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HAMBURG/3228: Ombudsstelle für ALG II-Beziehende - Das muss drin sein (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 23. Juni 2015

Ombudsstelle für ALG II-Beziehende: Das muss drin sein!


An jedem Jobcenter-Standort sollen unabhängige Ombudsstellen für ALG-II-Berechtigte eingerichtet werden - das fordert die Fraktion DIE LINKE. Mit dem in der morgigen Plenarsitzung der Hamburgischen Bürgerschaft zu debattierenden Antrag (Drs. 21/726)soll den ALG II-Berechtigten ein unabhängiges und neutrales Beratungsinstrument an die Hand gegeben werden. "Das würde unnötige Gerichtsverfahren im Sinne der Betroffenen verhindern und damit eine schnelle Lösung von Problemen sicherstellen", erläutert Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion. "Der von SPD und Grünen angehängte Zusatzantrag dagegen ist lediglich ein Ablenkungsmanöver. Sie wollen die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) aufstocken, aber das ist nur auf den ersten Blick eine Maßnahme im Sinne der Betroffenen." Denn die Zahl der Fälle, die vor dem Sozialgericht landet, würde dadurch nicht verringert.

Dass die ÖRA eine unabhängige Ombudsstelle nicht ersetzen kann, sahen noch letzten Sommer auch die jetzt mitregierenden Grünen so: In ihrem Antrag (Drs. 20/12828) hatten sie auf ca. 6000 Fälle jährlich verwiesen - und darauf, dass diese durch Ombudsstellen verringert werden könnten. "Wie es zu dieser Abkehr von dieser richtigen politischen Forderung kommen konnte, lässt sich leicht erklären", so Hannemann: "Wie in so vielen anderen Politikfeldern sind die Grünen für den Preis der Regierungsbeteiligung schlichtweg auf Kosten der Betroffenen wie ein Wackelpudding weggeflutscht. Auch hier haben sie inhaltliche Forderungen aufgegeben und setzen die restriktive SPD-Arbeitsmarktpolitik fort."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 23. Juni 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2015

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