Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

MECKLENBURG-VORPOMMERN/1566: Einführung einer Bettensteuer bleibt in kommunaler Verantwortung (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 11. April 2013

Einführung einer Bettensteuer bleibt in kommunaler Verantwortung

Tilo Gundlack: Innen- und Finanzministerium lehnen Übernahme einer Risikohaftung ab



Der Finanzausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern befasste sich heute auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der sogenannten Bettensteuer. Zur Diskussion im Ausschuss erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion, Tilo Gundlack:

"Die Einführung einer Bettensteuer liegt in kommunaler Hand. Das Land kann und darf den Städten und Gemeinden nicht vorschreiben, ob sie solch eine Kulturförderabgabe einführen oder nicht. Jede Kommune muss für sich entscheiden, ob die Vorteile die Nachteile und Risiken überwiegen. Klar ist, dass die Einführung einer Bettensteuer mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Hinzu kommen die Schwierigkeiten für einen praktikablen Nachweis zur Unterscheidung zwischen privatem und geschäftlichem Anlass der Übernachtungen.

Der Fraktion Die Linke ging es offensichtlich aber heute um Schützenhilfe für eine Bürgermeisterin aus ihren Reihen. Aktueller Anlass des Informationsbegehrens der Linken ist die kürzlich von der Schweriner Stadtvertretung verabschiedete Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Landeshauptstadt Schwerin. Der Versuch, das Haftungsrisiko der Schweriner Satzung auf die Landesebene zu verlagern, war ein durchsichtiges Unterfangen. Richtigerweise haben Innen- und Finanzministerium die Übernahme einer Risikohaftung abgelehnt."

Hintergrund
Bei der sogenannten Bettensteuer geht es darum, dass Kommunen von ihren Beherbergungsunternehmen eine Abgabe entsprechend ihrer Bettenkapazitäten einfordern, die zur Finanzierung meist kultureller Angebote der Stadt oder Gemeinde eingesetzt werden soll. Dazu erlässt die Kommune eine Satzung.

Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte Ende Januar die Bettensteuer der Stadt Köln für unwirksam, weil die Kölner Satzung keine Unterscheidung zwischen privatem und geschäftlichem Anlass der Übernachtungen vorsah. Seitdem entbrennt deutschlandweit ein Streit darüber, wie praktikabel und rechtssicher die Überprüfung dieses Tatbestandes im laufenden Geschäft ist. Daraus ergibt sich ein erneutes Risiko, dass die von den Kommunen beschlossenen Satzungen vor Gericht scheitern und Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Die Rückerstattung unrechtmäßig eingenommener Bettensteuern würde die Kommunalverwaltungen vor enorme Probleme stellen.

*

Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
E-Mail: info@spd.landtag-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2013