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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1577: Strafvollzug wird nach modernen Standards weiterentwickelt (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 24. April 2013

Strafvollzugsgesetz trägt der Sicherheit der Bevölkerung und dem Ziel der Resozialisierung gleichermaßen Rechnung

Stefanie Drese: Strafvollzug in M-V wird nach modernen Standards weiterentwickelt



Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung ein Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern (Strafvollzugsgesetz) beschlossen. Hierzu erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

"Das heute verabschiedete Strafvollzugsgesetz trägt der Sicherheit der Bevölkerung und dem Ziel der Resozialisierung gleichermaßen Rechnung. Damit wird das bestehende Strafvollzugsgesetz des Bundes durch Landesrecht ersetzt und insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung weiterentwickelt.

Im Rahmen der Ausschussberatungen haben die Koalitionsfraktionen den in der Expertenanhörung geäußerten Vorschlag aufgegriffen, die nichtmonetäre Komponente der Vergütung zu erweitern. Konkret haben sich SPD und CDU dafür ausgesprochen, dass für jeweils drei Monate zusammenhängender Ausübung einer Tätigkeit des Gefangenen eine Freistellung von zwei Werktagen erfolgen kann. Der Anspruch ist damit um ein Drittel höher als bisher. Gefangene können künftig nicht mehr nur sechs, sondern acht Tage zusätzlicher Freistellung für ein Jahr kontinuierlicher Arbeit erwerben.

Hinsichtlich der entgeltlichen Vergütung der Gefangenen setzt das Gesetz als Eckvergütung neun Prozent der Bezugsgröße des SGB IV fest. Eine Anhebung des Arbeitsentgelts wie von den demokratischen Oppositionsfraktionen gefordert, lehnen wir ab.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Gesetz wesentliche Inhalte des Strafvollzugsgesetzes des Bundes übernimmt, jedoch neue Schwerpunkte setzt. Es beschränkt sich nicht darauf, den bestehenden Rechtszustand festzuschreiben, sondern sucht den derzeitigen Strafvollzug unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, des Erfahrungswissens der Praxis und der kriminologischen Erkenntnisse weiterzuentwickeln. Zugleich wird den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und dem Opferschutz Rechnung getragen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013