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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2100: Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 17. September 2014

Koalition unterstützt Freie Schulen und sorgt für soziale Gerechtigkeit im Bildungsbereich

Andreas Butzki: Änderungen am Schulgesetz stärken Fachkräfteausbildung im Gesundheitsbereich



Der Landtag beschäftigte sich heute mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Schulgesetzes MV und stimmte einstimmig einer Überweisung in den Bildungsausschuss zu. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und bildungspolitische Sprecher, Andreas Butzki:

"Mit den vorgelegten Änderungen zu den Schulen in freier Trägerschaft macht die SPD-geführte Koalition einen weiteren großen Schritt zur Stärkung der dualen Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land bekräftigt damit sein Bekenntnis, dass die Schulen in freier Trägerschaft ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungssystems sind. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Anhebung der Finanzhilfesätze für Gesundheitsberufe von 50 auf bis zu 80 Prozent und der Verzicht auf die Zahlung der Kappungsbeiträge für Förderschulen. Zudem erhalten die Schulen in freier Trägerschaft mit den notwendigen Änderungen zur Finanzhilfe Planungssicherheit, die auch zum Bürokratieabbau beitragen wird.

Mit der deutlichen Erhöhung der Landesförderung bei mehreren Ausbildungsberufen im Sozial- und Gesundheitsbereich bringen wir das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern voran und machen die Ausbildungsberufe in diesen Bereichen attraktiver. Für die Auszubildenden wird das Engagement des Landes zu sinkendem Schulgeld führen. Und ich hoffe, dass die Ausbildungsbetriebe in privater Trägerschaft die Entlastungen, die sie durch die Erhöhung des Finanzhilfesatzes erhalten, in eine Ausweitung des Ausbildungsangebotes oder eine höhere Ausbildungsvergütung investieren.

Besonderes Anliegen der SPD ist zudem, dass Eltern, deren oft schwer mehrfach behindertes Kind eine Förderschule in freier Trägerschaft besucht, auch künftig kein Schulgeld zahlen müssen. Aus diesem Grund erhalten diese freien Schulen auch immer den Finanzhilfehöchstsatz von 100 Prozent der Personalkosten.

Insgesamt führt das geänderte Verwaltungs- und Berechnungsverfahren zu einem einfacheren und transparenteren Verfahren von dem sowohl die Schulen in freier Trägerschaft wie auch das Land profitieren werden. Zudem wird die neue Klausel zur automatischen Anpassung an die Tarifentwicklung den Lehrkräften an den Privatschulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit geben, an den Besoldungserhöhungen des öffentlichen Dienstes zu partizipieren."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2014