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NORDRHEIN-WESTFALEN/2039: Landtag ändert Kommunalwahlgesetz (Li)


Landtag intern 9/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Landtag ändert Kommunalwahlgesetz
Plenarbericht

Von Christoph Weißkirchen



25. September 2013 - Der Landtag hat sich erneut mit der kommunalen Demokratie beschäftigt (Drs. 16/3387). In Zukunft schreibt das Kommunalwahlgesetz vor, dass eine erforderliche Wiederholungswahl binnen eines Jahres nach der ursprünglichen Wahl erfolgen muss. Ansonsten gilt sie als Neuwahl, bei der dann auch neue Wählergruppen und Parteien antreten können. Lediglich bei ungültig erklärten Bürgermeister- oder Landratswahlen soll immer gleich eine Neuwahl erfolgen. Zudem kann das vorzeitige Veröffentlichen von Wählernachbefragungen zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Frist für konstituierende Sitzungen verlängert sich von vier auf sechs Wochen.


"Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir den Kommunen und ihren Handlungsträgern noch etwas mehr Beinfreiheit und vor allem Rechtssicherheit", betonte Lisa Steinmann (SPD). Das sei wichtig für deren politische Arbeit. Insbesondere mit Blick auf die Stichwahl sowie die Dauer der Wahlperioden für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte habe es Änderungswünsche gegeben.

Als "Reparaturgesetz" wertete Peter Biesenbach (CDU) den vorliegenden Entwurf. Erst am 10. April sei das zugrunde liegende Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie in Kraft getreten, und schon müsse die Regierung umfangreich nachbessern. Im Übrigen wies er darauf hin, dass die CDU gegen das ursprüngliche Gesetz gestimmt habe. Von daher sei es nur konsequent, auch die Nachbesserungen abzulehnen.

Bei dem Gesetz gehe es auch um die Zusammenlegung der Wahlen im Jahr 2020, erläuterte Mario Krüger (GRÜNE), sowie um damit zusammenhängende Fragen: Inwieweit können Oberbürgermeister- und Ratswahlen gemeinsam durchgeführt werden? Wie könnten Übergangs- und Pensionsregelungen aussehen? "Wenn man das Ganze nicht will, dann ist klar, dass man auch diese Veränderungen nicht will", meinte er in Richtung CDU.

Die FDP habe schon den ursprünglichen Gesetzentwurf abgelehnt, erklärte auch Kai Abruszat (FDP): "Schon der war schlecht." Jetzt müsse Rot-Grün den eigenen Gesetzentwurf nachbessern, da er fehlerhaft sei. Dennoch bleibe das Gesetz aus den seinerzeit dargelegten Gründen unzureichend. Es werde insbesondere dem hervorgehobenen Amt der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten nicht gerecht, betonte Abruszat.

Der vorliegende Entwurf entspreche einem Gesetzentwurf der PIRATEN aus dem Jahr 2012, so deren Vertreter Frank Herrmann. Auch dieser habe eine Frist definieren wollen, ab wann eine kommunale Wiederholungswahl als Neuwahl gelte. Bislang hätten sich hier aktives und passives Wahlrecht voneinander unterschieden. Herrmann empfahl seiner Fraktion, der nun annähernd erreichten Gleichbehandlung zuzustimmen.

Es sei in der Tat ein Reparaturgesetz, gestand Innenminister Ralf Jäger (SPD) zu: "Es repariert das, was Schwarz-Gelb 2005 und 2010 am Wahlrecht verbrochen hat." Der Entwurf beweise, dass man Dinge, die gut sind, immer noch besser machen könne, meinte er mit Blick auf das Gesetz von letztem April. Es sei richtig, Anregungen der kommunalen Spitzenverbände und kommunaler Vertreter aufzugreifen.


ANGENOMMEN:
Der Gesetzentwurf (Drs. 16/3387) wurde mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen von CDU und FDP in zweiter Lesung angenommen.

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Quelle:
Landtag intern 9 - 44. Jahrgang, 16.10.2013, S. 4
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2013