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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1776: Weitere Aufstockung des Hochschulbudgets (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 18. November 2013

Weitere Aufstockung des Hochschulbudgets

Dr. Margret Seemann (SPD)/ Egbert Liskow (CDU): Mehrkosten für Änderung der W-Besoldung sollen vollständig vom Land getragen werden



Der Finanzausschuss des Landtags hat heute die Landesregierung beauftragt, die Grundgehälter von Hochschulprofessorinnen und -professoren in den Besoldungsgruppen W2 und W3 rückwirkend zum 1. Januar 2013 anzuheben. Hierzu erklären die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Margret Seemann und der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Egbert Liskow:

"Die heutige Entscheidung ist eine sehr gute Nachricht für die Hochschulen in unserem Land. Die Aufforderung an die Landesregierung, die aus der Neuregelung der Professoren-Besoldung resultierenden Mehrkosten der Hochschulen zu überprüfen und anzupassen ist ein deutliches Zeichen: Das Land macht keine Verträge zulasten Dritter.

Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben sich in den letzten Monaten für eine solche Vereinbarung eingesetzt. Uns war insbesondere wichtig, dass die Besoldung der Professorinnen und Professoren im föderalen Besoldungssystem wettbewerbsfähig bleibt und dass die Mehrkosten für die Änderung der W-Besoldung den Hochschulen vollständig erstattet werden.

Die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden damit den sogenannten Grundsatz der angemessenen Alimentation erfüllen, wobei bezogene Leistungsbezüge nicht vollständig anzurechnen sind. Das Prinzip eines leistungsorientierten Besoldungssystems bestehend aus fixen und variablen Bestandteilen bleibt erhalten."

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 entschieden, dass das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 2 in Hessen in Höhe von 4.176,45 Euro (2010) evident unzureichend ist und nicht dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz einer "amtsangemessenen Besoldung" entspricht. Aufgrund vergleichbarer rechtlicher Grundlagen in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen Bundesländern besteht bundesweiter Handlungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht räumt den Ländern einen weiten Gestaltungsspielraum zur verfassungskonformen Neuregelung der Besoldung der Professorinnen und Professoren ein.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2013