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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2591: Mehr Gerechtigkeit durch finanzielle Teilhabe durch Beteiligungsgesetz (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 18. Januar 2016

Beteiligungsgesetz sorgt für mehr Gerechtigkeit durch finanzielle Teilhabe

Dr. Norbert Nieszery: Auch gewinnverwöhnte Windkraftbranche muss Interesse an größerer Akzeptanz der Energiewende haben


Auf die Kritik des Bundesverbands Windenergie am Bürgerbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern reagiert der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, mit großer Gelassenheit:

"Die Kritik des Lobbyisten-Verbandes zeigt, unser Beteiligungsgesetz setzt den Hebel genau an der richtigen Stelle an und entfaltet Wirkung. Denn die Zeiten, in denen Windkraftunternehmen die satten Gewinne allein einfahren und die Menschen vor Ort die Belastungen durch die Windkraftanlagen zu tragen haben, sind in Mecklenburg-Vorpommern in Kürze vorbei. Und das ist auch gut so.

Mit dem Beteiligungsgesetz, dass der Landtag im April beschließen wird, sorgen wir für mehr Gerechtigkeit durch finanzielle Teilhabe der betroffenen Bürger und Gemeinden. Erstmalig in Deutschland schreiben wir Investoren gesetzlich vor, die Menschen vor Ort angemessen an den Gewinnen zu beteiligen. Dass das nicht zu Begeisterungsstürmen der Windkraftbranche führt, ist nachvollziehbar. Allerdings sollten auch die Windbranchenvertreter zur Kenntnis nehmen, dass die Energiewende nur mit und nicht gegen die Menschen gelingen kann. Und mit dem Beteiligungsgesetz werden wir die Akzeptanz des notwendigen Windkraftausbaus steigern.

Einen Wettbewerbsnachteil kann ich deshalb nicht erkennen. Im Gegenteil wir segeln in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Wind und werden zum bundesdeutschen Vorreiter. Denn ich bin mir sicher, dass das Beteiligungsgesetz viele Nachahmer in anderen Bundesländern finden wird. Das zeigen auch die vielen Nachfragen, die uns dazu in den vergangenen Monaten erreicht haben."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2016

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