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BREMEN/023: Kritik an personeller Durchlässigkeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft - 3. Juni 2014

"Rechtliche Grauzone" - Rolf Gössner kritisiert personelle Durchlässigkeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz



Der Verfassungsschutz muss strikt getrennt von der Polizei arbeiten - organisatorisch, funktionell, aber auch personell; dies erfordert das verfassungskräftige Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Doch in Bremen werden Polizeibeamte zum Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) versetzt oder abgeordnet und bleiben auch in LfV-Diensten in der Polizeilaufbahn mit ihren jeweiligen Dienstgraden. Es geht um 14 Polizeibeamte, die beim LfV mit seinen insgesamt 51 Stellen arbeiten - das sind fast 30 Prozent des LfV-Personals. Auf Antrag von Rolf Gössner wird dieses Thema in der morgigen Sitzung der Innendeputation behandelt.

Der parteilose Innendeputierte der Linksfraktion hält die Versetzungen und Abordnungen in dieser Größenordnung aus personal- und beamtenrechtlichen Gründen sowie hinsichtlich des verfassungskräftigen Prinzips der Trennung von Polizei und Geheimdiensten für höchst problematisch. "Gerade in diesem sensiblen Bereich", so Gössner, "sollte jeder Anschein einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Trennungsprinzips vermieden werden. Angesichts des routinemäßigen Personalaustauschs und der Beschäftigung von Polizeibeamten im Bremischen Geheimdienst wird man von einer strikten personellen Abgrenzung zwischen beiden Tätigkeitsbereichen nicht mehr sprechen können." Hier fehle es am gebotenen Problembewusstsein.

In einer Deputationsvorlage argumentiert die Innenbehörde, das LfV sei mit dieser Personalübernahme der Polizei dabei 'behilflich', deren 'Personalüberhang' abzubauen. "Angesichts von 280.000 Überstunden im Polizeibereich (2013) von Personalüberhang zu sprechen, ist schon eine kühne Begründung für diesen grenzwertigen Personaltransfer", so Gössner. Obwohl die betreffenden Polizeibeamten für ihre Geheimdienstarbeit den Regeln des LfV unterliegen, werden sie durch ihren Verbleib in der Polizeilaufbahn beamtenrechtlich anders behandelt als die originären Verfassungsschützer (genau genommen: privilegiert). So haben sie beim LfV bessere und schnellere Beförderungsmöglichkeiten und können jederzeit zurück zur Polizei, erhalten weiterhin 'Freie Heilfürsorge' (also kostenfreie 'Krankenversicherung'), und es gilt für sie weiterhin die besondere Altersgrenze mit 62 Jahren (statt 67).

Rolf Gössner: "Diese besonderen Bedingungen und Privilegien sind für den Verfassungsschutzbereich sachlich nicht begründbar, weil die dortige Arbeit keine mit dem polizeilichen Vollzugsdienst vergleichbaren Belastungen und Erschwernisse aufweist. Die personelle Durchlässigkeit unter Beibehaltung des Polizeilaufbahn-Status ist eine Mogelpackung, um zweifelhafte Anreize für einen Wechsel von der Polizei zum LfV zu schaffen." Auf diese Weise bilde sich im LfV auch eine "Zwei-Klassen-Belegschaft" heraus, die das Arbeitsklima belasten könne.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Juni 2014
Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft
Doris Achelwilm - Pressesprecherin
Tiefer 8, 28195 Bremen
Telefon: 0421 / 20 52 97 50, Fax: 0421 / 20 52 97 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2014