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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2689: Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Mittwoch, 20. April 2016

Landtag beschließt Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes

Heinz Müller: Gesetzesreform stellt nur einen Teil der notwendigen Veränderungen bei der Reform der Sicherheitsbehörden dar


Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller:

"Mit der Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes reagieren wir auf das Versagen der deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der rechtsextremen NSU-Mordserie. Wir übernehmen dabei weitgehend die Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum NSU und der Bund-Länder-Kommission 'Rechtsterrorismus'. So geht es u.a. um Verbesserungen bei der Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund und mit anderen Sicherheitsbehörden sowie um gesetzliche Rahmensetzungen für den Einsatz von Vertrauensleuten.

Besonderes Anliegen der Koalitionsfraktionen war die Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Dazu gehört zuvorderst, dass die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) zukünftig im Landtag und nicht mehr beim Verfassungsschutz tagt. Zudem erhält die PKK mehr Befugnisse. Mindestens einmal jährlich muss sie über den Einsatz von Vertrauensleuten unterrichtet werden.

Mit Blick auf die wachsenden Gefährdungen des politischen Extremismus ist der Einsatz von Vertrauenspersonen unverzichtbar. Wichtig ist aber, dass diesem Einsatz von V-Leuten ein klarer gesetzlicher Rahmen gesetzt wird. Es gilt: Kein Einsatz von Personen, die erhebliche Straftaten begangen haben und kein Einsatz von Personen, die einen steuernden Einfluss auf das Beobachtungsobjekt haben. Bei der Frage, welche Straftaten im Ausnahmefall in Kauf genommen werden können, ist stets eine Güterabwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.

Die Gesetzesreform stellt nur einen Teil der notwendigen Veränderungen bei der Reform der Sicherheitsbehörden dar. Wir brauchen darüber hinaus weitere Maßnahmen, wie z.B. mehr sozialwissenschaftliche Spezialisten und einen grundlegenden Mentalitätswandel. Eine sehr viel stärkere Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange und eine damit verbundene Offenheit und Kritikfähigkeit sind dringend geboten. Wir begrüßen erste dazu eingeleitete Schritte auch in M-V. Klar ist aber, dieser Prozess braucht Zeit und ist eine Daueraufgabe, der sich die Sicherheitsbehörden aber auch die Politik stellen müssen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2016

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