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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1403: Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 27. September 2012

Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern

Rainer Albrecht: Miete muss bezahlbar bleiben



Zu der heute im Bundestag geführten Debatte, die den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mietrechtsänderungsgesetz beinhaltete, äußerte sich der SPD-Landtagsabgeordnete und baupolitische Sprecher der Fraktion, Rainer Albrecht:

"Es steht außer Frage, dass der vorliegende Gesetzentwurf erhebliche Mängel aufweist und zu Recht kritisiert werden muss. Ziel muss es sein, das soziale Mietrecht zu erhalten und im Hinblick auf notwendige Modernisierungsmaßnahmen klimapolitisch zu verbessern. Für die Ziele des Klimaschutzes ist die energetische Gebäudesanierung unabdingbar, dennoch müsse dies bezahlbar und sozial verträglich gestaltet sein. Das ist mit dem vorliegenden Gesetz keinesfalls erreichbar. Stattdessen sollen die Kosten der energetischen Sanierung einseitig auf die Mieter abgewälzt werden. Das würde letztendlich dazu führen, dass viele Mieter gezwungen werden, durch rasant steigende Mieten, den langjährig bewohnten Stadtteil zu verlassen und in die Randgebiete zu ziehen. Vielmehr müsse die Bundesregierung dafür sorgen, im Mietrecht die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Das heißt nichts Anderes, als dass die Mehrkosten für Mieter durch energetische Modernisierungsmaßnahmen vermieden und gleichzeitig Anreize für Vermieter geschaffen werden müssen, um ihr Wohneigentum unter Energieeffiziensgesichtspunkten zu sanieren. Zudem ist ein dreimonatiger Ausschluss der Mietminderung klar abzulehnen, das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Im Gesetzentwurf bleibt die soziale Frage völlig auf der Strecke."

Die SPD-Bundestagsfraktion bietet eine klare Alternative zum vorliegenden Mietrechtsänderungsgesetz der Regierungskoalition und fordert in ihrem Antrag "Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern"(Drucksache 17/9559), dass die Umlagefähigkeit sämtlicher Modernisierungskosten von elf auf neun Prozent gesenkt und nicht rückzahlbare Förderungen zur energetischen Modernisierung aus der Umlagefähigkeit herausgenommen werden.

Hintergrund: Das Mietrecht hat für den Vermieter wie auch den Mieter einen erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Stellenwert. In den letzten zehn Jahren war kein anderes Rechtsgebiet so sehr von der Rechtsprechung geprägt wie das soziale Wohnraummietrecht. Das Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem vorliegenden Mietrechtsänderungsgesetz die energetische Modernisierungsquote im vermieteten Gebäudebestand zu erhöhen und Vermieter besser vor Wohnungsbetrügern und Mietnomaden zu schützen. In Deutschland existieren ca. 40 Millionen Wohnungen, von denen ca. 24 Millionen als Mietwohnungen genutzt werden. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mieter während der Sanierung trotz Beeinträchtigungen bis zu drei Monate die Miete in voller Höhe weiterzahlen. Weiterhin sollen die Kosten der Modernisierung mit elf Prozent auf die Mieter umgelegt werden, in der Folge, dass viele Mieter die Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen nicht bezahlen können.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012