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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3184: Das Land will mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 28. August 2018

Mecklenburg-Vorpommern will mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen


Die Regierungspartner SPD und CDU wollen in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit von Volksbefragungen einführen.

Ein Vorschlag für eine Verfassungsänderung wurde heute in der Kabinettssitzung der Landesregierung und in den Fraktionssitzungen von SPD und CDU beraten. Anschließend stellten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der CDU-Fraktionsvorsitzende Vincent Kokert und der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Krüger den Vorschlag gemeinsam der Öffentlichkeit vor.

"Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stärker und früher als bisher in Entscheidungen einbeziehen. Deshalb wollen wir die Möglichkeit von Volksbefragungen schaffen", erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Thomas Krüger ergänzt: "Die Menschen in unserem Land früher einzubeziehen, bedeutet auch, sie schon mit 16 und 17 Jahren an Landtagswahlen teilhaben zu lassen. Deswegen wollen wir in einer ersten Befragung erfahren, wie die Wähler zum "Wahlalter 16" stehen. Da es für die Volksbefragung einer Verfassungsänderung bedarf, brauchen wir jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Daher liegt es jetzt an den Oppositionsparteien BMV und Linke, uns auf diesem Weg konstruktiv zu begleiten."

Der Vorschlag sieht vier Kernpunkte vor:

• Voraussetzung für die Einleitung einer qualifizierten Volksbefragung sind übereinstimmende Beschlüsse von Landesregierung und Landtag

• Der Gegenstand der Volksbefragung muss von besonderer und landesweiter Bedeutung sein und in die Entscheidungszuständigkeit des Landes fallen.

• Für die Annahme eines Vorschlags gelten dieselben Regeln wie beim Volksentscheid: Die Mehrheit der Abstimmenden muss zustimmen. Und diese Mehrheit muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigen in Mecklenburg-Vorpommern umfassen.

• Kommt diese Mehrheit zustande, ist die Landesregierung an das Ergebnis der Volksbefragung gebunden.


Hintergrund: Vorgesehene Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Auszug)

Artikel 60a (Qualifizierte Volksbefragung)

(1) Über einen Gegenstand der politischen Willensbildung wird eine qualifizierte Volksbefragung durchgeführt, wenn der Landtag und die Landesregierung dies übereinstimmend beschließen. Dieser Gegenstand muss von besonderer und landesweiter Bedeutung sein und im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Landes liegen. Qualifizierte Volksbefragungen über den Haushalt des Landes, über Abgaben und Besoldung sind unzulässig.

(2) Die Entscheidung, ob eine qualifizierte Volksbefragung zulässig ist, trifft auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens vier Mitgliedern des Landtages das Landesverfassungsgericht.

(3) Eine im Rahmen der qualifizierten Volksbefragung zur Abstimmung gestellte Vorlage ist erfolgreich, wenn ihr die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Viertel der Wahlberechtigten zugestimmt haben. In der Abstimmung zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen. Ist eine Vorlage erfolgreich, so ist die Landesregierung verpflichtet, den Landtag binnen drei Monaten nach Feststellung des Ergebnisses der qualifizierten Volksbefragung über die Art und Weise der Umsetzung des Ergebnisses zu unterrichten. Die Rechte des Landtages bleiben vom Ergebnis einer qualifizierten Volksbefragung unberührt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

Der Vorschlag soll in der September-Sitzung in den Landtag eingebracht werden. Eine Verfassungsänderung erfordert in Mecklenburg-Vorpommern eine Zweidrittelmehrheit.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2018

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