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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3382: Fahrradschuppen und Garagen baurechtlich endlich gleich behandeln (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 11. September 2019

Fahrradschuppen und Garagen baurechtlich endlich gleich behandeln


Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern berät aktuell die dritte Änderung der Landesbauordnung.

Im Energieausschuss des Landtages haben die Koalitionsfraktionen hierzu einen Änderungsantrag eingebracht. Dazu erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rainer Albrecht:

"Mit der geplanten Änderung schaffen wir eine aktuell bestehende Ungleichheit in der Landesbauordnung ab. Bisher waren Garagen für PKW, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschritten, von einer Baugenehmigung befreit. Baute man die gleiche Garage aber für Fahrräder, so musste hierfür eine Baugenehmigung beantragt werden. Diese Ungleichbehandlung schaffen wir jetzt ab und stellen grundsätzlich Garagen bzw. Stellplätze unabhängig vom abgestellten Fahrzeug von der Baugenehmigung frei, sofern sie nicht größer als 30qm sind. Das wird es insbesondere Wohnungsunternehmen im ganzen Land deutlich leichter machen, für ihre Mieterinnen und Mieter Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen. Wir werden uns als Fraktion dafür stark machen, dass diese sinnvolle Regelung Eingang in die Musterbauordnung des Bundes findet."

Zum Hintergrund:

Mit der Änderung der Landesbauordnung werden überdachte Stellplätze bis zu einer Größe von 30qm und eine maximalen Wandhöhe von 3 Metern zukünftig unabhängig von den abgestellten Fahrzeugen verfahrensfrei gestellt, sprich diese dürfen dann im Innenbereich auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Bisher galt diese Regelung nur für "Kraftfahrzeuge", also laut StVO Fahrzeuge mit einem Motor, auch wenn in der Praxis nicht in jedem Fall für einen "Fahrradschuppen" ein Bauantrag verlangt wurde. Durch die Klarstellung wird zukünftig die einheitliche Anwendung der Landesbauordnung sichergestellt.

Darüber hinaus umfasst die geplante dritte Änderung der Landesbauordnung vor allem Anpassungen bezüglich der Zulässigkeit von Baustoffen, die aufgrund von EU-Regelungen und aufgrund eines Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofes vorgenommen werden müssen. Diese Änderungen werden deutschlandweit in allen Landesbauordnungen gleichermaßen vollzogen, so dass es an dieser Stelle auch zur Vereinheitlichung von rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Bauens kommt.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2019

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