESTFALEN/2195: Das Verfassungsgericht als "Bürgergericht"? (Li)


Landtag intern 5/2015
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Das Verfassungsgericht als "Bürgergericht"?

Von Wibke Busch


In elf Bundesländern können Bürgerinnen und Bürger Beschwerde beim jeweiligen Landesverfassungsgericht einlegen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Möglichkeit der sogenannten Individualverfassungsbeschwerde derzeit nicht gegeben. Der Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Münster befasst sich ausschließlich mit den Klagen staatlicher Organe, also beispielsweise von Kommunen.

Sollte auch in NRW die Individualverfassungsbeschwerde ermöglicht werden? Diese Frage prüft derzeit die Verfassungskommission des Landtags. Und sie stand im Mittelpunkt eines hochkarätigen Symposiums, zu dem Landtagspräsidentin Carina Gödecke und die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW, Dr. Ricarda Brandts, am 9. Juni 2015 unter anderem den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, begrüßen konnten.

Bislang 20 Änderungen

Die Verfassungskommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Rainer Bovermann hat die Aufgabe, den dritten Teil der Verfassung ("Von den Organen und Aufgaben des Landes") systematisch zu überprüfen und dem Parlament Ergänzungen und/oder Streichungen vorzuschlagen. Die nordrhein-westfälische Verfassung ist gerade 65 Jahre alt geworden - sie war am 18. Juni 1950 durch Volksentscheid angenommen worden. Seitdem wurde sie 20 Mal geändert.

Landtagspräsidentin Gödecke erinnerte beim Symposium daran, dass die Individualverfassungsbeschwerde bereits bei der Erarbeitung der Landesverfassung eine Rolle gespielt habe, ihre Einführung damals aber verworfen worden sei. Mit der Veranstaltung solle nun ein Rahmen geschaffen werden, um die Vielfalt der Fragen zu diesem Thema aufzublättern und Antworten zu finden, die dann möglicherweise sogar eine Entscheidungsgrundlage sein könnten. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes betonte, Ziel des Symposiums sei, eine "breite Erkenntnisgrundlage" zu schaffen.

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Quelle:
Landtag intern 5 - 46. Jahrgang, 29.6.2015, S. 19
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2015

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