Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


MECKLENBURG-VORPOMMERN/2593: Bürgerbeteiligung an Windparks führt zu mehr Gerechtigkeit (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Mittwoch, 20. Januar 2016

Bürgerbeteiligung an Windparks führt zu mehr Gerechtigkeit und Akzeptanz

Jochen Schulte/ Rudolf Borchert: Gesetz eröffnet große Bandbreite von Vergünstigungen abseits einer direkten Beteiligung


Zur heutigen Experten-Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über die Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte und der energiepolitische Sprecher, Rudolf Borchert:

Jochen Schulte: "Mit dem Beteiligungsgesetz sorgen wir für mehr finanzielle Gerechtigkeit und eine größere Akzeptanz für Windräder. Selbst die Windkraftbranche erachtet eine Beteiligung der Menschen vor Ort und eine größere regionale Wertschöpfung als sinnvoll, spricht sich aber aus ihrer interessengeleiteter Sicht gegen eine gesetzliche Verpflichtung aus.

Unsere Vorstellung ist jedoch, dass in unserem Land grundsätzlich nur noch solche Windparks entstehen, aus denen die Menschen und die Gemeinden vor Ort direkt Gewinn erzielen können - wenn sie dies denn wollen. Wir müssen weg davon, dass Gewinne ausschließlich privatisiert und die Belastungen sozialisiert werden. Deshalb sollen betroffenen Bürgern und Kommunen gesetzlich verankert die Teilhabe an Windparks ermöglicht oder andere Vergünstigungen angeboten werden.

Die Kritik von dem ein oder anderen Wirtschafts- und Lobbyverband zeigt, unser Beteiligungsgesetz setzt den Hebel genau an der richtigen Stelle an. Jetzt mit einer freiwilligen finanziellen Selbstverpflichtung zu kommen, ist wenig zielführend. Dazu war genug Zeit. Wo waren denn die entsprechenden Angebote der Windkraftinvestoren in den vergangenen 15 Jahren?"

Rudolf Borchert: "Die SPD forciert in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir wollen die Energiewende. Doch dies gelingt nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Deshalb ist das geplante Gesetz zuallererst ein Angebot und eine Chance, um vor Ort mit verschiedenen Modellen eine wirtschaftliche und finanzielle Teilhabe zu ermöglichen.

Das Gesetz eröffnet ausdrücklich eine große Bandbreite von Vergünstigungen abseits einer direkten Beteiligung. Darauf haben mehrere Sachverständige hingewiesen. So kann der lokale Stromtarif für die Anwohner gesenkt und den Gemeinden für die Dauer des Betriebes der Windenergieanlagen die Zahlung einer Ausgleichsabgabe offeriert werden. Auch der Erwerb eines durch die Einlagensicherung verbürgten Sparbriefs ist eine attraktive Alternative.

Es gibt also keine Ausreden für die Wirtschaft, den Menschen vor Ort eine Beteiligung zu verwehren. Wir wissen, dass wir mit dem Gesetz juristisches Neuland betreten und einige rechtliche Klippen umschiffen mussten. Doch jetzt liegt ein sehr guter Gesetzentwurf des Energieministers vor, der auch nach der Auswertung der heutigen Anhörung in den wesentlichen Punkten Bestand haben und im April vom Landtag verabschiedet werden wird. Darauf kann Mecklenburg-Vorpommern stolz sein. Ich bin mir sicher, dass das Beteiligungsgesetz viele Nachahmer in anderen Bundesländern finden wird."

*

Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang