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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2043: Schulgesetzänderung - Kein Schulgeld für schwerbehinderte Kinder (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 2. Juli 2014

Schulgesetzänderung: Kein Schulgeld für schwerbehinderte Kinder

Andreas Butzki: SPD fordert gleiche Bezahlung für Lehrkräfte an freien und öffentlichen Schulen



Für die SPD-Landtagsfraktion sind die Schulen in freier Trägerschaft ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft in unserem Land. Dies unterstrich Andreas Butzki, schulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, heute am Rande der Bildungsdemonstration der freien Schulen in Schwerin.

"Die SPD-Landtagsfraktion ist auch zukünftig verlässlicher Partner der Freien Schulen und wird gemeinsam mit dem Koalitionspartner auch in Zukunft für eine rechtlich sichere und aufgabengerechte Finanzierung sorgen. Die Änderung der Privatschulverordnung war durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald notwendig geworden. Diese Urteile erfolgten auf Grund von Klagen freier Schulträger und stellten fest, dass bei der Gewährung der Finanzhilfe durch das Land nur die tatsächlichen und keine fiktiven Personalkosten erstattet werden können.

Auf dieser rechtlichen Basis wird die Koalition die von Bildungsminister Mathias Brodkorb angekündigte Änderung des Schulgesetzes nun zügig in Angriff nehmen. Dabei geht es in erster Linie um Lösungen für die Schulen zur individuellen Lebensbewältigung. Für die SPD steht fest, dass auch zukünftig kein Schulgeld für Kinder mit geistiger oder Schwerstmehrfachbehinderung erhoben werden darf. Welche weiteren Änderungen bei den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in freier Trägerschaft noch erforderlich sind, wird in einem breiten Diskussionsprozess erörtert. Dabei werden die freien Schulen selbstverständlich frühzeitig in die Beratungen eingebunden.

Die SPD wird sich zudem weiter dafür einsetzen, dass Lehrerrinnen und Lehrer an staatlichen und freien Schulen gleich besoldet werden. Freie Schulträger, die ihre Lehrkräfte unter dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlen, dürfen dafür nicht vom Land belohnt werden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014