Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


MECKLENBURG-VORPOMMERN/3168: Nachhaltig wirtschaftende Landwirte dürfen nicht zusätzlich belastet werden (SPD)


Nachhaltig wirtschaftende Landwirte dürfen nach EuGH-Urteil nicht zusätzlich belastet werden


Nach dem Urteil des EuGH zur Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland erklärt die Agrar- und umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Elisabeth Aßmann:

"Das Urteil des EuGH anlässlich der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verletzung der Vorgaben der EU-Nitrat-Richtlinie sehe ich mit großer Sorge. Natürlich ist es absolut wichtig für nachfolgende Generationen eine intakte Natur zu hinterlassen und übermäßige Stoffeinträge in Böden und Gewässer abzustellen. Das Urteil zeigt, dass die diesbezüglichen Bemühungen der Bundesregierung unter der Federführung des langjährig CSU-Geführten Landwirtschaftsministeriums unter dem Motto: "gut gemeint ist nicht gut gemacht" fallen. Weder die Gesellschaft noch die nach guter fachlicher Praxis arbeitenden Landwirtschaftsbetriebe dürfen für die langjährigen Fehlentwicklungen, die dem Verstoß gegen die Vorgaben der EU zugrunde liegen, finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Es ist höchste Zeit die Nitrat-Einträge in den belasteten Gebieten massiv zu reduzieren und so langfristig die negativen Auswirkungen der Nitratbelastungen abzustellen. Die neue Düngeverordnung ist da ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Klar ist, dass die von uns SPD-Umwelt- und Agrarpolitikern immer wieder geforderte und dann schlussendlich auch verankerte Evaluierung der neuen Dünge-VO im Sinne einer langfristigen positiven Entwicklung der richtige Ansatz war."

*

Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang