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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2985: Abstand von Windkraftanlagen - Regelungen zeitgemäß (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Mittwoch, 14. Juni 2017

Schleswig-Holstein orientiert sich bei Mindestabständen für Windkraftanlagen offensichtlich an Mecklenburg-Vorpommern

Jochen Schulte: Regelungen im Land sind zeitgemäß - Rufe nach größeren Mindestabständen gefährlich für Standort Mecklenburg-Vorpommern


Zu den Festlegungen der künftigen Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein bezüglich der Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte:

"Die Festlegung der künftig CDU-geführten Regierungskoalition in Schleswig-Holstein, den Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Einzelgehöften auf die dreifach Anlagenhöhe, zu Dörfern auf die fünffache Anlagenhöhe anzuheben bedeutet in der Folge, dass sich unser Nachbarland den bereits seit Jahren bestehenden und gut funktionierenden Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern angleicht. Bei heutigen Anlagenhöhen von 200 Metern bleibt die Regelung in Schleswig-Holstein zu Einzelgehöften sogar noch hinter dem Mindestabstand bei uns im Land zurück, der 800 Meter beträgt.

Auch aus Sicht der politisch Verantwortlichen in anderen Bundesländern haben wir in Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich gut funktionierende und zeitgemäße Regelungen, die den Ausgleich zwischen Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit wirtschaftlichen Interessen sehr gut ermöglichen. Gerade vor der aktuell getroffenen Einigung der CDU in Schleswig-Holstein ist es unverständlich, dass in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder Rufe nach noch größeren Mindestabstandsregelungen laut werden, die in der Folge unserem Bundesland wirtschaftlich massiv schaden würden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2017

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