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HAMBURG/2243: Streikbruch bei Neupack - werden auch Recht und Gesetz gebrochen? (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 7. November 2012

Streikbruch bei Neupack - werden auch Recht und Gesetz gebrochen?



Seit einer Woche steht die Belegschaft des Verpackungsherstellers Neupack in Stellingen im Streik. Das Ziel ist ein Tarifvertag, der gleichen Lohn für gleiche Arbeit sichert sowie Gehaltssteigerungen ermöglicht. Seit zwei Tagen sind Streikbrecher im Betrieb - angeblich Leiharbeitnehmer aus Polen. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie befürchtet Rechtsbruch und hat das Unternehmen aufgefordert, umgehend die Leiharbeit zu beenden. "Streiken ist ein Grundrecht. Das Recht von Gewerkschaften, Tarifverträge abzuschließen, auch", erklärt Kersten Artus, wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Die Ziele des Streiks sind legitim und sollten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Deswegen findet der Einsatz von Streikbrechern durch das inhabergeführte Unternehmen unsere scharfe Missbilligung."

Dabei gehe es noch um mehr, so Artus. "Ganz offenbar werden gegen jede Menge Gesetze verstoßen: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Pausen- und Ruhezeiten gelten nämlich auch für Leiharbeitnehmer aus Polen." Wer Streikbrecher an Maschinen stelle und Stapler fahren lasse, die dafür nicht ausgebildet sind, handle ungesetzlich. Artus hat eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gerichtet, die in Erfahrung bringen soll, unter welchen Bedingungen bei Neupack derzeit gearbeitet wird. Sie geht davon aus, dass das Amt für Arbeitsschutz bereits aktiv geworden ist. "Ich appelliere außerdem an die Geschäftsführer Hajo und Jens Krüger, sich konstruktiver als bisher mit einem von der Belegschaft gewünschten Tarifvertrag auseinanderzusetzen. Verhandlungspartnerin ist die Gewerkschaft - das sollte das Management endlich akzeptieren", so Artus.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 7. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012