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HAMBURG/2424: Mindestlohn mit Mängeln - Die Linke fordert Korrekturen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 24. April 2013

Mindestlohn mit Mängeln: DIE LINKE fordert Korrekturen



In ihrer heutigen Sitzung behandelt die Bürgerschaft abschließend das vom Senat eingebrachte Mindestlohn- und Vergabegesetz. Trotz zahlreicher von Parlament und Öffentlichkeit vorgebrachter Kritikpunkte war die SPD-Fraktion nicht bereit, den Gesetzentwurf noch zu korrigieren. "DIE LINKE hat sich von Anfang an für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eingesetzt. Diesem Landesmindestlohngesetz wird DIE LINKE aber nicht zustimmen", erklärt dazu die Fraktionsvorsitzende Dora Heyenn. "Er ist unzureichend, soll schon bald wieder geändert werden, ist unklar im Geltungsbereich und mit 8,50 Euro viel zu niedrig angesetzt."

Tim Golke, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion, erläutert: "Es ist nicht zu verstehen, dass der Senat hier sehenden Auges auf eine Mindestlohnkommission und damit auf eine Beteiligung der Tarifpartner, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, verzichtet." So werde ein Mindestlohn in Hamburg immer nur symbolisch bleiben und stets von den Vorgaben von Schuldenbremse und Kürzungshaushalt geprägt sein. Darüber hinaus fehlen im Gesetzentwurf des Senats zum Vergabegesetz wichtige Inhalte, die in der bundesweiten Debatte längst Standard sind, ergänzt Golke: "Eine Verpflichtung zu tariflicher Bezahlung, eine Tariftreueklausel, fehlt im Gesetzentwurf des Senats ebenso. So werden Beschäftigte im ÖPNV in Hamburg im Zweifel von Senat und SPD-Fraktion schutzlos im Regen stehengelassen."

Diese und andere Mängel des geplanten Landesmindestlohns will die Fraktion DIE LINKE mit einem Änderungsantrag beheben. Der umfangreiche Entwurf enthält auch wichtige Regeln zur Berücksichtigung von sozialen Aspekten und betrieblicher Antidiskriminierungsarbeit bei Auftragsvergaben. Außerdem sieht er die Ausweitung der Kontrollen mit der Einrichtung einer Vergabekommission vor. In einem weiteren Zusatzantrag wird DIE LINKE ein Sofortprogramm zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes fordern. Denn nach wie vor ist unklar, wann auch der oder die letzte Beschäftigte eines von der Stadt beauftragten Unternehmens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten wird. "Der Kulturbereich dieser Stadt ist in hohem Maße von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen", erklärt Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion. "Der Senat verweist immer nur auf Kündigungs- und Anpassungsfristen, kann aber keine Auskunft geben, wann das Gesetz dann auch vollständig umgesetzt wird. So kann man mit Beschäftigten, die sich berechtigte Hoffnung auf eine absolut notwendige Entgelterhöhung machen, nicht umgehen."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 24. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013