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NORDRHEIN-WESTFALEN/2088: Landesmedienrecht im digitalen Zeitalter (Li)


Landtag intern 3/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Plenarbericht
24 Stunden Tagesschau
Landesmedienrecht im digitalen Zeitalter

Von Christoph Weißkirchen



März 2014 - Um 20 Uhr kommt die Tagesschau. Dann sind Telefonate oder andere "Störungen" für eine Viertelstunde tabu - so war es einmal. Heute ist nicht nur die Tagesschau rund um die Uhr online verfügbar, sondern so gut wie alle Nachrichten. Das ändert das Verhalten von Medienmachern und Mediennutzern. Mit einer Änderung des Landesmediengesetzes will die Landesregierung erreichen, dass die Vielfalt des Angebots gesichert wird. Herrscht über dieses Ziel auch weitgehende Einigkeit, sind die konkreten Maßnahmen allerdings politisch umstritten.

Die digitale Welt verändert das Informationsund Medienangebot, das Nutzerverhalten, das Verhältnis zwischen denjenigen, die Nachrichten anbieten und denjenigen, die sie nachfragen. Viele Nutzerinnen und Nutzer schätzen gut recherchierte Informationen und entsprechend aufbereitete Meinungen. Sie wollen auswählen können aus einer Vielfalt unterschiedlicher Medienangebote. Hierzu gehören Zeitungen, Radio, Fernsehen, aber eben immer stärker auch das Internet, zu Hause und unterwegs. Erstere bieten ein endliches Gesamtpaket an ausgewählten, vor- und aufbereiteten Beiträgen - teils informativ, teils unterhaltsam. In der Online-Welt dagegen gilt es, selbst zu recherchieren und zusammenzustellen, was man lesen, sehen oder hören will.


Neuer Nutzen, neue Gefahren

Diese Mehrarbeit bringt auf der anderen Seite eine Zusammenstellung der ganz auf die eigenen Bedürfnisse und Interessen zugeschnittenen Inhalte und steht rund um die Uhr überall zur Verfügung. Das selbstständige Heranholen von Inhalten im Internet ist auch deshalb anstrengend, weil im Kleingedruckten Gefahren lauern können. Der mündige Internetbürger mag sich gefahrlos ein e-Paper mit überschaubaren Kosten herunterladen. Wenn er aber eine Illustrierte bestellen will, kann es schon passieren, dass er ungewollt ein Abonnement mit Folgekosten abschließt. Und so ist der Handel im Internet zu einem relevanten Verbraucherschutzthema geworden (mehr dazu auf Seite 9).

Die Medienordnung müsse auch im Online-Zeitalter die verfassungsrechtlich gebotene Vielfalt sichern, meint die Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Die fortschreitende Veränderung gebiete eine Überprüfung bestehender Regelungsmodelle und Rahmenbedingungen. Dies will die Regierung über eine Weiterentwicklung des Landesmedienrechts erreichen. Diese wurde dann selbst zu einem Testlauf neuer Formate: Im März/ April 2013 hatten alle Bürgerinnen und Bürger vier Wochen lang die Möglichkeit, sich auf einer entsprechenden Website mit Kommentaren, Vorschlägen oder Kritik einzubringen. Nach deren Auswertung legte die Landesregierung dann einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes (Drs 16/4950) vor.

Dieser soll auf der Angebotsseite die Medienvielfalt fördern, auf der Nutzerseite die Medienkompetenz. Hier geht es zum Beispiel um den selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit Medien. Eine besondere Zielgruppe des Vorhabens sind Kinder und Jugendliche. Des Weiteren beabsichtigt die Landesregierung, die Medienaufsicht durch die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) zu stärken. Dabei sollen - analog zur beschriebenen Online-Konsultation - die Nutzerinnen und Nutzer mit eingebunden werden. Das funktioniere nur, so der Entwurf, wenn die Medienaufsicht in Zukunft insgesamt transparenter arbeite. Außerdem soll die Aufsicht über die Telemedien in der Hand der LfM gebündelt werden.

Auf der Suche nach immer neuen und immer größeren Nutzerkreisen stehen Medienanbieter im Internetzeitalter in internationaler Konkurrenz. Das führt zur Suche nach möglichen Synergieeffekten, also zum Beispiel zur kostensparenden Zusammenlegung von Medienangeboten.


Vielfalt fördern

Hierunter könnte die Vielfalt von Medien in lokalen und regionalen Räumen leiden, befürchtet die Landesregierung. Sie will dieser Tendenz durch entsprechende Förderung entgegenwirken. Einen weiteren Baustein soll in diesem Zusammenhang auch die Stärkung der dualen Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk darstellen.

In der Debatte im Plenum (Seite 8) haben die Fraktionen den beschriebenen Gesetzentwurf jedoch unterschiedlich bewertet. Geht das Konzept nicht an dem geänderten Nutzerverhalten vorbei?, lautete eine der Fragen.


RUNDFUNKBEITRÄGE
Der Landtag hat eine Forderung der FDP (Drs. 16/5035) abgewiesen, zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge müssten den Beitragszahlerinnen und -zahlern vollständig zurückerstattet werden. Mit Verweis auf eine laufende Überprüfung, die auch die heutige Belastung möglicherweise benachteiligter Gruppen sowie stark gestiegene Beiträge für einige Unternehmen einbezieht, fand der Antrag bei den anderen Fraktionen keine Zustimmung. Ein weiteres Argument in der Debatte war der angestrebte schrittweise Ausstieg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus der Werbung.

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Quelle:
Landtag intern 3 - 45. Jahrgang, 26.3.2014, S. 7
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2014