Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

NORDRHEIN-WESTFALEN/2119: Bergschäden - Rechte Betroffener sollen gestärkt werden (Li)


Landtag intern 6/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Plenum
Einig gegen Risse
Bergschäden: Rechte Betroffener sollen gestärkt werden

Von Christoph Weißkirchen



14. Mai 2014 - Die wertvollsten Beschlüsse in Bergbauangelegenheiten seien immer solche, die von einer großen Mehrheit getragen würden. Dieser Aussage des Abgeordneten Josef Wirtz (CDU) folgend haben SPD, CDU, GRÜNE und PIRATEN im Landtag einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um die Stellung der Betroffenen von Bergwerksschäden zu stärken. So fordern die Fraktionen die Landesregierung auf, die Betroffenen über eine Bundesratsinitiative auch bei Schäden im Bereich des Braunkohletagebaus aus der Beweispflicht zu entlassen. Damit würde eine Gleichstellung gegenüber dem Untertagebergbau erreicht. Diskussionen gab es über die Frage, warum die FDP dem Antrag am Ende nicht zustimmen konnte.


Man wolle Betroffene und Bergbauunternehmen auf Augenhöhe bringen, erläuterte Peter Münstermann (SPD) den Antrag. So sollen im Interesse der Betroffenen unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Konkret plädierte der Abgeordnete dafür, auch im Braunkohletagebau bei vermuteten Bergschäden die Beweislast umzukehren. Ausgeweitet werden solle das Instrument der Schlichtungs- und Anrufungsverfahren. Ziel sei es, eine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Bergbaubetroffenen einzurichten, so Münstermann. Diese solle dann auch den Salzbergbau miteinbeziehen.

Als bisher stärkstes und nachhaltigstes Signal wertete Josef Wirtz (CDU) den vorliegenden "umfassenden Antrag". Das sei auch dringend nötig, um das Akzeptanzproblem des Bergbaus zu lösen. Mit dem Antrag unterstreiche man ebenso, dass der Bergbau noch einige Zeit notwendig sei, um während der Energiewende eine zuverlässige und bezahlbare Stromversorgung sicherzustellen. Wie sein Vorredner unterstrich Wirtz die angestrebte Beweislastumkehr. Darüber hinaus, betonte er, solle der Sicherheitsabstand zum nächsten Wohnhaus an den Rändern der Tagebaue Inden und Garzweiler von 100 auf 200 Meter ausgeweitet werden.

Man wolle geschlossen auftreten, um über eine Bundesratsinitiative das Bundesbergrecht insbesondere bei vermuteten Bergschäden zu ändern, unterstrich Gudrun Zentis (GRÜNE). Dringender Handlungsbedarf sei bei der Anrufungsstelle für Betroffene aus dem Bergbaurevier gegeben; die Rechte der Geschädigten seien zu stärken. Gesichert werden müssten aber auch die Rechte der Betroffenen des Steinkohlebergbaus nach dessen Auslaufen im Jahr 2018. Die FDP trage den Antrag offenbar deshalb nicht mit, weil sie den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Braunkohleabbau bzw. -verstromung verneine.


Kompromiss gescheitert

Dass es nicht gelungen sei, den Antrag mit allen Fraktionen zu unterstützen, bedauerte Kai Schmalenbach (PIRATEN). Bei einem gemeinsamen Ziel seien eben Kompromisse nötig. Es sei daher bedauerlich, dass SPD und GRÜNE an dem Absatz zum Klimaschutzplan festgehalten hätten. Dieser sei für das Ziel, eine Augenhöhe zwischen den Beteiligten zu erreichen, nicht relevant, aber eben für die FDP nicht annehmbar gewesen. Auch kritisierte Schmalenbach, dass Rot-Grün anstelle einer gemeinsamen Presseerklärung aller Antragsteller eine eigene herausgegeben habe. Dies sei nicht nachvollziehbar.

In Berlin werde NRW vor allem erfolgreich sein, wenn der Landtag mit einer Stimme spreche, betonte Dietmar Brockes (FDP). Es sei daher ein bitterer Moment gewesen, als Rot-Grün den Konsens eines eigentlich gemeinsamen Antrags aller Fraktionen aufgekündigt habe. Plötzlich sei es nicht mehr nur um die Bergbaubetroffenen gegangen, sondern auch um die klimapolitischen Ziele der GRÜNEN: "Einen Mehrwert für die Betroffenen hat der Antrag dadurch aber nicht erhalten", kritisierte Brockes. Für diese fordere die FDP in einem eigenen Entschließungsantrag im Übrigen nun weitergehende Rechte ein.

Der Bergbau habe heute nur dann eine Chance, wenn er den Interessen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Kommunen umfassend Rechnung trüge, meinte Minister Guntram Schneider (SPD). Notwendig seien von daher Transparenz und ein fairer Ausgleich der Interessen. Vor diesem Hintergrund begrüße die Landesregierung die Initiative der vier Fraktionen. Sie werde die in dem Antrag geforderte Bundesratsinitiative zur Risswerksführung sowie in Sachen Beweislastumkehr auf den Weg bringen. Des Weiteren werde sie die von der FDP vorgebrachten Punkte prüfen.


ABSTIMMUNG
Der Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und PIRATEN (Drs. 16/5750) wurde gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen. Der Entschließungsantrag der FDP (Drs. 16/5851) wurde mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN abgelehnt.

*

Quelle:
Landtag intern 6 - 45. Jahrgang, 4.6.2014, S. 6
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-25 45, -23 04, -21 07, -23 09,
Telefax (0211) 884-35 51
email@landtag.nrw.de
Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014