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NORDRHEIN-WESTFALEN/2162: Ausschuss verschiebt Abstimmung über Strafvollzugsgesetz (Li)


Landtag intern 10/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Landesrecht für Strafhaft bedingt Landesrecht für Abschiebehaft
Ausschuss verschiebt Abstimmung über Strafvollzugsgesetz

Von Christoph Weißkirchen



26. November 2014 - Das Strafvollzugsgesetz war zentrales Thema der Sitzung des Rechtsausschusses. Aus aktuellen Gründen wurde die Debatte jedoch um den Aspekt "Abschiebehaft" erweitert. Als Folge wurde die geplante Beschlussfassung über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe zur Strafhaft auf die nächste Sitzung verschoben.


Dem Ausschuss lagen für den Strafvollzug sowohl ein Entwurf der Landesregierung (Drucksache 16/5413) als auch der CDU (Drucksache 16/4155) vor. Eigentlich war vorgesehen, dass in dieser Ausschusssitzung über beide Entwürfe abschließend beraten und abgestimmt wird, da das Plenum in der ersten Dezemberwoche hierüber endgültig befinden sollte.


Verzahnung Strafhaft - Abschiebehaft

In der Sitzung bat die Landesregierung allerdings darum, die abschließende Beratung des Entwurfs zu verschieben. Hintergrund ist die Notwendigkeit, auch für den Vollzug der Abschiebehaft eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen. Denn wenn Nordrhein-Westfalen für die Strafhaft Landesrecht schaffe, müsse auch für die Abschiebehaft Landesrecht geschaffen werden. Für beide Sachverhalte gilt bislang Bundesrecht; regelt das Land gemäß der Föderalismusreform den einen Bereich, muss es auch Bestimmungen für den anderen treffen.

Auslöser dafür sind die Pläne der Landesregierung, die Justizvollzugsanstalt Büren zügig zu räumen und die Liegenschaft dem Ministerium für Inneres und Kommunales zum Zwecke der Vollstreckung der Abschiebehaft zur Verfügung zu stellen. Minister Thomas Kutschaty (SPD) teilte dem Ausschuss mit, dass sich das Justizministerium und das Ministerium für Inneres und Kommunales hierüber geeinigt hätten.


Sichere Rechtsgrundlage

Mit Blick auf diese Übereinkunft betonten die Fraktionen, dass sie es für wichtig erachteten, dass auch für den Vollzug der Abschiebehaft eine sichere Rechtsgrundlage bestehe. Um hier eine schnelle Lösung zu erreichen, beschlossen sie, diese Frage im Zusammenhang mit der Debatte über das geplante neue Strafvollzugsgesetz zu erörtern. Die CDU erklärte, auch ihren Gesetzentwurf zum Strafvollzug so lange zurückzustellen.

Dagmar Hanses (GRÜNE) betonte, dass der Vollzug von Abschiebehaft etwas gänzlich anderes sei als Strafhaft. Für diese habe man jetzt aus ihrer Sicht einen guten Gesetzentwurf seitens der Landesregierung, der aber nicht 1:1 auf die spezielle Situation der Abschiebehaft übertragen werden könne.

Sven Wolf (SPD) hob hervor, dass er die Ausführungen des Ministers nachvollziehen könne. Er halte insbesondere den Standort Büren für geeignet. Um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen, könne man den guten Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt nicht einfach beschließen.

Dirk Wedel (FDP) hatte einige Fragen zu dem beabsichtigten Vorgehen. Beim Entwurf des Strafvollzugsgesetzes gehe es um Strafhaft. Auch hier warte die Praxis auf einen Beschluss des Gesetzes. Seines Erachtens sei die Neuregelung der Abschiebehaft keine Angelegenheit der Justiz mehr. Er sei gespannt, was die regierungstragenden Fraktionen nunmehr vorlegen werden.

Das Thema und beide Gesetzentwürfe sollen in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am 10. Dezember 2014 erneut beraten werden. Wenn möglich wird eine Beschlussfassung im Plenum noch in diesem Jahr anvisiert.


FÖDERALISMUSREFORM
Das Recht, Gesetze zu erlassen, haben in der Bundesrepublik Deutschland der Bund und alle 16 Länder. Immer mehr vom Bund verabschiedete Gesetze sind von der Zustimmung der Länder abhängig. Dies führt zu teils langwierigen Entscheidungsprozessen. Daher wurden in zwei Föderalismusreformen (in den Jahren 2006 und 2009) Gesetzgebungskompetenzen klarer verteilt und auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt.

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Quelle:
Landtag intern 10 - 45. Jahrgang, 3.12.2014, S. 13
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2015


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