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NORDRHEIN-WESTFALEN/2026: Neue Rechte für Tierschutzverbände - Landtag streitet über Vor- und Nachteile (Li)


Landtag intern 7/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

PLENUM
Scharfes oder zu scharfes Schwert?
Tierschutzverbände erhalten neue Rechte - Landtag streitet über Vor- und Nachteile

Von Sonja Wand



19. Juni 2013 - Tiere können naturgemäß nicht ihre Stimme erheben gegen unwürdige oder illegale Zustände ihrer Haltung. Dieses bisherige Ungleichgewicht zwischen Tierhaltern und Tieren will die Landesregierung beenden, indem sie den Tieren eine Stimme geben will: nämlich die von anerkannten Tierschutzverbänden. Solche sollen ein Klagerecht gegen widrige Umstände, die gegen den grundgesetzlich geregelten Tierschutz verstoßen, bekommen und in Genehmigungsverfahren eingebunden werden. Teile der Opposition befürchten eine Klageflut und eine Abwanderung forschender Unternehmen.


"Reicht es, wenn wir die Qual der Tiere durch Stallmauern nicht sehen müssen?", fragte Frank Börner (SPD). Seine Rede war ein klares Nein. Bisher hätten nur Bauern gegen ein Zuviel an Tierschutz klagen können, künftig könne man auch gegen ein Zuwenig an Tierschutz klagen. Diese juristische Gleichberechtigung erhöhe den Tieren die Chance auf artgerechte Tierhaltung, die Bauern schütze sie vor Wettbewerbsverzerrungen durch eine Konkurrenz, denen der Tierschutz egal sei. Weil nur anerkannte, jahrelang in NRW tätige Tierschutzvereine klagen könnten, seien Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgeschlossen. Auch verzögerte Forschungsreihen seien nicht zu erwarten.

"Sie trauen der unteren staatlichen Aufsicht offensichtlich keine ausreichende Kontrolle von Tierschutz zu, sonst bräuchten Sie dieses Gesetz hier nicht so vehement einzufordern", meinte Josef Hovenjürgen (CDU). Nicht tierschutzgerechte Ställe würden in NRW ohnehin nicht genehmigt, diesbezüglich sei das Gesetz also ebenfalls überflüssig. Zudem warnten Fachleute vor überbordender Bürokratie und zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten. Wenn Pharmafirmen aus diesen Gründen ins weniger strenge Ausland abgedrängt würden, sei dem Tierschutz auch nicht gedient, argumentierte der Abgeordnete und schloss: "Dieses Gesetz ist dazu geeignet, Misstrauen zu säen."

Martin-Sebastian Abel (GRÜNE) erklärte, warum das Gesetz notwendig sei: "Weil Tiere nicht für sich selber sprechen können. Tiere können auch nicht ihre Rechte selber vertreten." So wie Eltern ihre Kinder verträten, wie schwer kranke Menschen einen gesetzlichen Betreuer bekämen, wie Naturschutzverbände längst die Rechte wild lebender Tiere gerichtlich wahren könnten, so solle dies künftig auch für Tiere gelten, die gehalten würden. Für eine Klagewelle gebe es keine Anhaltspunkte, verwies der GRÜNE auf ein entsprechendes bereits bestehendes Gesetz in Bremen. In Genehmigungsverfahren könnten Verbände helfen, diese einfacher und rechtssicher zu gestalten.

Auf die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf bezog sich Karlheinz Busen (FDP): "Die Bürger sagen Ihnen: Das Gesetz ist schlecht. Das Gesetz bringt nichts. Es kostet. Es führt zu Rechtsunsicherheiten, zu Investitionsstopps und gefährdet den Datenschutz." Persönliche Daten und Betriebsgeheimnisse landeten völlig unkontrolliert auf dem Tisch der Tierschutzverbände. Die vernichtende Kritik in der Anhörung habe gezeigt, dass der Gesetzentwurf dem Tierschutz kein bisschen helfe. Zudem besitze das Land gar keine Gesetzgebungskompetenz für das Verbandsklagerecht, bemängelte der Abgeordnete und kritisierte: "Das Verbandsklagerecht ist Wildwuchs."

"Ich frage mich, in welcher Anhörung Sie waren", antwortete Simone Brand (PIRATEN). Denn es habe reichlich Argumente für das Verbandsklagerecht gegeben. "Wenn Sie so eine Angst haben vor vehementen Klagewellen, wie geht es denn dann in Ihren Industrien und bei Ihnen in den Ställen zu?", fragte Brand. Die Warnung vor Abwanderung der Pharmafirmen habe es auch schon beim Verbandsklagerecht für Umweltverbände gegeben - nichts sei passiert. Der jetzige Gesetzentwurf sehe mit der Feststellungsklage sogar ein Entgegenkommen gegenüber der Forschung vor, was ihre Fraktion kritisiere. Trotzdem werde ihre Fraktion dem Gesetzentwurf aus vollem Herzen zustimmen.

"Der Entwurf ist zweimal lange und intensiv beraten worden. Wir haben zweimal eine Expertenanhörung durchgeführt. Die ganze Bandbreite der Argumente ist aufgeführt und diskutiert worden. Ich bin der festen Überzeugung, dass dabei ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf zutage gekommen ist, der die unterschiedlichen Interessenlagen berücksichtigt", fasste Umweltminister Johannes Remmel (GRÜNE) zusammen. Es gehe nicht um ein Mehr an Tierschutz, sondern darum, den Tierschutz - wie jeden anderen Rechtsbereich auch - einer rechtsstaatlichen Überprüfung zuzuführen. Das Parlament habe heute die Gelegenheit, einen bedeutenden Meilenstein für den Tierschutz zu setzen.


BESCHLOSSEN:
Mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN hat der Landtag den Gesetzentwurf gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen.

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Quelle:
Landtag intern 7 - 44. Jahrgang, 24.7.2013, S. 9
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2013