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NORDRHEIN-WESTFALEN/1988: Wie viele Betten braucht das Land (Li)


Landtag intern 3/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Wie viele Betten braucht das Land?
Krankenhausplan 2015: Anhörung von Fachleuten
Ausschussbericht

Von Christoph Weißkirchen



7. März 2013 - Wie viele Krankenhäuser mit wie vielen Betten braucht Nordrhein-Westfalen? Wie erreicht man eine wohnortnahe Versorgung, auch im ländlichen Raum? Welche ärztlichen Leistungen - allgemein-medizinisch bzw. hochspezialisiert - sollen wo angeboten werden? Wie steht es um die Zukunft kleinerer Krankenhäuser? Über diese und andere Fragen berieten sich Abgeordnete und Fachleute im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) mit Blick auf den geplanten neuen Krankenhausplan. Bei Einigkeit im Ziel einer guten Versorgung steckte auch hier der Teufel im Detail. Denn eins wurde deutlich: Die Krankenhausversorgung muss bezahlbar bleiben.


So meinte Jochen Brink (Krankenhausgesellschaft), die Krankenhausplanung müsse verlässliche und interpretationsfreie Rahmenbedingungen schaffen. Sein Zielkatalog: Die Versorgung müsse patientengerecht, qualitativ hochwertig, ortsnah, bedarfsgerecht, leistungsfähig und wirtschaftlich sein. Diese Grundsätze wurden allgemein unterstützt. So begrüßten Dr. Theodor Windhorst (Ärztekammer Westfalen- Lippe) und Rudolf Henke (Ärztekammer Nordrhein) das Konzept einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung. Konkret forderten sie verbindliche Mindestvoraussetzungen für alle Krankenhäuser und Abteilungen, die in einem Versorgungsbereich tätig seien.

Mindestgrössen

Widerspruch gab es dann zu der vom Ministerium vorgeschlagenen Mindestgröße von acht bis zwölf Betten in der Intensivpflege pro Krankenhaus. Über 22 Prozent der aktuell an der Versorgung teilnehmenden Krankenhäuser wiesen zurzeit eine Bettenstärke von zwei bis sieben Intensivbetten auf, so Brink. Würde die Mindestgröße von acht Betten zur Pflicht, müssten diese Krankenhäuser schließen.

Vor diesem Hintergrund befürchtete Karsten Gebhardt (Verband Evangelischer Krankenhäuser) eine Verschlechterung der flächendeckenden Versorgung insbesondere von Notfällen. So müsste nach den jetzigen Vorgaben jedes vierte evangelische Krankenhaus, viele davon in ländlichen Regionen, seine Intensivstation schließen. Konkret kritisierte Gebhardt unklare Begrifflichkeiten hinsichtlich des Versorgungsauftrags. Außerdem kämen die Länder ihrer Pflicht zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern nur noch unzureichend nach.

Qualitätsstandards

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Fachverbände bei der Erarbeitung der Qualitätskriterien nicht einbezogen worden seien. Aus Sicht ihrer Kammern seien die Zahl und die Qualifikation der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zentrale Kriterien, betonten Windhorst und Henke. Hier solle der Entwurf die Anforderungen eindeutiger vorgeben. So sei eine Mindestzahl von Ärzten mit Facharztstatus notwendig, damit Ärzte ohne diese Qualifikation jederzeit, auch nachts und am Wochenende, auf deren Unterstützung zurückgreifen könnten. Qualitätsvorgaben stünden nicht im Widerspruch zum Bekenntnis, eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu wollen.

Gerade mit Blick auf den Facharztstandard ließen die Formulierungen zu viel Interpretationsspielräume zu, so Thomas Fritz für die AOK NordWest. So sei die Voraussetzung "fundierte Kenntnisse und Erfahrungen" zu unbestimmt. Grundsätzlich solle man die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern zugrunde legen. Die Erfüllung eines solchen Facharztstandards werde leistbar sein, so Fritz.

Hinsichtlich der geforderten Qualitätskriterien schränkte Stefan Loos (IGES Institut, Berlin) ein: Diese seien nur dann erforderlich, wenn sie klar definierte Qualitätsdefizite beseitigten. Dabei solle der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Altersmedizin

Für die AOK begrüßte Fritz insbesondere den geplanten Versorgungsverbund in der Altersmedizin (Geriatrie). Dies könne zu einer qualitativ verbesserten Versorgung beitragen. Angesichts des demografischen Wandels sei die Geriatrie in den letzten Jahren ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil im Versorgungsangebot deutscher Krankenhäuser geworden, ergänzte Loos.

Auch Burkhard Schröders (Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen) hob die Bedeutung der Geriatrie hervor. Deshalb dürfe sie aber nicht Bestandteil der Krankenhausplanung werden. Screening, also systematische Tests, seien nur dann sinnvoll, wenn es um eine optimale medizinische Behandlung von älteren Menschen gehe.

Abbau von Kapazitäten

Mit der Umsetzung des Krankenhausplans 2015 sei ein Abbau von Kapazitäten verbunden, so die Kammern in ihrer Stellungnahme. Diese Anpassungen sollten schrittweise und unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen sowie des regionalen Bedarfs umgesetzt werden.

Zwar sahen auch die kommunalen Spitzenverbände eine Notwendigkeit, die Zahl der vorhandenen Betten zu verringern. Bei dem im Plan vorgesehenen Abbau müsse man aber darauf achten, dass man nicht über das Ziel hinausschieße, so Reiner Limbach. Der Plan müsse eine Versorgung in der Fläche weiterhin ermöglichen. Zum anderen müssten auch Krankenhäuser mit Angeboten der Spitzenmedizin eine wirtschaftlich gesicherte Existenzgrundlage behalten.

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Quelle:
Landtag intern 3 - 44. Jahrgang, 22.3.2013, S. 17
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2013